Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
sagt mal, bin ich als sektoraler Heilpraktiker (für Physiotherapie) denn befreit von der gesetzlichen Rentenversicherung????? Oder bleiben die Voraussetzungen (mind. 1 Angestellter über 450,- oder 2 Minijobbler über 450,-) gleich, egal ob ich "nur " PT oder zusätzlich HP-PT bin?
Und noch eine Frage generell: Kommen auf mich höhere Kosten zu, wenn ich den sektoralen HP besitze, also ich meine in Bezug auf Versicherungsbeiträge, Steuern,... Kennt sich da Jemand aus, der HP-PT ist und eine Privatpraxis besitzt?
Danke euch*
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
sagt mal, bin ich als sektoraler Heilpraktiker (für Physiotherapie) denn befreit von der gesetzlichen Rentenversicherung????? Oder bleiben die Voraussetzungen (mind. 1 Angestellter über 450,- oder 2 Minijobbler über 450,-) gleich, egal ob ich "nur " PT oder zusätzlich HP-PT bin?
Und noch eine Frage generell: Kommen auf mich höhere Kosten zu, wenn ich den sektoralen HP besitze, also ich meine in Bezug auf Versicherungsbeiträge, Steuern,... Kennt sich da Jemand aus, der HP-PT ist und eine Privatpraxis besitzt?
Danke euch*
Die Haftpflicht dürfte teuerer werden da Du andere Risiken behandelst.
Wenn Du mehr verdienst, wirst Du mehr Steuern bezahlen, Methode Sommer, Hoeness, Schwarzer o. a. hat sich in letzter Zeit nicht bewährt.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 15.02.14 18:39]
Gefällt mir
Und wegen der Rentenversicherungspflicht(gesetzliche): Hängt sie nicht davon ab, wieviele ärztliche Verordnungen ich als Physio abrechne und wieviele Rechnungen ich als PT-HP stelle?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
aber wieso behandel ich denn "andere Risiken"?? Ich mache doch exakt dieselbe physiotherapie wie zuvor! die behandlung ist exakt dieselbe, ob als NUR Physio oder als HP-Physio! oder was meinst du damit?
Und wegen der Rentenversicherungspflicht(gesetzliche): Hängt sie nicht davon ab, wieviele ärztliche Verordnungen ich als Physio abrechne und wieviele Rechnungen ich als PT-HP stelle?
Die Rentenvers.Pflicht hängt vom Staus, nicht von der Zahl der Rezepte ab.
mfg hgb
:blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Du behandelst ohne VO, das ist haftungsrechtlich ein deutlicher Unterschied.
Die Rentenvers.Pflicht hängt vom Staus, nicht von der Zahl der Rezepte ab.
mfg hgb
:blush:
> aber wieso behandel ich denn \"andere Risiken\"?? Ich mache
> doch exakt dieselbe physiotherapie wie zuvor! die behandlung
> ist exakt dieselbe, ob als NUR Physio oder als HP-Physio! oder
> was meinst du damit?
Als PT arbeitest du im ärztlichen Auftrag, d.h. ein Arzt hat eine Diagnose gestellt und eine bestimmte Behandlung für angemessen empfunden. Der Job des PT beschränkt sich darauf, Kontraindikationen der verordneten Behandlung auszuschließen und dann loszulegen (sorry, Kollegen - so ist das System offiziell). Stellt sich im Nachgang heraus das die verordnete (und abgegebene) Behandlung ungut war ist das Problem des PT "nur" das er gemäß ärztlicher Weisung behandelt hat.
Ein Teil der Haftung erstreckt sich dann auf den Arzt der "falsch" verordnet hat.
Als Heilpraktiker arbeitest du ohne diesen Arzt der eine Diagnose stellt und verantwortet - ist die Diagnose fehlerhaft ist das nicht einem Arzt anzulasten sondern einzig und ausschließlich dir.
Der Patient gilt in diesem Sinne grundsätzlich als "dumm", d.h. es ist haftungsrechtlich völlig in Ordnung wenn er der Diagnosestellung des Arztes bzw. HP vertraut. Beachte: Nicht alle Patienten sind Akademiker die eine Diagnose in ihrer Freizeit selbst prüfen; "Patient" kann auch jemand sein der zu dir kommt und sagt "Habe ich Rücken tut weh in Bein".
