Du bist Physiotherapeut/in und
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
möchtest deine Karriere in Schwung
bringen? Willkommen in unserem
Team! Wir suchen Talente, die mit
Elan und Begeisterung für
Gesundheit den Weg der
Physiotherapie gehen wollen.
Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
Woche)
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Sehr geehrter Herr XYZ,
herzlichen Dank für die Überlassung Ihrer Korrespondenz mit der Gothaer Krankenversicherung AG. Unabhängig davon, dass wir zu Behandlungsbeginn eine Hionorarvereinbarung getroffen haben, die die Gothaer zu einer vollen Erstattung meiner rechtmäßig erhobenen Honorarforderung verpflichtet, möchte ich zu den Behauptungen der Gothaer wie folgt Stellung beziehen.
1. Es gibt in meinem Praxisort keine Praxis, die die Therapie in dem Umfang anbietet, wie sie Ihnen von Ihrem Arzt verordnet wurde. Soweit es die aktuell verordnete "Gerätegestützte Krankengymnastik" anbetrifft, bin ich sogar der einzige Anbieter am Ort. Die nächstliegende Praxis mit vergleichbarem Leistungsangebot befindet sich im Ort XXX und berechnet für die gleiche Therapie vergleichbare Sätze, bzw. geringfügig mehr als ich. Unter diesem Gesichtspunkt sind meine Honorarsätze die "ortsüblichen" Sätze. Wenn die Gothaer also von "ortsüblicher Vergütung" spricht, möchte sie bitte den Nachweis erbringen, dass es in der hiesigen Region eine andere Praxis gibt, die die gleiche Leistung zum Wunschpreis der Gothaer anbietet.
2. Aus dem mit Ihrer Krankenversicherung geschlossenen Vertrag erschließt es sich nicht, dass Sie sich im Fall einer ärztlich verordneten Therapie den billigsten aller Therapeuten aussuchen müssen. Dies stünde zudem im krassen Gegensatz zum Selbstverständnis der Gothaer, die in Ihrer Werbung ja geradezu die freie Wahl des Behandlers heraushebt. Mit dem gleichen Selbstverständnis, mit welchem man sich als Privatpatient einen Arzt seines Vertrauens aussucht, kann man dies auch bei seinem Physiotherapeuten tun. Wäre dies nicht so, könnte man sich genausogut bei der AOK versichern. Im Übrigen gibt es auch bei Physiotherapie-Praxen große Unterschiede hinsichtlich der Praxisausstattung und der Qualifikation. Die Spanne reicht von Nebenerwerbspraxen, die von zumeist älteren Kolleginnen und Kollegen in einem Raum innerhalb des eigenen Privathaushaltes betrieben werden, bis hin zu großen Einrichtungen mit umfangreicher und teilweise modernster Ausstattng. Ein Blick in die im Internet verfügbaren Verzeichnisse erlaubt zudem einen Einblick in die fachliche Qualifikation eines jeweiligen Therapeuten, die sich nicht zuletzt an den absolvierten Fort- und Weiterbildungen bzw. ggf. der Erweiterung der Kassenzulassung zeigt. Auch hier lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen, die sich als Erklärung für die teilweise unterschiedlichen Honorarsätze eignen. Ich hoffe nicht, dass es die Gothaer wünscht, dass sich ihre Kunden aus Kostengründen ausschließlich in einer Physiotherapiepraxis mit geringstmöglicher Qualifikation und Ausstattung behandeln lassen. Ansonsten gibt es natürlich auch Praxen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt, die ihre Leistungen tatsächlich zu den Wunschhonoraren der Gothaer anbieten können, weil sie keine so hohen Fixkosten bestreiten müssen, wie wir im Ballungsraum Frankfurt.
3. Die Gothaer beruft sich auf die Beihilfesätze, verschweigt ihren Kunden aber, dass es sich hierbei um ein Tarifregelwerk für Beamte handelt, welches nicht auf Sie als Privatpatient anzuwenden ist. Beamte müssen für ihre private Krankenversicherung nur einen Bruchteil der Prämien zahlen, die die Gothaer Ihnen für Ihre private Krankenversicherung berechnet. Laut dem Bundesminister des Innern (der die Beihilfesätze erläßt) ist es den beihilfeberechtigten Beamten zuzumuten, dass sie einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst tragen müssen, da die Beihilfesätze ausdrücklich nicht kostendeckend seien (Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 07.02.2004). Im Übrigen erfolgte die letztmalige Anpassung der Beihilfesätze im Jahr 2000 (!!!). Die damalige Anpassung lag um mehr als 8% unterhalb der tatsächlichen Inflationsrate seit der davor im Jahr 1992 erfolgten Anpassung.
