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Neurophysiotherapie? Willkommen bei
uns!
Wir sind eine moderne, auf
Neurologie spezialisierte
Physiotherapie-Praxis, in der das
Wohl und die individuelle
Entwicklung unserer Patient*innen
im Mittelpunkt stehen. Doch genauso
wichtig sind uns die Menschen im
Team. Gemeinsam setzen wir auf
wertschätzendes Miteinander,
kontinuierliches Lernen und
fachliche wissenschaftliche
Weiterentwicklung in einer
entspannten Atmosphäre.
Bei uns findest du mehr als nur
einen Job ...
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wie seht ihr die Situation, wenn ich als Selbständiger Physio mich in eine zugelassene Praxis einmiete. d.h. ich würde beispielsweise einen Raum für X Stunden/Tage mieten und dort dann Pat. behandeln, die ich mitbringe, bzw. aquiriert habe (Privat als auch GKV).
Wäre das ein Unterschied zum Status des FM, oder wie ist da die Unterscheidung?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
wie seht ihr die Situation, wenn ich als Selbständiger Physio mich in eine zugelassene Praxis einmiete. d.h. ich würde beispielsweise einen Raum für X Stunden/Tage mieten und dort dann Pat. behandeln, die ich mitbringe, bzw. aquiriert habe (Privat als auch GKV).
Wäre das ein Unterschied zum Status des FM, oder wie ist da die Unterscheidung?
Es sind also u.a. Mindestflächen vorzuweisen.
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Wonderwoman schrieb:
Sowas geht nicht. Du mußt eine eigene abgenommene Praxis vorweisen, wenn Du GKV behandeln willst.
Es sind also u.a. Mindestflächen vorzuweisen.
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Papa Alpaka schrieb:
Die Grundidee ist nicht verkehrt, schau mal in den Zulassungsempfehlungen ob du fündig wirst: http://www.physio.de/zulassung/AllgemeineZulassungsempfehlungen.htm
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Die Abnahme wird für die gesamten Praxisräumlichkeiten gemacht die man sich gemeinsam teilt. Kostenverteilung nach Absprache (Vertrag),
Praxisgemeinschaft bedeutet du hast eigene Abrechnung mit GKV , eigene IK Nummer , eigene Versicherungen, Berufsgenossenschaft usw
Zulassung bei Krankenkassen kriegst du nur wenn Du nachweisen kannst, unter anderem, dass sprossenwand, Elektro, mind. drei therapiebänke usw..usf... zur Verfügung stehen
Wenn du nur einen Raum mietest, geht das nicht, das heißt du bist in derselben Schublade wie freier Mitarbeiter, so verstehe ich es
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Buddie schrieb:
Wenn du in dieser Form eine praxisgemeinschaft machen willst, bezweifle ich, das das nur mit einem Raum funktioniert.
Die Abnahme wird für die gesamten Praxisräumlichkeiten gemacht die man sich gemeinsam teilt. Kostenverteilung nach Absprache (Vertrag),
Praxisgemeinschaft bedeutet du hast eigene Abrechnung mit GKV , eigene IK Nummer , eigene Versicherungen, Berufsgenossenschaft usw
Zulassung bei Krankenkassen kriegst du nur wenn Du nachweisen kannst, unter anderem, dass sprossenwand, Elektro, mind. drei therapiebänke usw..usf... zur Verfügung stehen
Wenn du nur einen Raum mietest, geht das nicht, das heißt du bist in derselben Schublade wie freier Mitarbeiter, so verstehe ich es
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Stefan Beck schrieb:
Laut den Zulassungsempfehlungen ist dies in Form einer Praxisgemeinschaft wohl zulässig.
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