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> aber wieso behandel ich denn \"andere Risiken\"?? Ich mache
> doch exakt dieselbe physiotherapie wie zuvor! die behandlung
> ist exakt dieselbe, ob als NUR Physio oder als HP-Physio! oder
> was meinst du damit?
Als PT arbeitest du im ärztlichen Auftrag, d.h. ein Arzt hat eine Diagnose gestellt und eine bestimmte Behandlung für angemessen empfunden. Der Job des PT beschränkt sich darauf, Kontraindikationen der verordneten Behandlung auszuschließen und dann loszulegen (sorry, Kollegen - so ist das System offiziell). Stellt sich im Nachgang heraus das die verordnete (und abgegebene) Behandlung ungut war ist das Problem des PT "nur" das er gemäß ärztlicher Weisung behandelt hat.
Ein Teil der Haftung erstreckt sich dann auf den Arzt der "falsch" verordnet hat.
Als Heilpraktiker arbeitest du ohne diesen Arzt der eine Diagnose stellt und verantwortet - ist die Diagnose fehlerhaft ist das nicht einem Arzt anzulasten sondern einzig und ausschließlich dir.
Der Patient gilt in diesem Sinne grundsätzlich als "dumm", d.h. es ist haftungsrechtlich völlig in Ordnung wenn er der Diagnosestellung des Arztes bzw. HP vertraut. Beachte: Nicht alle Patienten sind Akademiker die eine Diagnose in ihrer Freizeit selbst prüfen; "Patient" kann auch jemand sein der zu dir kommt und sagt "Habe ich Rücken tut weh in Bein".
meine Haftpflicht ist nicht teurer geworden :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redbi schrieb:
Hallo hgb,
meine Haftpflicht ist nicht teurer geworden :)
Wie bei allen Versicherungen, vergleichen lohnt sich, dazu die Risiken klar formulieren.
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Nun auf dem Markt gibt es unterschiedliche, bei mir gibt es derzeit auch Zoff, ich soll als Rentner mehr als zuvor bezahlen und nur 60 Pat. im Jahr für den Preis behandeln dürfen, ein anderer Anbieter bietet mir keine Zahlenbegrenzung für 90 Praxistage / anno = 2 Tg. Wo für 60% der Summe des anderen.
Wie bei allen Versicherungen, vergleichen lohnt sich, dazu die Risiken klar formulieren.
MfG hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
crashface schrieb:
Meine Berufshaftpflichtversicherung wurde nicht teurer. Solange ich bei physiotherapeutischen Tätigkeiten bleibe, ob mit oder ohne VO, ändert sich nichts. Wird von den Versicherungen aber sicher individuell gehandhabt.
Es geht ja wie gesagt um die Kombination aus den Tätigkeiten (Gewinnen) als Physio und als HP-PT. Um aus der rentenversicherungspflicht rauszukommen, darf ich NICHT ÜBER 450,-/Monat an Gewinn als Physio haben! Als HP bin ich grundsätzlich befreit, somit darf ich aus dieser Tätigkeit heraus verdienen soviel ich will. Ergo: Bemessungsgrundlage für physiotherapeutische Tätigkeit: maximal 450€!
Ich habe ganz explizit gefragt, was es denn jetzt mit der prozentual verteilten Tätigkeit auf sich hat, also 49% Physio und 51% HP -> Das gibt es nicht! Nur die 450,-€-Regelung! Meine Quelle: Telefonat mit Sachbearbeiter der DRV in Nordbayern.
os 108, du kommst doch hier auch aus der ecke: wird bei dir nicht der steuerbescheid als bemessungsgrundlage genommen, um deine Pt-Tätigkeit von der Hp-Tätigkeit abzugrenzen? Danke für deine Antwort:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
So, ich habs!!!!!!!!!!! Eben mit der DRV telefoniert!
Es geht ja wie gesagt um die Kombination aus den Tätigkeiten (Gewinnen) als Physio und als HP-PT. Um aus der rentenversicherungspflicht rauszukommen, darf ich NICHT ÜBER 450,-/Monat an Gewinn als Physio haben! Als HP bin ich grundsätzlich befreit, somit darf ich aus dieser Tätigkeit heraus verdienen soviel ich will. Ergo: Bemessungsgrundlage für physiotherapeutische Tätigkeit: maximal 450€!
