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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig I-Prax Datensicherung beim Kündigen von Spalten in der Terminübersicht

Neues Thema
I-Prax Datensicherung beim Kündigen von Spalten in der Terminübersicht
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Lukas Bieger
Vor 3 Monaten
Hallo, meine Praxis nutzt seit einigen Jahren IPrax und ist damit eigentlich recht zufrieden. Nun haben wir aber leider einige Mitarbeitenden verloren und wollen die entsprechenden Spalten aus dem Terminkalender löschen (Kostet monatlich und ist weniger übersichtlich). Der Kundenservice hat dort allerdings angegeben, dass die Sicherung der Patientendaten, die ja 10 Jahre archiviert werden müssen, dann verloren gehen würden. Da wollte ich mich gerne einmal zu erkundigen, ob jemand schon diese Erfahrungen gemacht hat und/oder es andere Optionen gibt, die Daten zu speichern oder zu exportieren und dann die Spalten wieder zu kündigen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
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• ali
Hallo, meine Praxis nutzt seit einigen Jahren IPrax und ist damit eigentlich recht zufrieden. Nun haben wir aber leider einige Mitarbeitenden verloren und wollen die entsprechenden Spalten aus dem Terminkalender löschen (Kostet monatlich und ist weniger übersichtlich). Der Kundenservice hat dort allerdings angegeben, dass die Sicherung der Patientendaten, die ja 10 Jahre archiviert werden müssen, dann verloren gehen würden. Da wollte ich mich gerne einmal zu erkundigen, ob jemand schon diese Erfahrungen gemacht hat und/oder es andere Optionen gibt, die Daten zu speichern oder zu exportieren und dann die Spalten wieder zu kündigen. Vielen Dank für eure Hilfe.
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Ladyfee
Vor 3 Monaten
Wir haben auch Iprax,kann ich aber nicht beantworten.Es gibt eine Facbockgruppe Ipraxnutzer helfen sich,frag da mal.
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• Lukas Bieger
Wir haben auch Iprax,kann ich aber nicht beantworten.Es gibt eine Facbockgruppe Ipraxnutzer helfen sich,frag da mal.
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Ladyfee schrieb:

Wir haben auch Iprax,kann ich aber nicht beantworten.Es gibt eine Facbockgruppe Ipraxnutzer helfen sich,frag da mal.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Lukas Bieger Wie kommt iPrax zu 10 Jahre? Laut Vertrag ist nur die Verlaufsdokumentation für 3 Jahre aufzubewahren. Terminkalender ist nicht zwingend aufzuheben.

Und warum kann iPrax keine lokale Datensicherung erstellen? DSGVO muss man Daten exportieren und dem Patienten zur Verfügung stellen können.
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[mention]Lukas Bieger[/mention] Wie kommt iPrax zu 10 Jahre? Laut Vertrag ist nur die Verlaufsdokumentation für 3 Jahre aufzubewahren. Terminkalender ist nicht zwingend aufzuheben. Und warum kann iPrax keine lokale Datensicherung erstellen? DSGVO muss man Daten exportieren und dem Patienten zur Verfügung stellen können.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lukas Bieger Wie kommt iPrax zu 10 Jahre? Laut Vertrag ist nur die Verlaufsdokumentation für 3 Jahre aufzubewahren. Terminkalender ist nicht zwingend aufzuheben.

Und warum kann iPrax keine lokale Datensicherung erstellen? DSGVO muss man Daten exportieren und dem Patienten zur Verfügung stellen können.

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Lukas Bieger
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij die 10 Jahre beziehen sich auf die allgemeingültige Archivierung der Patientendaten. So wie mir der Kundenservice von IPrax sagte, ist der Kalender und die entsprechenden Spalten der Therapeuten notwendig. Ich habe noch keinen Weg gefunden wie ich Daten exportieren kann, dachte aber auch, dass das die beste Möglichkeit sei.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] die 10 Jahre beziehen sich auf die allgemeingültige Archivierung der Patientendaten. So wie mir der Kundenservice von IPrax sagte, ist der Kalender und die entsprechenden Spalten der Therapeuten notwendig. Ich habe noch keinen Weg gefunden wie ich Daten exportieren kann, dachte aber auch, dass das die beste Möglichkeit sei.
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Lukas Bieger schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij die 10 Jahre beziehen sich auf die allgemeingültige Archivierung der Patientendaten. So wie mir der Kundenservice von IPrax sagte, ist der Kalender und die entsprechenden Spalten der Therapeuten notwendig. Ich habe noch keinen Weg gefunden wie ich Daten exportieren kann, dachte aber auch, dass das die beste Möglichkeit sei.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@Lukas Bieger Es gibt keine allgemein gültigen gesetzlichen Archivierungsdauer von 10 Jahre für Termindaten/Kalender.
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• JürgenK
• asima
[mention]Lukas Bieger[/mention] Es gibt keine allgemein gültigen gesetzlichen Archivierungsdauer von 10 Jahre für Termindaten/Kalender.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Lukas Bieger Es gibt keine allgemein gültigen gesetzlichen Archivierungsdauer von 10 Jahre für Termindaten/Kalender.

