Als moderne Ergo- und
Physiotherapiepraxis mit Standort
in Monheim am Rhein suchen wir
engagierte und motivierte
Physiotherapeuten, die ihre
Karriere in einem dynamischen und
jungen Team beginnen möchten. Bei
uns erwartet Dich nicht nur eine
erstklassige Arbeitsumgebung,
sondern auch attraktive Benefits,
die Deine beruflic...
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Nun habe ich gerade im Rahmenvertrag gelesen, dass bei Praxisverlegung eine neue IK erteilt/beantragt werden muss.
Was stimmt jetzt? Ist beides möglich? Wenn ich meinen Fall betrachte sollte beides möglich sein. Ich hoffe jetzt nur, dass bei der Abrechnung dadurch keine Probleme auftreten . Ich hätte wahrscheinlich keine Zulassung bekommen, wenn das nur mit neuer IK möglich wäre.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe zum Jahreswechsel meinen Praxissitz verlegt. Habe weiterhin die selbe IK wie vorher. Das war auch der Vorschlag der Mitarbeiterin der zuständigen AOK , dass IK beizubehalten . Sowohl bei der Zulassung der Primärkassen, als auch der Ersatzkassen gabs mit dem selben IK keine Probleme - d.h. Zulassung wurde erteilt.
Nun habe ich gerade im Rahmenvertrag gelesen, dass bei Praxisverlegung eine neue IK erteilt/beantragt werden muss.
Was stimmt jetzt? Ist beides möglich? Wenn ich meinen Fall betrachte sollte beides möglich sein. Ich hoffe jetzt nur, dass bei der Abrechnung dadurch keine Probleme auftreten . Ich hätte wahrscheinlich keine Zulassung bekommen, wenn das nur mit neuer IK möglich wäre.
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Sabine Rabbel schrieb:
Habe noch nie erlebt, daß bei Umzug das IK geändert werden mußte; betrifft möglicherweise nur Fälle, in denen von einem Tarifgebiet in ein anderes umgezogen wird, z.B. Berlin->Brandenburg. Wichtig ist bloß, daß Du die neue Adresse (genau wie neues Konto oder Namensänderung) der IK-Stelle meldest.
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morpheus-06 schrieb:
Das IK hat eigentlich nichts mit der Zulassung zu tun, sondern dient nur zur Abrechnung mit der GKV.
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Es gibt da eine ganz einfache Lösung: In St. Augustin anrufen und dort direkt nachfragen! Schon einmal daran gedacht?
Grüße...Gerry
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