Ich habe ganz explizit gefragt, was es denn jetzt mit der prozentual verteilten Tätigkeit auf sich hat, also 49% Physio und 51% HP -> Das gibt es nicht! Nur die 450,-€-Regelung! Meine Quelle: Telefonat mit Sachbearbeiter der DRV in Nordbayern.
os 108, du kommst doch hier auch aus der ecke: wird bei dir nicht der steuerbescheid als bemessungsgrundlage genommen, um deine Pt-Tätigkeit von der Hp-Tätigkeit abzugrenzen? Danke für deine Antwort:)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Befreiung bei der DR gibt es nur auf Antrag, die Bedingungen hast Du genannt, also kannst Du Dir selber Antwort geben.
Die Haftpflicht dürfte teuerer werden da Du andere Risiken behandelst.
Wenn Du mehr verdienst, wirst Du mehr Steuern bezahlen, Methode Sommer, Hoeness, Schwarzer o. a. hat sich in letzter Zeit nicht bewährt.
mfg hgb :wink:
[bearbeitet am 15.02.14 18:39]
Aus der DRV bin ich raus,aber wie das bei PT-HP ist weiß ich nicht.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
ok, danke euch. Aber nochmal bitte eine klare Antwort auf die Frage: Bin ich als HP-PT BEFREIT von der gesetzlichen Rentenversicherung?????????????
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 15.02.14 13:14]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
nochmals: N E I N!
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 15.02.14 13:14]
Die Rentenbefreiung tritt ein, sprich kannst du beantragen, sobald mehr als 50% deiner Patienten als HP-PT behandelt werden. Die Befreiung resultiert aus der Begebenheit, dass du selbsttätig ohne ärztliche Verordnung tätig bist, sprich als HP (PT) mit eigener Diagnose Stellung. Bist du auf ärztliche Diagnose tätig, also als PT, brauchst du die entsprechenden Angstellten für die Befreiung.
Arbeitest du als beides HP (PT), sowie als PT, muss der Anteil der Patienten wie oben erwähnt über 50% aus HP (PT) Tätigkeit bestehen, sprich ohne Verordnung von einem Arzt .
Dann kannst du dich befreien lassen!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Klare Antwort:
Die Rentenbefreiung tritt ein, sprich kannst du beantragen, sobald mehr als 50% deiner Patienten als HP-PT behandelt werden. Die Befreiung resultiert aus der Begebenheit, dass du selbsttätig ohne ärztliche Verordnung tätig bist, sprich als HP (PT) mit eigener Diagnose Stellung. Bist du auf ärztliche Diagnose tätig, also als PT, brauchst du die entsprechenden Angstellten für die Befreiung.
Arbeitest du als beides HP (PT), sowie als PT, muss der Anteil der Patienten wie oben erwähnt über 50% aus HP (PT) Tätigkeit bestehen, sprich ohne Verordnung von einem Arzt .
Dann kannst du dich befreien lassen!
Ich selbst praktiziere es seit Jahren so als HP,PT, Osteo... ist von der Rentenversicherung geprüft und für gut empfunden worden.....
Also an hgb: bitte kein so deutliches Nein, bei gefährlichem Halbwissen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Quelle: Mein Steuerberater, sowie die gesetzliche Rentenversicherung in Unterfranken.
Ich selbst praktiziere es seit Jahren so als HP,PT, Osteo... ist von der Rentenversicherung geprüft und für gut empfunden worden.....
Also an hgb: bitte kein so deutliches Nein, bei gefährlichem Halbwissen.
Das habe ich bereits am 14.2. 21.07 als erste reaktion geschrieben. Es gibt also allseits Leseschwächen.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 15.02.14 13:08]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Die Befreiung tritt nur auf Antrag ein, das ist der wesentliche Punkt. Von allein geht garnichts! Vielleicht weiß ich dazu noch ein bißchen mehr als Du.
Das habe ich bereits am 14.2. 21.07 als erste reaktion geschrieben. Es gibt also allseits Leseschwächen.
mfg hgb :blush:
[bearbeitet am 15.02.14 13:08]
Das mit den 51% trifft für HP/sekt. HP nicht zu, sondern nur für PT. Info der DRV.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
als HP oder sekt HP ist man generell von der DRV befreit.