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Olaf Seifert
Vor 3 Monaten
@Lukas Bieger Hat der das IPrax wirklich so kommuniziert oder haben die vielmehr darauf hingewiesen, dass die Behandlungsdaten gespeichert werden müssen. Dies passiert wie LvR schon sagte in der Verluafsdoku und auf den Rezeptimages...Kalender, ob analog oder digital muss nicht archiviert werden. War noch nie so..
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
[mention]Lukas Bieger[/mention] Hat der das IPrax wirklich so kommuniziert oder haben die vielmehr darauf hingewiesen, dass die Behandlungsdaten gespeichert werden müssen. Dies passiert wie LvR schon sagte in der Verluafsdoku und auf den Rezeptimages...Kalender, ob analog oder digital muss nicht archiviert werden. War noch nie so..
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Olaf Seifert schrieb:

@Lukas Bieger Hat der das IPrax wirklich so kommuniziert oder haben die vielmehr darauf hingewiesen, dass die Behandlungsdaten gespeichert werden müssen. Dies passiert wie LvR schon sagte in der Verluafsdoku und auf den Rezeptimages...Kalender, ob analog oder digital muss nicht archiviert werden. War noch nie so..

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massu
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij das heißt ich könnte alle Karteien unter 2022 vernichten?? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Ich lese, dass die Verlaufsdoku bis zu 10 Jahre nach Therapieabschluss aufzubewahren ist.
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• asima
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] das heißt ich könnte alle Karteien unter 2022 vernichten?? Kann ich mir nur schwer vorstellen. Ich lese, dass die Verlaufsdoku bis zu 10 Jahre nach Therapieabschluss aufzubewahren ist.
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massu schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij das heißt ich könnte alle Karteien unter 2022 vernichten?? Kann ich mir nur schwer vorstellen.
Ich lese, dass die Verlaufsdoku bis zu 10 Jahre nach Therapieabschluss aufzubewahren ist.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu Im alten Vertrag stand 3 Jahre (hab gerade nachgelesen). Ist im aktuellen Vertrag tatsächlich auf fünf Jahre erhöht worden. Definitiv keine 10. Und gilt nicht für den Terminkalender.

13) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und
jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen und kontinuierlich je
Behandlungseinheit fortzuschreiben. Die Verlaufsdokumentation ist 5 Jahre
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen
wurde, aufzubewahren.
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• JürgenK
• Olaf Seifert
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[mention]massu[/mention] Im alten Vertrag stand 3 Jahre (hab gerade nachgelesen). Ist im aktuellen Vertrag tatsächlich auf fünf Jahre erhöht worden. Definitiv keine 10. Und gilt nicht für den Terminkalender. [zitat]13) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fortzuschreiben. [b]Die Verlaufsdokumentation ist [u]5 Jahre[/u] nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen wurde, aufzubewahren.[/b][/zitat]
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Im alten Vertrag stand 3 Jahre (hab gerade nachgelesen). Ist im aktuellen Vertrag tatsächlich auf fünf Jahre erhöht worden. Definitiv keine 10. Und gilt nicht für den Terminkalender.

13) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und
jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der
Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen und kontinuierlich je
Behandlungseinheit fortzuschreiben. Die Verlaufsdokumentation ist 5 Jahre
nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen
wurde, aufzubewahren.