4. Wenn sich die Gothaer schon auf die Beihilfesätze beruft, sollte Sie wenigstens ehrlich sein und zugeben, dass diese Sätze im Fall der Ihnen verordneten manuellen Therapie nicht höher, sondern tatsächlich niedriger als die Honorare der gesetztlichen Krankenversicherung sind. Laut Leistungsbeschreibung der Beihilfe beträgt die Mindestbehandlungszeit für die manuelle Therapie 30 Minuten bei einem Honorarsatz in Höhe von 22,50 €. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für die manuelle Therapie 17,53 € (die nächste Erhöhung steht unmittelbar bevor), geht hierbei jedoch von einer Mindestbehandlungszeit von 15 Minuten aus. Zeitbereinigt errechnet sich hieraus ein Honorar in Höhe von 35,06 € für eine halbstündige Mindestbehandlungszeit, also nur minimal weniger, als ich es Ihnen in Rechnung gestellt habe. Da sich die Gothaer auf die Beihilfesätze beruft, geht sie ebenfalls von einer 30minütigen Mindestbehandlungszeit aus, die Sie in meiner Praxis auch unstrittig erhalten haben. Ich empfinde es als geradezu peinlich für eine private Krankenversicherung, dass die Gothaer Ihnen angesichts dieses Umstandes nicht einmal den (zeitbereinigten) Honorarsatz der gesetzlichen Krankenversicherung zubilligen möchte!
Bitte bestellen Sie Ihrer Krankenversicherung einen schönen Gruß von mir und lassen sie wissen, dass sie mit ihrer fadenscheinigen Argumentation vor keinem deutschen Gericht mit dem Versuch durchkommen würde, Ihnen auch nur den kleinsten Teil des von mir berechneten Honorars vorzuenthalten. Weiterhin empfinde ich es als ungeheuerlich, dass die Gothaer bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, ich wäre mit meinen Honorarforderungen zu teuer. Selbstverständlich vermeidet die Gothaer sehr geschickt gerichtsverwertbare Formulierungen, die diesen Vorwurf direkt erheben. Ihr ist sehr wohl bewußt, dass ich sie anderenfalls sofort verklagen könnte. Aus der Argumentation der Gothaer müssen Sie als Patient jedoch zwangsläufig den Eindruck von mir gewinnen, den die Gothaer geschickt zu erwecken versucht. In diesem Umstand sehe ich eine massive Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und mir, die so nicht unwidersprochen hingenommen werden kann!
Dennoch gehe ich aus, dass die Gothaer Sie im nächsten Antwortschreiben wieder mit längst bekannten Standardformulierungen abspeisen und sich nicht zu einer ihnen gegenüber fairen Geschäftspolitik hinreißen lassen wird. Es ist bekannt, dass viele private Krankenversicherer erst dann spontan einlenken und aus "Kulanz" zahlen, wenn sie Post vom Rechtsanwalt eines ihrer Kunden erhalten. Da der Großteil der Betroffenen hiervor zurückschreckt, geht die Rechnung der PKV zumeist auf. Einzelne private Krankenversicherer scheinen auf diese Weise routinemäßig ihre eigene Geschäftsbilanz aufzubessern, wodurch sie zu besseren Börsennotierungen kommen. Börsennotierungen scheinen diesen schwarzen Schafen der Branche wichtiger zu sein, als die Zufriedenheit ihrer eigenen Kunden. Ich wünsche Ihnen, dass die Gothaer nicht zu diesen schwarzen Schafen der Branche zählt!
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie zu diesem Thema in der Info-Box meiner Homepage [kaputter Link] bzw. auf der Internetseite [kaputter Link]
Ich hoffe, dass ich mit dieser Stellungnahme für jetzt und die Zukunft alles geklärt habe und wünsche Ihnen und Ihrer Frau einen schönen Urlaub!
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Lierke
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MikeL schrieb:
Es ist mir klar, dass man sich für seine Honorarsätze nicht rechtfertigen soll. Wenn man sich dann aber die geschickt formulierten und verdeckten Verunglimpfungen anhören muss, die sich aus den Standardschreiben der PKV an unsere Patienten herauslesen lassen, schwillt mir alle Paar Jahre der Kamm, so dass ich mich dann doch mal zu einer Rechtfertigung hinreißen lasse. Das folgende Schreiben stelle ich Euch allen gern zur freien Nutzung zur Verfügung, solltet Ihr in einer ähnlichen Situation sein:
Sehr geehrter Herr XYZ,
herzlichen Dank für die Überlassung Ihrer Korrespondenz mit der Gothaer Krankenversicherung AG. Unabhängig davon, dass wir zu Behandlungsbeginn eine Hionorarvereinbarung getroffen haben, die die Gothaer zu einer vollen Erstattung meiner rechtmäßig erhobenen Honorarforderung verpflichtet, möchte ich zu den Behauptungen der Gothaer wie folgt Stellung beziehen.
1. Es gibt in meinem Praxisort keine Praxis, die die Therapie in dem Umfang anbietet, wie sie Ihnen von Ihrem Arzt verordnet wurde. Soweit es die aktuell verordnete "Gerätegestützte Krankengymnastik" anbetrifft, bin ich sogar der einzige Anbieter am Ort. Die nächstliegende Praxis mit vergleichbarem Leistungsangebot befindet sich im Ort XXX und berechnet für die gleiche Therapie vergleichbare Sätze, bzw. geringfügig mehr als ich. Unter diesem Gesichtspunkt sind meine Honorarsätze die "ortsüblichen" Sätze. Wenn die Gothaer also von "ortsüblicher Vergütung" spricht, möchte sie bitte den Nachweis erbringen, dass es in der hiesigen Region eine andere Praxis gibt, die die gleiche Leistung zum Wunschpreis der Gothaer anbietet.
