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muss auf JEDE Verordnung ein ICD10 Code vermerkt sein? Oder nur auf die Langzeitverordnungen?
Liebe Grüße
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Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
muss auf JEDE Verordnung ein ICD10 Code vermerkt sein? Oder nur auf die Langzeitverordnungen?
Liebe Grüße
Bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf (Anlage 1+2 G-BA) wäre die Angabe des ICD10 Code von Vorteil.
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C. DBO schrieb:
Aber ab Juli dann doch - oder? Ich habs damit auch noch nicht so klar.
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morpheus-06 schrieb:
ist geplant, dass der ICD10 Code die ausgeschriebene Diagnose ersetzt.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Es gibt schon wieder neue Info, dass die "normale Diagnose" doch zwingend zum ICD 10 Code angegeben werden muss (KV-BaWü)
ricardo588
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morpheus-06 schrieb:
Dann sollen die sich mal einig werden. Die AOK BW hat mir im Januar auf Anfrage bestätigt, ICD10 Code oder schriftliche Diagnose gem. FAQ / Arbeitsanweisung GKV Spitzenverband.
status quo: ICD 10 muss nicht, wenn ne Diagnose NUR als ICD 10 auf dem Rezept reichts auch ooooooderrrrrrr :hushed:
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ali schrieb:
fassen wir mal zusammen:
status quo: ICD 10 muss nicht, wenn ne Diagnose NUR als ICD 10 auf dem Rezept reichts auch ooooooderrrrrrr :hushed:
Da Metke der "Bastler" des HMK ist, wird sich die AOK dann anpassen.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Physio Deutschland BaWü hat mit Metke gesprochen, dieser hat es dann so formuliert.
Da Metke der "Bastler" des HMK ist, wird sich die AOK dann anpassen.
ricardo588
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morpheus-06 schrieb:
Nein, muss nicht.
Bei Praxisbesonderheiten und langfristigem Heilmittelbedarf (Anlage 1+2 G-BA) wäre die Angabe des ICD10 Code von Vorteil.
Gruß
TB
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morpheus-06 schrieb:
auch bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf ist es KEINE Pflicht, wäre aber von Vorteil. Wir HMB`ler müssen das auch nicht prüfen.
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Zukunft schrieb:
ICD10 Code nur bei Praxisbesonderheit oder langfristigen Behandlungsbedarf, sonst ist es noch keine Pflichtangabe.
Gruß
TB
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