Das mit den 51% trifft für HP/sekt. HP nicht zu, sondern nur für PT. Info der DRV.
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Bitte klar: Der Status führt nach Antrag zur Befreiung!
mfg hgb :blush:
Danke dennoch. Ich weiß jetzt, dass ich selbst sowohl die Rentenversicherung als auch das Gesundheitsamt wo ich den Hp-PT beantragen werde, kontaktieren muss! Ich befürchte zwar, dass sie mir komischerweise auch keine klare Antwort geben können (dehalb habe ich ja hier im Forum auf eure Erfahrungen gehofft!), aber dann ist das halt so...
@ os 108: genau das was du schreibst, meine ich auch gehört zu haben - und wenn du genau so praktizierst und alles genehmigt ist, dann voila! Dankeschön!Abgesehen davon taugt mir deine Erfahrung im Standort Unterfranken sehr gut :wink:
@hgb: menno, was bist du denn so gereizt? Hier gings doch garnicht um den Antrag (der ist eh klar!)
@alle: Danke, schönes Wochenende
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich werde waaaaaaaaahnsinnnig mit euch!! :innocent:
Danke dennoch. Ich weiß jetzt, dass ich selbst sowohl die Rentenversicherung als auch das Gesundheitsamt wo ich den Hp-PT beantragen werde, kontaktieren muss! Ich befürchte zwar, dass sie mir komischerweise auch keine klare Antwort geben können (dehalb habe ich ja hier im Forum auf eure Erfahrungen gehofft!), aber dann ist das halt so...
@ os 108: genau das was du schreibst, meine ich auch gehört zu haben - und wenn du genau so praktizierst und alles genehmigt ist, dann voila! Dankeschön!Abgesehen davon taugt mir deine Erfahrung im Standort Unterfranken sehr gut :wink:
@hgb: menno, was bist du denn so gereizt? Hier gings doch garnicht um den Antrag (der ist eh klar!)
@alle: Danke, schönes Wochenende
PT / MA sind grundsätzlich pflichtversichert und können sich auf Antrag befreien lassen -> AN oder über 51% außerhalb der ärztlichen Vo.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
Nein, HP / sekt. HP sind grundsätzlich befreit
PT / MA sind grundsätzlich pflichtversichert und können sich auf Antrag befreien lassen -> AN oder über 51% außerhalb der ärztlichen Vo.
Hier geht es um die Kombination!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Morpheus da hast du recht, es geht aber darum, dass er beides ausübt, kombiniert, und dadurch trifft diese 50%+ zu. Als HP für sich alleine Ausgeübt ohne PT tätigkeit, hast du natürlich recht.
Hier geht es um die Kombination!!
HP Physiotherapie ist immer befreit, egal ob er noch eine PT Praxis betreibt oder nicht. Das mit den 51% trifft nur für reine PT Praxen zu.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
da habe ich eine andere Auskunft der DRV bekommen.
HP Physiotherapie ist immer befreit, egal ob er noch eine PT Praxis betreibt oder nicht. Das mit den 51% trifft nur für reine PT Praxen zu.
Und ich arbeite ja als HP/osteo und pt und werde von den Behörden in der von mir beschriebenen Art und Weise angewiesen.
Ich rede nicht von theoretischen Fällen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Tut mir leid morpheus, mein Kenntnisstand ist anders. Meine Vorgaben der drv sind anders.
Und ich arbeite ja als HP/osteo und pt und werde von den Behörden in der von mir beschriebenen Art und Weise angewiesen.
Ich rede nicht von theoretischen Fällen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
und ich rede von einer schriftlichen Info der DRV auf Anfrage und nicht von theoretischen Fällen. Das wurde so auch von einem DRV Außendienstler bei einer Praxisprüfung erklärt.
Ich wünsche dir und uns, dass du da die richtigen Infos hast.
Eine Info ist auch immer abhängig von der Fragestellung und wie diese von der beantworteten person verstanden wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn du diesbezüglich die richtige info auf unsere Fragestellungen hast.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Dann hat einer von uns beiden eine falsche Beratung oder ein falsches Verständnis.
