Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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christos schrieb:
Hallo kann mir jemand beantworten ob die Rückforderung (Baden Württemberg) von der IKK Classic 4Jahre oder 3Jahre beträgt? Und von wann wird es berechnet vom letzten Behandlungstag? Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke
Nicht zu schüchtern mit der IKK Classic BaWü, die haben es nicht anders gewollt.
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christos schrieb:
Vielen Dank für die Infos. Gruß
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Papa Alpaka schrieb:
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sozialversicherung beträgt vier Jahre (-> SGB V), Verjährungsfristen nach SGB V enden, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit Ablauf von vier Jahren nach entstehen des Anspruchs (d.h. für einen im Juni 2019 entstandenen Anspruch ist der letztmögliche Tag der Geltendmachung der 31.12.2023; danach bist du auf das Wohlwollen des Anspruchsgegners angewiesen).
Nicht zu schüchtern mit der IKK Classic BaWü, die haben es nicht anders gewollt.
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nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 1.7.19 07:18:
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
mit dem Wortlaut mit Ablauf des Kalenderjahres, ist das egal. Also im Juni 2019 verordnet beginnt die 4-Jahresfrist am 31.12.2019.
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Tempelritter schrieb:
ali schrieb am 1.7.19 09:09:
Tempelritter schrieb am 1.7.19 07:18:
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
mit dem Wortlaut mit Ablauf des Kalenderjahres, ist das egal. Also im Juni 2019 verordnet beginnt die 4-Jahresfrist am 31.12.2019.
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
mit dem Wortlaut mit Ablauf des Kalenderjahres, ist das egal. Also im Juni 2019 verordnet beginnt die 4-Jahresfrist am 31.12.2019.
Und wenn im Dezember behandelt und im Januar in Rechnung gestellt..?
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ali schrieb:
Tempelritter schrieb am 1.7.19 09:18:
ali schrieb am 1.7.19 09:09:
Tempelritter schrieb am 1.7.19 07:18:
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
Ick globe Christos wollte wissen, ob Behandlungsdatum oder Rechnungsdatum gilt....
mit dem Wortlaut mit Ablauf des Kalenderjahres, ist das egal. Also im Juni 2019 verordnet beginnt die 4-Jahresfrist am 31.12.2019.
Und wenn im Dezember behandelt und im Januar in Rechnung gestellt..?
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Tempelritter schrieb:
nach Ablauf des Kalenderjahres 4 Jahre, nachzulesen im R-Vertrag und SGB V.
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