2. Aus dem mit Ihrer Krankenversicherung geschlossenen Vertrag erschließt es sich nicht, dass Sie sich im Fall einer ärztlich verordneten Therapie den billigsten aller Therapeuten aussuchen müssen. Dies stünde zudem im krassen Gegensatz zum Selbstverständnis der Gothaer, die in Ihrer Werbung ja geradezu die freie Wahl des Behandlers heraushebt. Mit dem gleichen Selbstverständnis, mit welchem man sich als Privatpatient einen Arzt seines Vertrauens aussucht, kann man dies auch bei seinem Physiotherapeuten tun. Wäre dies nicht so, könnte man sich genausogut bei der AOK versichern. Im Übrigen gibt es auch bei Physiotherapie-Praxen große Unterschiede hinsichtlich der Praxisausstattung und der Qualifikation. Die Spanne reicht von Nebenerwerbspraxen, die von zumeist älteren Kolleginnen und Kollegen in einem Raum innerhalb des eigenen Privathaushaltes betrieben werden, bis hin zu großen Einrichtungen mit umfangreicher und teilweise modernster Ausstattng. Ein Blick in die im Internet verfügbaren Verzeichnisse erlaubt zudem einen Einblick in die fachliche Qualifikation eines jeweiligen Therapeuten, die sich nicht zuletzt an den absolvierten Fort- und Weiterbildungen bzw. ggf. der Erweiterung der Kassenzulassung zeigt. Auch hier lassen sich erhebliche Unterschiede feststellen, die sich als Erklärung für die teilweise unterschiedlichen Honorarsätze eignen. Ich hoffe nicht, dass es die Gothaer wünscht, dass sich ihre Kunden aus Kostengründen ausschließlich in einer Physiotherapiepraxis mit geringstmöglicher Qualifikation und Ausstattung behandeln lassen. Ansonsten gibt es natürlich auch Praxen in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg oder Sachsen-Anhalt, die ihre Leistungen tatsächlich zu den Wunschhonoraren der Gothaer anbieten können, weil sie keine so hohen Fixkosten bestreiten müssen, wie wir im Ballungsraum Frankfurt.
3. Die Gothaer beruft sich auf die Beihilfesätze, verschweigt ihren Kunden aber, dass es sich hierbei um ein Tarifregelwerk für Beamte handelt, welches nicht auf Sie als Privatpatient anzuwenden ist. Beamte müssen für ihre private Krankenversicherung nur einen Bruchteil der Prämien zahlen, die die Gothaer Ihnen für Ihre private Krankenversicherung berechnet. Laut dem Bundesminister des Innern (der die Beihilfesätze erläßt) ist es den beihilfeberechtigten Beamten zuzumuten, dass sie einen Teil ihrer Behandlungskosten selbst tragen müssen, da die Beihilfesätze ausdrücklich nicht kostendeckend seien (Quelle: Pressemitteilung des BMI vom 07.02.2004). Im Übrigen erfolgte die letztmalige Anpassung der Beihilfesätze im Jahr 2000 (!!!). Die damalige Anpassung lag um mehr als 8% unterhalb der tatsächlichen Inflationsrate seit der davor im Jahr 1992 erfolgten Anpassung.
4. Wenn sich die Gothaer schon auf die Beihilfesätze beruft, sollte Sie wenigstens ehrlich sein und zugeben, dass diese Sätze im Fall der Ihnen verordneten manuellen Therapie nicht höher, sondern tatsächlich niedriger als die Honorare der gesetztlichen Krankenversicherung sind. Laut Leistungsbeschreibung der Beihilfe beträgt die Mindestbehandlungszeit für die manuelle Therapie 30 Minuten bei einem Honorarsatz in Höhe von 22,50 €. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt für die manuelle Therapie 17,53 € (die nächste Erhöhung steht unmittelbar bevor), geht hierbei jedoch von einer Mindestbehandlungszeit von 15 Minuten aus. Zeitbereinigt errechnet sich hieraus ein Honorar in Höhe von 35,06 € für eine halbstündige Mindestbehandlungszeit, also nur minimal weniger, als ich es Ihnen in Rechnung gestellt habe. Da sich die Gothaer auf die Beihilfesätze beruft, geht sie ebenfalls von einer 30minütigen Mindestbehandlungszeit aus, die Sie in meiner Praxis auch unstrittig erhalten haben. Ich empfinde es als geradezu peinlich für eine private Krankenversicherung, dass die Gothaer Ihnen angesichts dieses Umstandes nicht einmal den (zeitbereinigten) Honorarsatz der gesetzlichen Krankenversicherung zubilligen möchte!