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asima
Vor 3 Monaten
Das geht es nicht um unsere Verträge, sondern dass Patientenrecht (VGB oder so), und das gilt meines Wissens 10 Jahre. Finanzamt auch aktuell 8 Jahre, also vorsichtig! Kalender ist egal, Doku aber nicht!
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Das geht es nicht um unsere Verträge, sondern dass Patientenrecht (VGB oder so), und das gilt meines Wissens 10 Jahre. Finanzamt auch aktuell 8 Jahre, also vorsichtig! Kalender ist egal, Doku aber nicht!
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asima schrieb:

Das geht es nicht um unsere Verträge, sondern dass Patientenrecht (VGB oder so), und das gilt meines Wissens 10 Jahre. Finanzamt auch aktuell 8 Jahre, also vorsichtig! Kalender ist egal, Doku aber nicht!

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@asima Nö,
BGB
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Hier trifft der 2. Halbsatz zu. Und FA hat mit dem Terminkalender oder Patientenkartei nichts zu tun, da geht es nur um die Finanzbuchhaltung. Habe gerade für unsere 3 Firmen eine große Betriebsprüfung hinter uns gebracht. Die Patientenkartei hat dem Prüfer (wie auch bei frühere Prüfungen) gar nicht interessiert und darf ihm nach der DSGVO auch nicht interessieren.
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• JürgenK
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[mention]asima[/mention] Nö, BGB (3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen. Hier trifft der 2. Halbsatz zu. Und FA hat mit dem Terminkalender oder Patientenkartei nichts zu tun, da geht es nur um die Finanzbuchhaltung. Habe gerade für unsere 3 Firmen eine große Betriebsprüfung hinter uns gebracht. Die Patientenkartei hat dem Prüfer (wie auch bei frühere Prüfungen) gar nicht interessiert und darf ihm nach der DSGVO auch nicht interessieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@asima Nö,
BGB
(3) Der Behandelnde hat die Patientenakte für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Vorschriften andere Aufbewahrungsfristen bestehen.

Hier trifft der 2. Halbsatz zu. Und FA hat mit dem Terminkalender oder Patientenkartei nichts zu tun, da geht es nur um die Finanzbuchhaltung. Habe gerade für unsere 3 Firmen eine große Betriebsprüfung hinter uns gebracht. Die Patientenkartei hat dem Prüfer (wie auch bei frühere Prüfungen) gar nicht interessiert und darf ihm nach der DSGVO auch nicht interessieren.

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Inche
Vor 3 Monaten
Unser Alten Karten digitalisiere ich gerad in unsere Elektronische Patienten Akte und dann ab durch den P4.Die Bufu älter als 8 Jahre geht da auch durch der Rest bleibt stehen oder läuft seit diesem Jahr vermehrt Digital
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• asima
Unser Alten Karten digitalisiere ich gerad in unsere Elektronische Patienten Akte und dann ab durch den P4.Die Bufu älter als 8 Jahre geht da auch durch der Rest bleibt stehen oder läuft seit diesem Jahr vermehrt Digital
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Inche schrieb:

Unser Alten Karten digitalisiere ich gerad in unsere Elektronische Patienten Akte und dann ab durch den P4.Die Bufu älter als 8 Jahre geht da auch durch der Rest bleibt stehen oder läuft seit diesem Jahr vermehrt Digital

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asima
Vor 3 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Was ich auch so sehe gemeint habe: das Finanzamt interessiert natürlich die Patientenakte keinen Meter und darf es auch nicht. Deine Rechnungen aber schon, diese sollten aufbewahrt werden. 8 Jahre.
Beim Patientenrecht wäre ich mir nicht sicher, da du ja ein Anrecht auf deine Unterlagen hast. Und da weiß ich nicht, ob dein Vertrag als Heilmittelerbringer mit der Krankenversicherung tatsächlich das Recht des Patienten übersteigt. Richtig, die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Was ich auch so sehe gemeint habe: das Finanzamt interessiert natürlich die Patientenakte keinen Meter und darf es auch nicht. Deine Rechnungen aber schon, diese sollten aufbewahrt werden. 8 Jahre. Beim Patientenrecht wäre ich mir nicht sicher, da du ja ein Anrecht auf deine Unterlagen hast. Und da weiß ich nicht, ob dein Vertrag als Heilmittelerbringer mit der Krankenversicherung tatsächlich das Recht des Patienten übersteigt. Richtig, die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen.
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asima schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Was ich auch so sehe gemeint habe: das Finanzamt interessiert natürlich die Patientenakte keinen Meter und darf es auch nicht. Deine Rechnungen aber schon, diese sollten aufbewahrt werden. 8 Jahre.
Beim Patientenrecht wäre ich mir nicht sicher, da du ja ein Anrecht auf deine Unterlagen hast. Und da weiß ich nicht, ob dein Vertrag als Heilmittelerbringer mit der Krankenversicherung tatsächlich das Recht des Patienten übersteigt. Richtig, die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen.

