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Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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sanme schrieb:
Eine kurze Frage. Ich habe meinen HP Physio gemacht, einen Raum Zuhause eingerichtet (Nutzungsänderungsantrag,Gesundheitsamt etc - alles geregelt) und bin mir nicht sicher, deswegen meine Frage, können Privatpatienten mit Privatrezept z.B. über Manuelle Therapie mit dem Rezept zu mir kommen und dieses dann von der Versicherung erstattet bekommen? Oder geht es nur, wenn ich eine Rechnung schreibe und der Patient eine HP Zusatzversicherung hat. Ich hoffe meine Frage ist verständlich...
Danke im Vorfeld
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Der sek. HP ist deswegen WICHTIG, dass DU einen Patienten OHNE Rezept überhaupt anfassen darfst, untersuchen und behandeln. Ich frage mich gerade, wie du den sek. HP überhaupt bekommen hast!
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alobar schrieb:
wenn ein Privatpatient kommt MIT Rezept, ist es vollkommen egal. ob du jetzt dein HP hast oder nicht!!!
Der sek. HP ist deswegen WICHTIG, dass DU einen Patienten OHNE Rezept überhaupt anfassen darfst, untersuchen und behandeln. Ich frage mich gerade, wie du den sek. HP überhaupt bekommen hast!
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Eberhard schrieb:
Eine Rechnung mußt du auf jeden Fall schreiben. Keine PKK erstattet irgend etwas ohne vorliegende Rechnung. Ob die betreffende PKK überhaupt bezahlt, kann nur der P-Patient selbst bei seiner PKK oder aus dem Kleingedruckten in seinem Versicherungsvertrag ergründen. Es gibt PKK`s, die nur bezahlen, wenn der Therapeut eine GKV-Kassenzulassung hat. Ob die PKK in diesem Zusammenhang den Physio-Heilpraktikerstatus überhaupt interessier, ist fraglich.
Natürlich kenne ich den Hintergrund des sek HP,also ohne Rezept ( Weisung des Arztes ) zu arbeiten, etc.
Eberhard hat meine Frage aber eigentlich trotzdem beantwortet :blush:. Mir ging es darum,ob die PKV es anerkennt,wenn man ohne GKV Zulassung arbeitet und deswegen meine Rechnung in Bezug auf das Rezept anerkennt.
Also hat wahrscheinlich im Endeffekt der Patient selbst zu klären, was übernommen wird und was nicht?!?!
Vielen Dank für die Mühe
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Vielen Dank für die Mühe .......
Genauso ist es. Es gibt hunderte von Privatkrankenkassen und du kannst unmöglich wissen, was in allen Kleingedruckten steht. Du solltest mit allen PKK-Patienten einen Behandlungsvertrag abschliessen in dem enthalten ist, dass nur der Patient dein Vertragspartner ist und dass du für die Rückerstattung von der BKK nicht verantwortlich bist.
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Eberhard schrieb:
.....Also hat wahrscheinlich im Endeffekt der Patient selbst zu klären, was übernommen wird und was nicht?!?!
Vielen Dank für die Mühe .......
Genauso ist es. Es gibt hunderte von Privatkrankenkassen und du kannst unmöglich wissen, was in allen Kleingedruckten steht. Du solltest mit allen PKK-Patienten einen Behandlungsvertrag abschliessen in dem enthalten ist, dass nur der Patient dein Vertragspartner ist und dass du für die Rückerstattung von der BKK nicht verantwortlich bist.
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sanme schrieb:
Ich glaube ich habe meine Frage etwas unglücklich formuliert.
Natürlich kenne ich den Hintergrund des sek HP,also ohne Rezept ( Weisung des Arztes ) zu arbeiten, etc.
Eberhard hat meine Frage aber eigentlich trotzdem beantwortet :blush:. Mir ging es darum,ob die PKV es anerkennt,wenn man ohne GKV Zulassung arbeitet und deswegen meine Rechnung in Bezug auf das Rezept anerkennt.
Also hat wahrscheinlich im Endeffekt der Patient selbst zu klären, was übernommen wird und was nicht?!?!
Vielen Dank für die Mühe
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physiline1 schrieb:
Wenn Privatpatient, braucht man keine GKV Zulassung diese ist nur für GKV Patienten.
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