Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Wie geht man damit um?
Danke !!!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben,
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Wie geht man damit um?
Danke !!!
Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
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C. DBO schrieb:
Wer klaut denn eine benutzte Hose :astonished:
[bearbeitet am 13.12.13 13:48]
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Andi 72 schrieb:
... naja, soll ja so´n Fetisch geben... :hushed:
[bearbeitet am 13.12.13 13:48]
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."
[bearbeitet am 13.12.13 14:12]
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SuFi schrieb:
Nicht nachvollziehbar...
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."
[bearbeitet am 13.12.13 14:12]
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
beantwortet leider alles nicht meine Frage in wie weit ich in der Pflicht bin.....
Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?
Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
..."Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."...
Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?
Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!
Grüße...Gerry
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SuFi schrieb:
Du hast recht. Daran habe ich nicht gedacht...
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don schrieb:
Deshalb sprach ich ja auch von Haftungshinweisen.....
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
eigentlich nicht wirklich schwierig.......
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
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don schrieb:
Na dann gehört erst recht ein allgemeiner Haftungsausschluss sichtbar ausgehängt.
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Freistein schrieb:
Vielleicht auch mal nachfragen ob die Hose von einem anderen Kunden/Pat. eingesteckt und zu Hause gefunden wurde :wink:
"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:
mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:
... da fällt mir ein fleuer Witz aus meiner Jugend ein:
"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:
mfg hgb :wink:
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Problem beschreiben
don schrieb:
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?
Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!
Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.
Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.
Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG
Frag deine Versicherung.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:00]
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don schrieb:
Interessanter Weise bist Du derselben Meinung wie die die auf den Schildern mitgeteilt werden.... :yum:
Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.
Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.
Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?
Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:28]
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eska schrieb:
Schon, warum auch nicht, habe ja nie was anderes gesagt. Aber nicht deshalb, weil der Ausschluss auf den Schildern steht. Da hast du mich nicht verstanden.
Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.
Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.
Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?
Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:28]
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rudibam schrieb:
ich würde es meiner Haftpflicht übergeben. Sollen die sich damit rumärgern.
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eska schrieb:
Ich meine, keine Haftung, denn:
Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!
Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.
Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.
Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG
Frag deine Versicherung.
Gruß eska
[bearbeitet am 13.12.13 15:00]
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