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massu
Vor 3 Monaten
@asima was meinst du mit die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen?
Wie lange darf sie denn zugreifen und wo steht das?
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[mention]asima[/mention] was meinst du mit die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen? Wie lange darf sie denn zugreifen und wo steht das?
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massu schrieb:

@asima was meinst du mit die Krankenkasse darf laut Vertrag nicht so lange zugreifen?
Wie lange darf sie denn zugreifen und wo steht das?

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Monaten
@massu Habe ich dir weiter oben aus § 3 Rahmenvertrag zitiert. Bei eine Kontrolle vor Ort darf die Kasse tatsächlich darauf zugreifen.

Ansonsten siehe § 14 für die Zugriffsrechte.
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[mention]massu[/mention] Habe ich dir weiter oben aus § 3 Rahmenvertrag zitiert. Bei eine Kontrolle vor Ort darf die Kasse tatsächlich darauf zugreifen. Ansonsten siehe § 14 für die Zugriffsrechte.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Habe ich dir weiter oben aus § 3 Rahmenvertrag zitiert. Bei eine Kontrolle vor Ort darf die Kasse tatsächlich darauf zugreifen.

Ansonsten siehe § 14 für die Zugriffsrechte.

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asima
Vor 3 Monaten
@massu S. Kommentar von Lars, im Vertrag. Wobei es ja unterschiedliche Verträge je nach Heilmittelbereich gibt. Wegen des Patientenrechts und FA (Rechnungen…) hebe ich aber sowieso die 10 Jahre auf.
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[mention]massu[/mention] S. Kommentar von Lars, im Vertrag. Wobei es ja unterschiedliche Verträge je nach Heilmittelbereich gibt. Wegen des Patientenrechts und FA (Rechnungen…) hebe ich aber sowieso die 10 Jahre auf.
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asima schrieb:

@massu S. Kommentar von Lars, im Vertrag. Wobei es ja unterschiedliche Verträge je nach Heilmittelbereich gibt. Wegen des Patientenrechts und FA (Rechnungen…) hebe ich aber sowieso die 10 Jahre auf.

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GüSta
Vor 2 Monaten
@Inche
"Bufu", Bufu?? Habe zu dem mir bisher unbekannten Begriff, zu der mir unbekannten Abkürzung (Jahrgang 1950) Nichts gefunden, was Bestandteil bzw. zur Führung einer Praxis gehören könnte.
Erläuterungen dazu aus dem Internet (und dabei wieder etwas Lebenswichtiges gelernt):
1) "Bufu" kann sich auf eine Reihe von Dingen beziehen, darunter die amerikanische Bekleidungsmarke FUBU, die Kröten-Gattung Bufo oder das Label BUFU Records. Wenn Sie nach BUFU suchen, bezieht sich dies am wahrscheinlichsten auf die Bekleidungsmarke "For Us, By Us" oder das unabhängige Musiklabel BUFU Records. 
2) Die Bedeutung von „bufu“ ist vielfältig und abhängig vom Kontext: Es kann eine Anspielung auf den Film So High sein, wo es für „Buy Us, Fuck U“ steht, eine Abwandlung des bekannten Markenlogos FUBU (For Us By Us). Es ist außerdem eine Abkürzung für eine Eis-Fähigkeit in Videospielen wie Shin Megami Tensei: Persona und Devil Summoner. 
wink
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[mention]Inche[/mention] "Bufu", Bufu?? Habe zu dem mir bisher unbekannten Begriff, zu der mir unbekannten Abkürzung (Jahrgang 1950) Nichts gefunden, was Bestandteil bzw. zur Führung einer Praxis gehören könnte. Erläuterungen dazu aus dem Internet (und dabei wieder etwas Lebenswichtiges gelernt): 1) "Bufu" kann sich auf eine Reihe von Dingen beziehen, darunter die amerikanische Bekleidungsmarke FUBU, die Kröten-Gattung Bufo oder das Label BUFU Records. Wenn Sie nach BUFU suchen, bezieht sich dies am wahrscheinlichsten auf die Bekleidungsmarke "For Us, By Us" oder das unabhängige Musiklabel BUFU Records.  2) Die Bedeutung von „bufu“ ist vielfältig und abhängig vom Kontext: Es kann eine Anspielung auf den Film So High sein, wo es für „Buy Us, Fuck U“ steht, eine Abwandlung des bekannten Markenlogos FUBU (For Us By Us). Es ist außerdem eine Abkürzung für eine Eis-Fähigkeit in Videospielen wie Shin Megami Tensei: Persona und Devil Summoner.  [emoji]wink[/emoji]
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GüSta schrieb:

