Hast Du Lust unsere wunderbaren
Patient*innen mit moderner
Physiotherapie, auf deren
gesundheitlichen Weg zu
unterstützen, dann melde Dich bei
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WERTSCHÄTZUNG, FAIRNESS,
ZUVERLÄSSIGKEIT
Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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ich plane, im März mit meinem Ehemann eine Praxis zu eröffnen. Wir haben bereits eine IK-Nummer, jedoch noch keine Kassenzulassung. Auf dem Schreiben zur IK-Nummer steht "Datum, ab dem die Leistungsabrechnung gültig sein soll". Bedeutet das, dass wir ab diesem Datum abrechnen dürfen, auch wenn die Zulassung etwas später erfolgt?
LG und vielen Dank.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nein, du darfst erst Leistungen abgeben bzw. abrechnen ab Datum der Zulassung.
bedeutet das, dass der 1. Termin auf den Rezepten, die ich abrechnen will, erst nach Datum der Zulassung liegen darf?
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renate52 schrieb:
Hallo,
bedeutet das, dass der 1. Termin auf den Rezepten, die ich abrechnen will, erst nach Datum der Zulassung liegen darf?
(1) Mit der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Zulassung nach § 124 Absatz 1 SGB V oder die Abrechnungsberechtigung durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V erteilt wurde. ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@renate52 So issses
§ 6 Beginn der Behandlung
(1) Mit der Behandlung darf erst begonnen werden, wenn die Zulassung nach § 124 Absatz 1 SGB V oder die Abrechnungsberechtigung durch die zuständige Arbeitsgemeinschaft nach § 124 Absatz 2 SGB V erteilt wurde. ...
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renate52 schrieb:
Danke
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ihr lieben,
ich plane, im März mit meinem Ehemann eine Praxis zu eröffnen. Wir haben bereits eine IK-Nummer, jedoch noch keine Kassenzulassung. Auf dem Schreiben zur IK-Nummer steht "Datum, ab dem die Leistungsabrechnung gültig sein soll". Bedeutet das, dass wir ab diesem Datum abrechnen dürfen, auch wenn die Zulassung etwas später erfolgt?
LG und vielen Dank.
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