Wir, die Gemeinschaftspraxis für
Krankengymnastik, suchen für unser
Team neue Mitarbeiter*innen zur
flexiblen Festanstellung. Auch
Berufsanfänger*innen und
Wiedereinsteiger*innen sind
willkommen. Wir sind ein tolles
Team und bieten selbtsständiges
arbeiten, 30 min
Behandlungsintervalle und eine
überdurchschnittliche Bezahlung.
Unsere Praxis liegt in
unmittelbarer Nähe zur S-Bahn
Hamburg-Neugraben
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weiß Jemand, was in den Befundbericht rein muss, wie die Behandlungsdoku aussehen muss und wie die Positionsnummer für die Abrechnung der Befundposition lautet?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Darkon Profft schrieb:
Hallo Miteinander, - IKK -
weiß Jemand, was in den Befundbericht rein muss, wie die Behandlungsdoku aussehen muss und wie die Positionsnummer für die Abrechnung der Befundposition lautet?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Hierfür gibt es keine Extra-Zeit d.h. er muss im Rahmen der Regelbehandlungszeit (KG/MT z.B. mind. 15 Min.) erstellt werden.
Aufgrund dessen, sind hier lediglich 2 oder 3 Sätze auf einem Vordruck der übliche und finanzierbare Standard.
Minimale Behandlungsdoku, besteht aus dem Datum der Behandlung und ggf. besonderen Vorkommnissen während der Behandlungsserie wenn diese ggf. juristische Konsequenzen haben könnten.
Ich denke wir machen alle etwas mehr und etwas ausführlicher unsere Doku, schon um wesentliche Behandlungsschritte und Reaktionen nicht zu vergessen und das ganze halbwegs effektiv zu gestalten. Bezahlt wird das aber nicht und was nicht bezahlt wird, kann auch nicht verlangt werden. Ob eine Therapie so (also mit minimaler Doku) überhaupt effektiv sein kann, darf man bezweifeln aber das interessiert die IKK oder eine andere Kassen überhaupt nicht die Spur.
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Das sollte in der Fachausbildung eigentlich gelernt worden sein, auch eine Kurzversion eines Berichtes...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
Um jetzt nicht jemanden zu sehr nahe zu treten:
Das sollte in der Fachausbildung eigentlich gelernt worden sein, auch eine Kurzversion eines Berichtes...
stefan 302
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Shakespeare schrieb:
Vorgesehen ist m.W. ein Befund lediglich als Rückmeldung an den Arzt, der IKK steht ein Befund nicht zu. Er wird mit ca. 0,50€ seitens der Kassen vergütet. Nummer weiß ich leider nicht, ist bei der Vergütung auch eher wurscht...
Hierfür gibt es keine Extra-Zeit d.h. er muss im Rahmen der Regelbehandlungszeit (KG/MT z.B. mind. 15 Min.) erstellt werden.
Aufgrund dessen, sind hier lediglich 2 oder 3 Sätze auf einem Vordruck der übliche und finanzierbare Standard.
Minimale Behandlungsdoku, besteht aus dem Datum der Behandlung und ggf. besonderen Vorkommnissen während der Behandlungsserie wenn diese ggf. juristische Konsequenzen haben könnten.
Ich denke wir machen alle etwas mehr und etwas ausführlicher unsere Doku, schon um wesentliche Behandlungsschritte und Reaktionen nicht zu vergessen und das ganze halbwegs effektiv zu gestalten. Bezahlt wird das aber nicht und was nicht bezahlt wird, kann auch nicht verlangt werden. Ob eine Therapie so (also mit minimaler Doku) überhaupt effektiv sein kann, darf man bezweifeln aber das interessiert die IKK oder eine andere Kassen überhaupt nicht die Spur.
"jeder Zugelassene im Tarifgebiet der IKK Brandenburg und Berlin kann für deren Versicherten ab dem 01.04.2014 die Position X1301 "Gebühr erhöhter Aufwand für Befunderhebung" einmal pro Regelfall zusätzlich abrechnen.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Eine Befundposition soll vor allem gründlichere Untersuchungen, zielgerichtete Therapien und eine bessere Compliance der Patienten ermöglichen. Die Relevanz für die physiotherapeutische Behandlung soll zunächst im Praxisalltag erprobt werden. Der Leistungserbringer untersucht den Patienten entsprechend der vertragsärztlichen Diagnose. Dabei beachtet er die Symptome. Insbesondere die individuelle Ausprägung der Struktur- und Funktionsstörungen, Aktivitätseinschränkungen und Behinderungen in der Partizipation sind zu überprüfen. Auf dieser Grundlage plant der Leistungserbringer den Behandlungsverlauf. Die Untersuchungsergebnisse und der Behandlungsplan werden dokumentiert. Diese Dokumentation dient dem behandelnden Therapeuten zur Therapiesteuerung, Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung, sowie ggf. der Information des behandelnden Arztes. Der Leistungserbringer berät den Patienten und gibt Empfehlungen für ein gesundheitsgerechtes Verhalten und vermittelt praktische Übungsanleitungen.
Das sollte eigentlich nichts Neues für unsere tägliche Arbeit sein. Die 13€ sind sicher noch ausbaufähig :smile: "
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Darkon Profft schrieb:
Vielen Dank soweit..den folgenden Beitrag habe ich hier gelesen:
"jeder Zugelassene im Tarifgebiet der IKK Brandenburg und Berlin kann für deren Versicherten ab dem 01.04.2014 die Position X1301 "Gebühr erhöhter Aufwand für Befunderhebung" einmal pro Regelfall zusätzlich abrechnen.
Auszug aus der Leistungsbeschreibung:
Eine Befundposition soll vor allem gründlichere Untersuchungen, zielgerichtete Therapien und eine bessere Compliance der Patienten ermöglichen. Die Relevanz für die physiotherapeutische Behandlung soll zunächst im Praxisalltag erprobt werden. Der Leistungserbringer untersucht den Patienten entsprechend der vertragsärztlichen Diagnose. Dabei beachtet er die Symptome. Insbesondere die individuelle Ausprägung der Struktur- und Funktionsstörungen, Aktivitätseinschränkungen und Behinderungen in der Partizipation sind zu überprüfen. Auf dieser Grundlage plant der Leistungserbringer den Behandlungsverlauf. Die Untersuchungsergebnisse und der Behandlungsplan werden dokumentiert. Diese Dokumentation dient dem behandelnden Therapeuten zur Therapiesteuerung, Erfolgskontrolle und Qualitätssicherung, sowie ggf. der Information des behandelnden Arztes. Der Leistungserbringer berät den Patienten und gibt Empfehlungen für ein gesundheitsgerechtes Verhalten und vermittelt praktische Übungsanleitungen.
Das sollte eigentlich nichts Neues für unsere tägliche Arbeit sein. Die 13€ sind sicher noch ausbaufähig :smile: "
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