@Inche
"Bufu", Bufu?? Habe zu dem mir bisher unbekannten Begriff, zu der mir unbekannten Abkürzung (Jahrgang 1950) Nichts gefunden, was Bestandteil bzw. zur Führung einer Praxis gehören könnte.
Erläuterungen dazu aus dem Internet (und dabei wieder etwas Lebenswichtiges gelernt):
1) "Bufu" kann sich auf eine Reihe von Dingen beziehen, darunter die amerikanische Bekleidungsmarke FUBU, die Kröten-Gattung Bufo oder das Label BUFU Records. Wenn Sie nach BUFU suchen, bezieht sich dies am wahrscheinlichsten auf die Bekleidungsmarke "For Us, By Us" oder das unabhängige Musiklabel BUFU Records. 
2) Die Bedeutung von „bufu“ ist vielfältig und abhängig vom Kontext: Es kann eine Anspielung auf den Film So High sein, wo es für „Buy Us, Fuck U“ steht, eine Abwandlung des bekannten Markenlogos FUBU (For Us By Us). Es ist außerdem eine Abkürzung für eine Eis-Fähigkeit in Videospielen wie Shin Megami Tensei: Persona und Devil Summoner. 
wink

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Monaten
@GüSta Du alter Verwaltungsbeamter. joyjoy Bufu steht für Buchführung und wird hier im Ruhrpott auch des Öfteren so abgekürzt.

Oder...
BH oder BuHu = Buchhaltung
RW = Rechnungswesen
FBH = Finanzbuchhaltung

Die Phantasie ist keine Grenzen gesetzt.
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• die neue
• Inche
[mention]GüSta[/mention] Du alter Verwaltungsbeamter. [emoji]joy[/emoji][emoji]joy[/emoji] Bufu steht für Buchführung und wird hier im Ruhrpott auch des Öfteren so abgekürzt. Oder... BH oder BuHu = Buchhaltung RW = Rechnungswesen FBH = Finanzbuchhaltung Die Phantasie ist keine Grenzen gesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@GüSta Du alter Verwaltungsbeamter. joyjoy Bufu steht für Buchführung und wird hier im Ruhrpott auch des Öfteren so abgekürzt.

Oder...
BH oder BuHu = Buchhaltung
RW = Rechnungswesen
FBH = Finanzbuchhaltung

Die Phantasie ist keine Grenzen gesetzt.

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Inche
Vor 2 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij nicht nur im Ruhrpot
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nicht nur im Ruhrpot
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Inche schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij nicht nur im Ruhrpot

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Inche
Vor 2 Monaten
@GüSta Standardabkürzungen aus der Verwaltung
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[mention]GüSta[/mention] Standardabkürzungen aus der Verwaltung
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Inche schrieb:

@GüSta Standardabkürzungen aus der Verwaltung

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Lukas Bieger schrieb:

Hallo, meine Praxis nutzt seit einigen Jahren IPrax und ist damit eigentlich recht zufrieden. Nun haben wir aber leider einige Mitarbeitenden verloren und wollen die entsprechenden Spalten aus dem Terminkalender löschen (Kostet monatlich und ist weniger übersichtlich). Der Kundenservice hat dort allerdings angegeben, dass die Sicherung der Patientendaten, die ja 10 Jahre archiviert werden müssen, dann verloren gehen würden. Da wollte ich mich gerne einmal zu erkundigen, ob jemand schon diese Erfahrungen gemacht hat und/oder es andere Optionen gibt, die Daten zu speichern oder zu exportieren und dann die Spalten wieder zu kündigen.
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ali
Vor 3 Monaten
Die Patientendaten sind doch in der DoKu, also warum Terminkalender archivieren?
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• Jeverland
• Reinke
Die Patientendaten sind doch in der DoKu, also warum Terminkalender archivieren?
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ali schrieb:

Die Patientendaten sind doch in der DoKu, also warum Terminkalender archivieren?



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