Bitte bestellen Sie Ihrer Krankenversicherung einen schönen Gruß von mir und lassen sie wissen, dass sie mit ihrer fadenscheinigen Argumentation vor keinem deutschen Gericht mit dem Versuch durchkommen würde, Ihnen auch nur den kleinsten Teil des von mir berechneten Honorars vorzuenthalten. Weiterhin empfinde ich es als ungeheuerlich, dass die Gothaer bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, ich wäre mit meinen Honorarforderungen zu teuer. Selbstverständlich vermeidet die Gothaer sehr geschickt gerichtsverwertbare Formulierungen, die diesen Vorwurf direkt erheben. Ihr ist sehr wohl bewußt, dass ich sie anderenfalls sofort verklagen könnte. Aus der Argumentation der Gothaer müssen Sie als Patient jedoch zwangsläufig den Eindruck von mir gewinnen, den die Gothaer geschickt zu erwecken versucht. In diesem Umstand sehe ich eine massive Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ihnen und mir, die so nicht unwidersprochen hingenommen werden kann!
Dennoch gehe ich aus, dass die Gothaer Sie im nächsten Antwortschreiben wieder mit längst bekannten Standardformulierungen abspeisen und sich nicht zu einer ihnen gegenüber fairen Geschäftspolitik hinreißen lassen wird. Es ist bekannt, dass viele private Krankenversicherer erst dann spontan einlenken und aus "Kulanz" zahlen, wenn sie Post vom Rechtsanwalt eines ihrer Kunden erhalten. Da der Großteil der Betroffenen hiervor zurückschreckt, geht die Rechnung der PKV zumeist auf. Einzelne private Krankenversicherer scheinen auf diese Weise routinemäßig ihre eigene Geschäftsbilanz aufzubessern, wodurch sie zu besseren Börsennotierungen kommen. Börsennotierungen scheinen diesen schwarzen Schafen der Branche wichtiger zu sein, als die Zufriedenheit ihrer eigenen Kunden. Ich wünsche Ihnen, dass die Gothaer nicht zu diesen schwarzen Schafen der Branche zählt!
Weitere hilfreiche Informationen finden Sie zu diesem Thema in der Info-Box meiner Homepage [kaputter Link] bzw. auf der Internetseite [kaputter Link]
Ich hoffe, dass ich mit dieser Stellungnahme für jetzt und die Zukunft alles geklärt habe und wünsche Ihnen und Ihrer Frau einen schönen Urlaub!
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Lierke
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therapeutin schrieb:
sehr schön... :thumbsdown:
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tom1350 schrieb:
Naja, bei etwa 40€ für 30 Minuten MT ( so lese ich das aus dem Schreiben) würde ich auch die Pimpernellen bekommen. Vielleicht noch einmal die Preisgestaltung überdenken?
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therapeutin schrieb:
nö warum,das geht uns ja nichts an :kissing_closed_eyes: der Preis ist ok,ich nehme 1,40€/min Behandlung :smile:
2. Mit ihrer Unterschrift unter dem Behandlungsvertrag/Vergütungsvereinbarung nehmen sie die geltenden Preise zur Kenntnis und akzeptieren diese.
3. Vertragspartner sind hier: Praxisinhaber und Patient
4. Der PI hat also mit den Versicherungen, was SEINE Bezahlung angeht, nichts zu tun.
5. Der Patient ist durch seine Unterschrift nach erfolgter Behandlung zahlungspflichtig.
6. Der Rechtsweg steht ihm offen.
Ich würde allerhöchstens in dem Behandlungsvertrag vermerken, dass die Versicherung, je nach Vertragsgestaltung, unterschiedlich
erstattet. Also auch möglicherweise weniger bezahlt, als in Rechnung gestellt wird.
Ansonsten gilt, auch wenn es vielleicht schwer fällt: Auf Patienten, die Preise diskutieren wollen, also "billig" behandelt
werden wollen, VERZICHTEN. Sie kosten mehr Kraft als 2 normale Patienten.
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hermi schrieb:
1. Patienten sind mündige Bürger.
2. Mit ihrer Unterschrift unter dem Behandlungsvertrag/Vergütungsvereinbarung nehmen sie die geltenden Preise zur Kenntnis und akzeptieren diese.
3. Vertragspartner sind hier: Praxisinhaber und Patient
4. Der PI hat also mit den Versicherungen, was SEINE Bezahlung angeht, nichts zu tun.
5. Der Patient ist durch seine Unterschrift nach erfolgter Behandlung zahlungspflichtig.
6. Der Rechtsweg steht ihm offen.
Ich würde allerhöchstens in dem Behandlungsvertrag vermerken, dass die Versicherung, je nach Vertragsgestaltung, unterschiedlich
erstattet. Also auch möglicherweise weniger bezahlt, als in Rechnung gestellt wird.
Ansonsten gilt, auch wenn es vielleicht schwer fällt: Auf Patienten, die Preise diskutieren wollen, also "billig" behandelt
werden wollen, VERZICHTEN. Sie kosten mehr Kraft als 2 normale Patienten.
