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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig ICD 10 Code

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Neues Thema
ICD 10 Code
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Jörg Jüttemann
11.02.2014 16:11
Liebe Kollegen,


muss auf JEDE Verordnung ein ICD10 Code vermerkt sein? Oder nur auf die Langzeitverordnungen?

Liebe Grüße
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Liebe Kollegen, muss auf JEDE Verordnung ein ICD10 Code vermerkt sein? Oder nur auf die Langzeitverordnungen? Liebe Grüße
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Jörg Jüttemann schrieb:

Liebe Kollegen,


muss auf JEDE Verordnung ein ICD10 Code vermerkt sein? Oder nur auf die Langzeitverordnungen?

Liebe Grüße

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morpheus-06
11.02.2014 16:34
Nein, muss nicht.
Bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf (Anlage 1+2 G-BA) wäre die Angabe des ICD10 Code von Vorteil.
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• Wonderwoman
Nein, muss nicht. Bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf (Anlage 1+2 G-BA) wäre die Angabe des ICD10 Code von Vorteil.
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C. DBO
11.02.2014 17:21
Aber ab Juli dann doch - oder? Ich habs damit auch noch nicht so klar.
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Aber ab Juli dann doch - oder? Ich habs damit auch noch nicht so klar.
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C. DBO schrieb:

Aber ab Juli dann doch - oder? Ich habs damit auch noch nicht so klar.

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morpheus-06
11.02.2014 17:52
ist geplant, dass der ICD10 Code die ausgeschriebene Diagnose ersetzt.
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• C. DBO
ist geplant, dass der ICD10 Code die ausgeschriebene Diagnose ersetzt.
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morpheus-06 schrieb:

ist geplant, dass der ICD10 Code die ausgeschriebene Diagnose ersetzt.

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ricardo588
11.02.2014 22:12
Es gibt schon wieder neue Info, dass die "normale Diagnose" doch zwingend zum ICD 10 Code angegeben werden muss (KV-BaWü)

ricardo588
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Es gibt schon wieder neue Info, dass die "normale Diagnose" doch zwingend zum ICD 10 Code angegeben werden muss (KV-BaWü) ricardo588
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ricardo588 schrieb:

Es gibt schon wieder neue Info, dass die "normale Diagnose" doch zwingend zum ICD 10 Code angegeben werden muss (KV-BaWü)

ricardo588

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morpheus-06
12.02.2014 11:16
Dann sollen die sich mal einig werden. Die AOK BW hat mir im Januar auf Anfrage bestätigt, ICD10 Code oder schriftliche Diagnose gem. FAQ / Arbeitsanweisung GKV Spitzenverband.
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Dann sollen die sich mal einig werden. Die AOK BW hat mir im Januar auf Anfrage bestätigt, ICD10 Code oder schriftliche Diagnose gem. FAQ / Arbeitsanweisung GKV Spitzenverband.
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morpheus-06 schrieb:

Dann sollen die sich mal einig werden. Die AOK BW hat mir im Januar auf Anfrage bestätigt, ICD10 Code oder schriftliche Diagnose gem. FAQ / Arbeitsanweisung GKV Spitzenverband.

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ali
12.02.2014 19:31
fassen wir mal zusammen:

status quo: ICD 10 muss nicht, wenn ne Diagnose NUR als ICD 10 auf dem Rezept reichts auch ooooooderrrrrrr :hushed:
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• morpheus-06
fassen wir mal zusammen: status quo: ICD 10 muss nicht, wenn ne Diagnose NUR als ICD 10 auf dem Rezept reichts auch ooooooderrrrrrr :hushed:
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ali schrieb:

fassen wir mal zusammen:

status quo: ICD 10 muss nicht, wenn ne Diagnose NUR als ICD 10 auf dem Rezept reichts auch ooooooderrrrrrr :hushed:

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ricardo588
12.02.2014 23:30
Physio Deutschland BaWü hat mit Metke gesprochen, dieser hat es dann so formuliert.
Da Metke der "Bastler" des HMK ist, wird sich die AOK dann anpassen.

ricardo588
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Physio Deutschland BaWü hat mit Metke gesprochen, dieser hat es dann so formuliert. Da Metke der "Bastler" des HMK ist, wird sich die AOK dann anpassen. ricardo588
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ricardo588 schrieb:

Physio Deutschland BaWü hat mit Metke gesprochen, dieser hat es dann so formuliert.
Da Metke der "Bastler" des HMK ist, wird sich die AOK dann anpassen.

ricardo588

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morpheus-06 schrieb:

Nein, muss nicht.
Bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf (Anlage 1+2 G-BA) wäre die Angabe des ICD10 Code von Vorteil.

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Zukunft
12.02.2014 21:29
ICD10 Code nur bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf, sonst ist es noch keine Pflichtangabe.

Gruß
TB

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ICD10 Code nur bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf, sonst ist es noch keine Pflichtangabe. Gruß TB
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morpheus-06
13.02.2014 07:32
auch bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf ist es KEINE Pflicht, wäre aber von Vorteil. Wir HMB`ler müssen das auch nicht prüfen.
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• ali
auch bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf ist es KEINE Pflicht, wäre aber von Vorteil. Wir HMB`ler müssen das auch nicht prüfen.
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morpheus-06 schrieb:

auch bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf ist es KEINE Pflicht, wäre aber von Vorteil. Wir HMB`ler müssen das auch nicht prüfen.

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Zukunft schrieb:

ICD10 Code nur bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf, sonst ist es noch keine Pflichtangabe.

Gruß
TB



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