Die Stadt Bad Camberg sucht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Physiotherapeuten (m/w/d)
für das Badehaus in Bad Camberg.
Bei der zu besetzenden Stelle
handelt es sich um eine
unbefristete Vollzeitstelle.
Das Aufgabengebiet umfasst folgende
Schwerpunkte:
• Verabreichung aller üblichen
physiotherapeutischen Maßnahmen
• Physikalische Therapie wie
Fango/Massagen/Lehm
• Behandlungen im Rahmen
ambulanter Vorsorgemaßnahmen nach
"§ 23 Abs. 2 SGB V
• Alle praxisübliche...
welche Vorraussetzung muss ich erfüllen um Inhalationstherapie anzubieten? Ich habe den Atemtherapiekurs gemacht unddie Dozenten hielten sich mit Aussagen sehr zurück, da sie in einer Klinik arbeiten und es wohl Bundeslandspezifische Vorraussetzungen gäbe. In meinem Fall geht es um Sachsen.
Danke
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Die Zulassungsvoraussetzungen besagen lediglich:
4.2.6 Inhalation: Für die Abgabe von Raum- oder Apparate-Inhalationen sind geeignete Sole- und Medikamentenvernebler erforderlich.
Die Leistungsbeschreibung sagt auch nicht viel mehr aus:
X1801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung Definition:
Inhalation mittels Zerstäuber (Trockeninhalation) oder Spray (Feuchtinhalation) von Solelösungen und/oder verordneten Medikamenten mit einer Teilchengröße von 0,5 - 5 µm.
Also kannst du bei einem Hersteller deiner Wahl das entsprechende Equipment kaufen und das war's. Ob es sich betriebswirtschaftlich lohnt, ist eine andere Frage. Ich habe in fast 40 Jahre noch nie eine diesbezügliche VO gesehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Zunächst einmal sind sind Leistungsbeschreibung und Zulassungsvoraussetzungen inzwischen bundeseinheitlich (BL-spezifische darf es seitdem nicht mehr geben).
Die Zulassungsvoraussetzungen besagen lediglich:
4.2.6 Inhalation: Für die Abgabe von Raum- oder Apparate-Inhalationen sind geeignete Sole- und Medikamentenvernebler erforderlich.
Die Leistungsbeschreibung sagt auch nicht viel mehr aus:
X1801 Inhalationstherapie als Einzelbehandlung Definition:
Inhalation mittels Zerstäuber (Trockeninhalation) oder Spray (Feuchtinhalation) von Solelösungen und/oder verordneten Medikamenten mit einer Teilchengröße von 0,5 - 5 µm.
Also kannst du bei einem Hersteller deiner Wahl das entsprechende Equipment kaufen und das war's. Ob es sich betriebswirtschaftlich lohnt, ist eine andere Frage. Ich habe in fast 40 Jahre noch nie eine diesbezügliche VO gesehen.
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Eva schrieb:
Eigentlich eine sinnvolle Ergänzung zur Atemtherapie, allerdings denke ich, dass die meisten Pat. mit chron. Atemwegserkrankungen bereits über einen eigenen Inhalator verfügen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kollegen,
welche Vorraussetzung muss ich erfüllen um Inhalationstherapie anzubieten? Ich habe den Atemtherapiekurs gemacht unddie Dozenten hielten sich mit Aussagen sehr zurück, da sie in einer Klinik arbeiten und es wohl Bundeslandspezifische Vorraussetzungen gäbe. In meinem Fall geht es um Sachsen.
Danke
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484 schrieb:
Die Patienten machen das zu Hause , die haben das alle. Warum sollten die Patienten alle zu dir kommen . Es ist doch günstiger die Krankenkassen. Patient an das Gerät setzen ist zum Glück nicht mehr . Nur in klinken weil sie dort die besser Geräte haben.
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Halbtitan schrieb:
Und denk daran deinen Hygieneplan anzupassen und ggf. das Gesundheitsamt zu informieren.
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