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MikeL schrieb:
Der Patient hat mit mir nicht über die Preise diskutiert. Allerdings war es ein Patient, der mir besonders am Herzen liegt. Normalerweise sehe ich es auch so, wie Du unter Punkt 1-6 beschrieben hast.
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tom1350 schrieb:
Gibt doch eine Honorarvereinbarung.
Ansonsten siehe hierzu einfach Satz 2 meines Schreibens an den Patienten...
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MikeL schrieb:
Hier, das schenke ich Dir: "Es g"! :hushed:
Ansonsten siehe hierzu einfach Satz 2 meines Schreibens an den Patienten...
"40,-- Euro für 30 Minuten Manuelle Therapie".
Vorgestern habe ich einer guten Bekannten geholfen, in ihrem Ladengeschäft bei drei Halogenstrahler den Leuchtstab zu wechseln. Sie hat mir erzählt, daß sie auf die schnelle keinen Handwerker herbekommt, der das übernehmen könnte. Sie ist etwas klein und hat Angst auf der Leiter.
Nett wie ich bin, habe ich ihr gerne geholfen. Die Leuchtmittel hatte sie da und das Auswechseln hat ungefähr 15 Minuten gedauert. Sie war danach heilfroh, daß wieder alles gut beleuchtet ist.
Sie erzählte mir, daß der Elektriker für diesen Service immer ca. 150,-- Euro nimmt!!!!!!
Als kleines Dankeschön hat sie mich zu einem tollen Italiener eingeladen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
@ Tom 1350.
"40,-- Euro für 30 Minuten Manuelle Therapie".
Vorgestern habe ich einer guten Bekannten geholfen, in ihrem Ladengeschäft bei drei Halogenstrahler den Leuchtstab zu wechseln. Sie hat mir erzählt, daß sie auf die schnelle keinen Handwerker herbekommt, der das übernehmen könnte. Sie ist etwas klein und hat Angst auf der Leiter.
Nett wie ich bin, habe ich ihr gerne geholfen. Die Leuchtmittel hatte sie da und das Auswechseln hat ungefähr 15 Minuten gedauert. Sie war danach heilfroh, daß wieder alles gut beleuchtet ist.
Sie erzählte mir, daß der Elektriker für diesen Service immer ca. 150,-- Euro nimmt!!!!!!
Als kleines Dankeschön hat sie mich zu einem tollen Italiener eingeladen.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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MikeL schrieb:
:thumbsdown:
Naja, bei etwa 40€ für 30 Minuten MT ( so lese ich das aus dem Schreiben) würde ich auch die Pimpernellen bekommen. Vielleicht noch einmal die Preisgestaltung überdenken?
...leider war ich nicht schnell genug um die "überzogene Honorarforderung" von €80/Stunde zu zitieren, schade ;)
€40 für 30min MT entspricht übrigens, etwa, dem VdEK-Honorar; dazu wünscht sich physio-Deutschland +39,7%. Es besteht also noch lange keine Gefahr das Mike Wucher vorgeworfen werden kann.
Es freut mich, ganz aufrichtig, das du glücklich bist mit €2000 brutto (zumindest habe ich noch keine Bewerbung von dir bekommen). Andere Menschen haben unter Umständen andere finanzielle Bedürfnisse.
Ich verspreche dir: Wenn das Honorar stimmt fällt es bedeutend leichter fröhlich durch's Leben zu gehen, 'nem Frischling eine Fobi zu finanzieren und vereinbarungskonforme Leistungen, auch gegenüber den GKVen, zu erbringen. Wenn das Honorar stimmt braucht auch kein PI auf die Idee zu kommen dir Behandlungsausfälle von der Arbeitszeit abzuziehen, dir Therapien einzuplanen für die du nicht qualifiziert bist, keinen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen, keine vier Wochen Urlaub zu gewähren.
Warum? Ganz genau: Weil in der Regel der Umsatz stimmt um Rücklagen zu bilden um all das, inklusive der nichtfüllbaren Lücken im Plan, zu finanzieren ohne mit jeder Stunde die du nicht vollbeschäftigt bist um die eigene Existenz bangen zu müssen.
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 10.6.16 09:12:
Naja, bei etwa 40€ für 30 Minuten MT ( so lese ich das aus dem Schreiben) würde ich auch die Pimpernellen bekommen. Vielleicht noch einmal die Preisgestaltung überdenken?
...leider war ich nicht schnell genug um die "überzogene Honorarforderung" von €80/Stunde zu zitieren, schade ;)
€40 für 30min MT entspricht übrigens, etwa, dem VdEK-Honorar; dazu wünscht sich physio-Deutschland +39,7%. Es besteht also noch lange keine Gefahr das Mike Wucher vorgeworfen werden kann.
Es freut mich, ganz aufrichtig, das du glücklich bist mit €2000 brutto (zumindest habe ich noch keine Bewerbung von dir bekommen). Andere Menschen haben unter Umständen andere finanzielle Bedürfnisse.