Ich wünsche dir und uns, dass du da die richtigen Infos hast.
Eine Info ist auch immer abhängig von der Fragestellung und wie diese von der beantworteten person verstanden wird.
Ich würde mich sehr freuen, wenn du diesbezüglich die richtige info auf unsere Fragestellungen hast.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Entscheidend wird sein, wer von uns hat die frage so gestellt, dass sie auch in der gewünschten richtigen weise beantwortet werden konnte
Und wie immer, alles nur auf Antrag!
mfg hgb :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Goethe läßt grüßen - siehe unten!
Und wie immer, alles nur auf Antrag!
mfg hgb :blush:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
eim schrieb:
Also bei mir als Voll-HP wurde meine Haftpflicht nur geringfügig (40 € /Jahr)teurer.
Aus der DRV bin ich raus,aber wie das bei PT-HP ist weiß ich nicht.
Gefällt mir
Als HP bin ich drv-befreit, als physio nicht. soweit war das klar. In Kombination sieht das so aus: Ich bin nur dann befreit, wenn ich als Physio UNTER 450€/Monat Gewinn mache! Kommm ich drüber, dann bin ich versicherungspflichtig. Als Hp kann ichb so viel verdienen wie ich mag. Als Richtwert wird der Einkommenssteuerbescheid genommen: hier muss ich die Gewinne aus HP- bzw aus PT-Tätigkeit gesondert auflisten, damit sie sehen können ob ich über oder unter dieser 450€-Grenze liege!
Habe explizit nachgefragt: diese Pozentregelung 49%Physio und 51%HP gibt es nicht!!! Info soeben telefonisch vom Sachbearbeiter der DRV Nordbayern!
Frage an os 108: Du kommst doch auch hier aus der Ecke, läuft das bei dir echt so, dass es prozentual berechnet wird? Danke für die Antwort:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Also dann nochmal in Kurzfassung. Ich hab die Info!!!!
Als HP bin ich drv-befreit, als physio nicht. soweit war das klar. In Kombination sieht das so aus: Ich bin nur dann befreit, wenn ich als Physio UNTER 450€/Monat Gewinn mache! Kommm ich drüber, dann bin ich versicherungspflichtig. Als Hp kann ichb so viel verdienen wie ich mag. Als Richtwert wird der Einkommenssteuerbescheid genommen: hier muss ich die Gewinne aus HP- bzw aus PT-Tätigkeit gesondert auflisten, damit sie sehen können ob ich über oder unter dieser 450€-Grenze liege!
Habe explizit nachgefragt: diese Pozentregelung 49%Physio und 51%HP gibt es nicht!!! Info soeben telefonisch vom Sachbearbeiter der DRV Nordbayern!
Frage an os 108: Du kommst doch auch hier aus der Ecke, läuft das bei dir echt so, dass es prozentual berechnet wird? Danke für die Antwort:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
So jetzt haben wir 3 vers. Aussagen von der DRV :unamused: DRV Berlin, DRV Bayern und os108
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja, cool, oder? Das k..... mich echt an, dass man als Selbständiger allen Informationen selbst hinterherrennen darf und dann noch widersprüchliche und somit falsche Antworten bekommt - und das von den Behörden selbst!! Am besten: Garnix machen und abwarten was passiert :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
os 108 schrieb:
Meine Prozentsatzangabe, habe ich von meiner Örtlichen RentenversicherungsDame im Vier-Augen-Gespräch.
[bearbeitet am 17.02.14 13:16]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
und die ist def. falsch. Eine schriftliche, beweisbare Info wäre besser.
[bearbeitet am 17.02.14 13:16]
wenn ihr interesse habt, geb ich euch gern bescheid was daraus geworden ist.... wenn ich hinter Gittern Internetzugang habe :clap:
Machts gut, schönen Abend!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
.....also ich habs für mich entschieden: ich halt die füße still und warte ab was passiert. ich mache mich auf die 3 verschiedenen varianten gefasst :blush:
wenn ihr interesse habt, geb ich euch gern bescheid was daraus geworden ist.... wenn ich hinter Gittern Internetzugang habe :clap:
Machts gut, schönen Abend!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
uääääääh, wo ist mein text hin????? :frowning:
Mein Profilbild bearbeiten