Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Aber noch en paar Fragen?
Gibt es für Physiopraxen spezielle Hygienevorschriften und Arbeitssicherhietsvorschriften? wo kann ich diese erfahren bwz.nachlesen? Was muss in der Praxis beachtet werden, was muss in der Praxis vorhanden sein? gibt es Unterschiede , ob man Mitarbeiter hat oder eine Einmann-Praxis betreibt
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Maximilian Öller schrieb:
Ich werde bald eine Physiopraxis eröffnen, soweit also alles im Plan.
Aber noch en paar Fragen?
Gibt es für Physiopraxen spezielle Hygienevorschriften und Arbeitssicherhietsvorschriften? wo kann ich diese erfahren bwz.nachlesen? Was muss in der Praxis beachtet werden, was muss in der Praxis vorhanden sein? gibt es Unterschiede , ob man Mitarbeiter hat oder eine Einmann-Praxis betreibt
Medien-Center - Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen - BGW-online Bei der Ein-Mann-Praxis sind keine Arbeitgeberpflichten zu beachten, das macht natürlich einen Unterschied. Hilfe gibt's hier: http://www.physio.de/bestellung
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REHA am Kreuz schrieb:
Die BGW hat alle Infos. Z.B. hier:
Medien-Center - Gefährdungsbeurteilung in therapeutischen Praxen - BGW-online Bei der Ein-Mann-Praxis sind keine Arbeitgeberpflichten zu beachten, das macht natürlich einen Unterschied. Hilfe gibt's hier: http://www.physio.de/bestellung
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Viele Grüße, Uli
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Anleitung (mit Stand 2015) bietet auch die BGW: Link
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REHA am Kreuz schrieb:
Das Dokument ist zu alt. Seit 1999 haben sich Dinge geändert. Laut RKI darf z.B. MRSA-Patienten die Behandlung nicht mehr mit Hinweis auf die Infektion verweigert werden.
Anleitung (mit Stand 2015) bietet auch die BGW: Link
Das Dokument der BGW beleuchtet das Thema Hygiene aus der Sicht des Arbeitsschutzes, was völlig berechtigt ist. Aus der Sicht eines Hygieneprüfers ist diese Betrachtung aber nicht vollständig. Der Hygieneplan gibt konkrete Anweisungen zur Vorgehensweise, die Arbeitssicherheit verweist auf den Hygieneplan.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Stimmt, das Dokument ist sehr alt. Trotzdem liegt es als Prüfungsgrundlage bei den Gesundheitsämtern.
Das Dokument der BGW beleuchtet das Thema Hygiene aus der Sicht des Arbeitsschutzes, was völlig berechtigt ist. Aus der Sicht eines Hygieneprüfers ist diese Betrachtung aber nicht vollständig. Der Hygieneplan gibt konkrete Anweisungen zur Vorgehensweise, die Arbeitssicherheit verweist auf den Hygieneplan.
Viele Grüße, Uli
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Highwaystar schrieb:
Bezüglich der Hygiene könnte das folgende Dokument interessant sein .......
Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V.
Viele Grüße, Uli
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