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Unsere Behandlungsschwerpunkte
liegen im orthopädisch
chirurgischen und osteopathischen
Bereich sowie der Medizinischen
Trainingstherapie. Des Weiteren
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Wenn ja - wo kann ich das nachlesen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss in einer Physiotherapiepraxis dokumentiert werden, wann Flächen, Arbeitsgeräte usw. desinfiziert wurden und wer das gemacht hat? Müssen die verwendeten Mittel dokumentiert werden? Oder reicht der Aushang des Desinfektions- und Hygieneplans?
Wenn ja - wo kann ich das nachlesen ?
Für Krankenhäuser gibt es einen Vorschlag, wenn auch von 1999, aber daran könnte man sich orientieren:
Link
Viele Grüße, Uli
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Pläne sind dort direkt zu erhalten, kostenlos.
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stefan 302 schrieb:
Es gibt für eine PT-Praxis klare Vorschriften, erlassen durch das GA und die BG.
Pläne sind dort direkt zu erhalten, kostenlos.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Hast Du einen Link? Bei der BG finde nur Pläne zur Handhygiene
Viele Grüße, Uli
Homepage - Reinigungs- und Desinfektionsplan - BGW-online
---download benutzen--
Link
---auch hilfreich
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stefan 302 schrieb:
Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege - Serviceportal Baden-Württemberg
Homepage - Reinigungs- und Desinfektionsplan - BGW-online
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---auch hilfreich
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Highwaystar schrieb:
@stefan 302: Vielen Dank
Nicht dein ernst. Ich habe in noch keiner Praxis gearbeitet wo es so dokumentiert wurde.. :scream:
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a schubart schrieb:
@stefan 302
Nicht dein ernst. Ich habe in noch keiner Praxis gearbeitet wo es so dokumentiert wurde.. :scream:
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Wie ist denn die gängige Praxis?
Viele Grüße, Uli
Den Plan wofür man was benutzen soll etc...
Natürlich wird geputzt desinfiziert etc. Aber ich habe es noch nie irgendwo dokumentiert. In 20 Jahren
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a schubart schrieb:
Die gängige Praxis ist.... Plan aufhängen.
Den Plan wofür man was benutzen soll etc...
Natürlich wird geputzt desinfiziert etc. Aber ich habe es noch nie irgendwo dokumentiert. In 20 Jahren
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a schubart schrieb:
Kann man so einen Plan laminieren und immer wieder benutzen oder muss ich das archivieren?
Ein Tipp: nimm edding oder permanent Stift und überklebe das Datum mit Tesa.
Dann verwischt es wirklich nicht.
Die Pläne in Folie am Gerät z.B. Kühlschrank, reichte bei uns aus. Pläne auf jedenfall archivieren. So siehst du recht schnell, wie lange du das gleiche Desinfektionsmittel verwendest.
Ich hatte mehrere Jahre die Hygiene in einer Praxis als "Nebenjob".
Vergiß nicht: MRSA kann ein halbes Jahr im Staub überleben.
:thumbsdown:
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Pusteblume 16 schrieb:
Das Anbruchsdatum auf der Seife, Desinfektionsmittel, Öl usw. sollte nicht vergessen werden.
Ein Tipp: nimm edding oder permanent Stift und überklebe das Datum mit Tesa.
Dann verwischt es wirklich nicht.
Die Pläne in Folie am Gerät z.B. Kühlschrank, reichte bei uns aus. Pläne auf jedenfall archivieren. So siehst du recht schnell, wie lange du das gleiche Desinfektionsmittel verwendest.
Ich hatte mehrere Jahre die Hygiene in einer Praxis als "Nebenjob".
Vergiß nicht: MRSA kann ein halbes Jahr im Staub überleben.
:thumbsdown:
Wenn man sich an am Vorschlag der DGKH entlanghangelt, dann fällt für eine Physiopraxis nicht wirklich viel an. Wenn man die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze dazu nimmt wird es wohl etwas mehr. Gibt es einen "Grundsatzplan" der in einer Norm oder Verordnung festgeschrieben ist?
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Wie umfangreich muss ein Hygieneplan denn tatsächlich sein?
Wenn man sich an am Vorschlag der DGKH entlanghangelt, dann fällt für eine Physiopraxis nicht wirklich viel an. Wenn man die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze dazu nimmt wird es wohl etwas mehr. Gibt es einen "Grundsatzplan" der in einer Norm oder Verordnung festgeschrieben ist?
Viele Grüße, Uli
Wie umfangreich muss ein Hygieneplan denn tatsächlich sein?
Wenn man sich an am Vorschlag der DGKH entlanghangelt, dann fällt für eine Physiopraxis nicht wirklich viel an. Wenn man die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze dazu nimmt wird es wohl etwas mehr. Gibt es einen "Grundsatzplan" der in einer Norm oder Verordnung festgeschrieben ist?
Viele Grüße, Uli
Kurz und knapp, was, wie, wer. Eine A4 Seite bei mir, mit Segen des ASIG Beauftragten.
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morpheus-06 schrieb:
Highwaystar schrieb am 9.2.18 08:05:
Wie umfangreich muss ein Hygieneplan denn tatsächlich sein?
Wenn man sich an am Vorschlag der DGKH entlanghangelt, dann fällt für eine Physiopraxis nicht wirklich viel an. Wenn man die Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze dazu nimmt wird es wohl etwas mehr. Gibt es einen "Grundsatzplan" der in einer Norm oder Verordnung festgeschrieben ist?
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Wer einen Hygieneplan aufstellt, der muss auch nachweisen das er ihn einhält, anders macht das Ganze keinen Sinn. Außerdem beruhigt es, wenn man im Falle einer Kontrolle etwas vorweisen kann.
Für Krankenhäuser gibt es einen Vorschlag, wenn auch von 1999, aber daran könnte man sich orientieren:
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Viele Grüße, Uli
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