Ich verspreche dir: Wenn das Honorar stimmt fällt es bedeutend leichter fröhlich durch's Leben zu gehen, 'nem Frischling eine Fobi zu finanzieren und vereinbarungskonforme Leistungen, auch gegenüber den GKVen, zu erbringen. Wenn das Honorar stimmt braucht auch kein PI auf die Idee zu kommen dir Behandlungsausfälle von der Arbeitszeit abzuziehen, dir Therapien einzuplanen für die du nicht qualifiziert bist, keinen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu zahlen, keine vier Wochen Urlaub zu gewähren.
Warum? Ganz genau: Weil in der Regel der Umsatz stimmt um Rücklagen zu bilden um all das, inklusive der nichtfüllbaren Lücken im Plan, zu finanzieren ohne mit jeder Stunde die du nicht vollbeschäftigt bist um die eigene Existenz bangen zu müssen.
Honorar kommt immerhin von Honor = Ehre. Und wenn ich den Patienten ehr-lich, mit Ehr-gefühl und Berufs-ehre dem Behandlungserfolg verpflichtet mit meinem durch teure, zeitaufwendige Fortbildungen gut gefüllten Werkzeugkasten behandele, will ich auch von der/dem, die/der profitiert, ganz ehr-enhaft honor-iert werden.
Letzteres ist NICHT die Versicherung.
Dazu kommt, dass der PT-Leistungskatalog der Versicherungen antiquarisch ist, siehe MT nach E+K etc. und noch den früheren Berufsbildern der KGen und Masseure angepasst. Die moderne Physiotherapie hat sich - auch wesentlich durch den Einfluss der Osteopathie und der zunehmenden Akademisierung - deutlich verändert.
Unsere Leistungen sind heute mehr wert.
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nele69 schrieb:
Stimmt. Und 30€ für 20 min MT für PrivatP'en entsprechen noch nicht einmal dem 1,8 fachen VdeK-Satz. Wenn der BH-Pat. wie ein PP behandelt werden will, sollte er auch so honorieren.
Honorar kommt immerhin von Honor = Ehre. Und wenn ich den Patienten ehr-lich, mit Ehr-gefühl und Berufs-ehre dem Behandlungserfolg verpflichtet mit meinem durch teure, zeitaufwendige Fortbildungen gut gefüllten Werkzeugkasten behandele, will ich auch von der/dem, die/der profitiert, ganz ehr-enhaft honor-iert werden.
Letzteres ist NICHT die Versicherung.
Dazu kommt, dass der PT-Leistungskatalog der Versicherungen antiquarisch ist, siehe MT nach E+K etc. und noch den früheren Berufsbildern der KGen und Masseure angepasst. Die moderne Physiotherapie hat sich - auch wesentlich durch den Einfluss der Osteopathie und der zunehmenden Akademisierung - deutlich verändert.
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nö warum,das geht uns ja nichts an :kissing_closed_eyes: der Preis ist ok,ich nehme 1,40€/min Behandlung :smile:
Wir 1,60 € :smile:
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Birgit88 schrieb:
therapeutin schrieb am 10.6.16 09:58:
nö warum,das geht uns ja nichts an :kissing_closed_eyes: der Preis ist ok,ich nehme 1,40€/min Behandlung :smile:
Wir 1,60 € :smile:
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Birgit88 schrieb:
Schöner Brief, bei einem Patienten der mir am Herzen liegt würde ich genauso handeln
Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben ihrer KV (ähnlich wie in MikeL Beispiel).....in dem Beihilfepreise zu Grunde gelegt worden sind....und ich sei ...zu teuer....
Deweiteren führt sie an, sie hätte nur 25 Minuten Behandlungszeit erhalten und keine 30 Minuten...davon steht nichts in der Honorarvereinbarung....allerdings haben wir im Warteraum einen Aushang (groß und für jeden sichtbar) welche Dinge in die geplante behandlungszeit gehören...und wenn ein patient einen Herzschrittmacher hat(wie in diesem fall) und stark auf Reize an der HWs reagiert..höre ich dann mit der aktiven Behandlung auf, wenn das System reagiert...
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Andreas216 schrieb:
Du Klugnase! Bin gerade wegen so einem Scheiß vor Gericht! Eine Patientin meinte, auch nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die Summe kürzen zu müssen! Recht haben und Recht kriegen! Gerichtstermin ist am 07.10.2016! mal sehen, was da heraus kommt!
Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben ihrer KV (ähnlich wie in MikeL Beispiel).....in dem Beihilfepreise zu Grunde gelegt worden sind....und ich sei ...zu teuer....
Deweiteren führt sie an, sie hätte nur 25 Minuten Behandlungszeit erhalten und keine 30 Minuten...davon steht nichts in der Honorarvereinbarung....allerdings haben wir im Warteraum einen Aushang (groß und für jeden sichtbar) welche Dinge in die geplante behandlungszeit gehören...und wenn ein patient einen Herzschrittmacher hat(wie in diesem fall) und stark auf Reize an der HWs reagiert..höre ich dann mit der aktiven Behandlung auf, wenn das System reagiert...
Du Klugnase! Bin gerade wegen so einem Scheiß vor Gericht! Eine Patientin meinte, auch nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die Summe kürzen zu müssen! Recht haben und Recht kriegen! Gerichtstermin ist am 07.10.2016! mal sehen, was da heraus kommt!
Ich denke die zentrale Frage bei der Verhandlung wird die Rechtmäßigkeit der Preisgestaltung sein. Halt uns auf dem Laufenden.
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tom1350 schrieb:
Andreas216 schrieb am 14.6.16 08:28:
Du Klugnase! Bin gerade wegen so einem Scheiß vor Gericht! Eine Patientin meinte, auch nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die Summe kürzen zu müssen! Recht haben und Recht kriegen! Gerichtstermin ist am 07.10.2016! mal sehen, was da heraus kommt!
Ich denke die zentrale Frage bei der Verhandlung wird die Rechtmäßigkeit der Preisgestaltung sein. Halt uns auf dem Laufenden.
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Andreas216 schrieb:
Und die ist im rechrtlichen Rahmen...32,50 € für die MT!
es ist Aufgabe des Pat. nachzufragen,was dein Preis ist und wieviel Zeit du dafür einplanst :wink:
Du Klugnase! Bin gerade wegen so einem Scheiß vor Gericht! Eine Patientin meinte, auch nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die Summe kürzen zu müssen! Recht haben und Recht kriegen! Gerichtstermin ist am 07.10.2016! mal sehen, was da heraus kommt!
Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben ihrer KV (ähnlich wie in MikeL Beispiel).....in dem Beihilfepreise zu Grunde gelegt worden sind....und ich sei ...zu teuer....
Deweiteren führt sie an, sie hätte nur 25 Minuten Behandlungszeit erhalten und keine 30 Minuten...davon steht nichts in der Honorarvereinbarung....allerdings haben wir im Warteraum einen Aushang (groß und für jeden sichtbar) welche Dinge in die geplante behandlungszeit gehören...und wenn ein patient einen Herzschrittmacher hat(wie in diesem fall) und stark auf Reize an der HWs reagiert..höre ich dann mit der aktiven Behandlung auf, wenn das System reagiert...
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therapeutin schrieb:
Spielt auch keine Rolle ,wie lange du zu deinem Preis behandelst ... :kissing_closed_eyes: ganz gelassen bleiben,das regelt der Anwalt :smile:
Andreas216 schrieb am 14.6.16 08:28:
es ist Aufgabe des Pat. nachzufragen,was dein Preis ist und wieviel Zeit du dafür einplanst :wink:
Du Klugnase! Bin gerade wegen so einem Scheiß vor Gericht! Eine Patientin meinte, auch nach Unterzeichnung der Honorarvereinbarung die Summe kürzen zu müssen! Recht haben und Recht kriegen! Gerichtstermin ist am 07.10.2016! mal sehen, was da heraus kommt!
Sie beruft sich dabei auf ein Schreiben ihrer KV (ähnlich wie in MikeL Beispiel).....in dem Beihilfepreise zu Grunde gelegt worden sind....und ich sei ...zu teuer....
Deweiteren führt sie an, sie hätte nur 25 Minuten Behandlungszeit erhalten und keine 30 Minuten...davon steht nichts in der Honorarvereinbarung....allerdings haben wir im Warteraum einen Aushang (groß und für jeden sichtbar) welche Dinge in die geplante behandlungszeit gehören...und wenn ein patient einen Herzschrittmacher hat(wie in diesem fall) und stark auf Reize an der HWs reagiert..höre ich dann mit der aktiven Behandlung auf, wenn das System reagiert...
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therapeutin schrieb:
hilft aber trotzdem nicht,da die Pat. den Streit mit der Versicherung nicht aufnehmen...nur wenn alle angemessene Preise nehmen bringt das was,aber das ist genauso Wunschdenken...
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Darüberhinaus aber dem Patienten ganz klar signalisieren, dass die eigenen Preise nicht verhandelbar sind.
Eine Honorarvereinbarung die den Fall der Mindererstattung beinhaltet sollte selbstverständlich sein.
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mbone schrieb:
Kann man durchaus machen, dass man seine Patienten im Sinne einer "partnerschaftlichen" Zusammenarbeit über Hintergründe aufklärt und Argumente in die Hand gibt.
Darüberhinaus aber dem Patienten ganz klar signalisieren, dass die eigenen Preise nicht verhandelbar sind.
Eine Honorarvereinbarung die den Fall der Mindererstattung beinhaltet sollte selbstverständlich sein.
Auch ich liege bei ca 38,-€ für 30 Min MT. Die Preise sind völlig ok und nicht überzogen, wie tom1350 suggerieren möchte.
Einzelne Patienten, die von Ihrer PKV derartige Briefe bekommen, erhalten von mir eine Liste der "Beihilfe" Preise von 1996. Da die Preise zu den heutigen identisch sind, erübrigt sich i.d.R. jeder weitere Kommentar.
Rechtfertigungen lehne ich grundsätzlich ab. Mein Preis ist mein heutiger Preis. Eine Erstattungsliste -egal welcher Höhe- ist Angelegenheit der PKV. Nur in die Postion der "ortsüblichen" Beihilfe-Preise lasse ich mich nicht drängen.
Ich nehme allerdings an, dass Du das ähnlich siehst.
Liebe Grüße und nicht zu viel ärgern....
m.
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michael933 schrieb:
Vielen Dank für die Mühe und das "Mitdenken" im Sinne der Kollegen.
Auch ich liege bei ca 38,-€ für 30 Min MT. Die Preise sind völlig ok und nicht überzogen, wie tom1350 suggerieren möchte.
Einzelne Patienten, die von Ihrer PKV derartige Briefe bekommen, erhalten von mir eine Liste der "Beihilfe" Preise von 1996. Da die Preise zu den heutigen identisch sind, erübrigt sich i.d.R. jeder weitere Kommentar.
Rechtfertigungen lehne ich grundsätzlich ab. Mein Preis ist mein heutiger Preis. Eine Erstattungsliste -egal welcher Höhe- ist Angelegenheit der PKV. Nur in die Postion der "ortsüblichen" Beihilfe-Preise lasse ich mich nicht drängen.
Ich nehme allerdings an, dass Du das ähnlich siehst.
Liebe Grüße und nicht zu viel ärgern....
m.
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Freedeicher schrieb:
Moinsen, ich finde es klasse, das der Kollege sich soviel Mühe macht und seinen Text hier allen zur Verfügung stellt. Ich kenne nur wenige PP, die sich so umfangreich mit dem Thema auseinandersetzen (wollen), doch es bleiben keine Fragen offen ähnlich wie bei den weiteren Infos (Link), die mir und einigen Kollegen viel Futter bzw. Argumente (bei)geholfen haben... frische Grüße von der Nordsee
danke dass Sie dieses Schreiben uns allen zur Verfügung stellen.
Dennoch 3 Anmerkungen:
1. Der erste Satz stimmt nicht:
"Unabhängig davon, dass wir zu Behandlungsbeginn eine Hionorarvereinbarung getroffen haben, die [s]die Gothaer[/s] SIE!
zu einer vollen Erstattung meiner rechtmäßig erhobenen Honorarforderung verpflichtet..."
- Die HV verpflichtet den Pat., nicht die Versicherung zur Zahlung!!!
2. Ich finde das Schreiben in einigen Punkten zu emotional und aufgebracht.
3. Ich würde mich als PI niemals so ausführlich gegenüber einem Pat. rechtfertigen.
LG :wink:
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In Punkt 1 liegst Du falsch. Die Gothaer hat den Patienten selbst wissen lassen, dass sie nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze erstattet, sofern keine anderslautende Honorarvereinbarung getroffen wurde. Hierauf hat der Patient der Gothaer eine Kopie der Honorarvereinbarung zukommen lassen, worauf diese aber in ihrem letzten Schreiben überhaupt nicht mehr eingegangen ist.
Zu Punkt 2: Der Patient liegt mir sehr am Herzen. Da er Rentner ist und nicht die Energie aufbringt, sich selbst effektiv zu wehren, greife ich ihm gern unter die Arme.
Zu Punkt 3: Ich normalerweise auch nicht! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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MikeL schrieb:
Hallo limone,
In Punkt 1 liegst Du falsch. Die Gothaer hat den Patienten selbst wissen lassen, dass sie nur bis zur Höhe der beihilfefähigen Höchstsätze erstattet, sofern keine anderslautende Honorarvereinbarung getroffen wurde. Hierauf hat der Patient der Gothaer eine Kopie der Honorarvereinbarung zukommen lassen, worauf diese aber in ihrem letzten Schreiben überhaupt nicht mehr eingegangen ist.
Zu Punkt 2: Der Patient liegt mir sehr am Herzen. Da er Rentner ist und nicht die Energie aufbringt, sich selbst effektiv zu wehren, greife ich ihm gern unter die Arme.
Zu Punkt 3: Ich normalerweise auch nicht! :stuck_out_tongue_winking_eye:
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limone schrieb:
Danke für deine Antwort :thumbsdown:
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Problem beschreiben
limone schrieb:
Hallo MikeL,
danke dass Sie dieses Schreiben uns allen zur Verfügung stellen.
Dennoch 3 Anmerkungen:
1. Der erste Satz stimmt nicht:
"Unabhängig davon, dass wir zu Behandlungsbeginn eine Hionorarvereinbarung getroffen haben, die [s]die Gothaer[/s] SIE!
zu einer vollen Erstattung meiner rechtmäßig erhobenen Honorarforderung verpflichtet..."
- Die HV verpflichtet den Pat., nicht die Versicherung zur Zahlung!!!
2. Ich finde das Schreiben in einigen Punkten zu emotional und aufgebracht.
3. Ich würde mich als PI niemals so ausführlich gegenüber einem Pat. rechtfertigen.
LG :wink:
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