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Hamburg

ASKLEPIOS Als einer der größten
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Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.

Die Asklepios Klinik St. Georg –
an der Außenalster im Herzen von
Hamburg gelegen - ist das älteste
Krankenhaus der Hansestadt Hamburg.
Wir verbinden soziale Traditi...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Hose geklaut

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Hose geklaut
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Anonymer Teilnehmer
13.12.2013 12:26
Hallo ihr Lieben,
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?

Wie geht man damit um?
Danke !!!
1

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Hallo ihr Lieben, einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden....... bin ich in der Pflicht? zahlt das eine Versicherung? sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."? Wie geht man damit um? Danke !!!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo ihr Lieben,
einer Patientin kam in der Umkleide eine Hose abhanden.......
bin ich in der Pflicht?
zahlt das eine Versicherung?
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?

Wie geht man damit um?
Danke !!!

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don
13.12.2013 12:37
sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?

Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
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sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."? Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:
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C. DBO
13.12.2013 13:02
Wer klaut denn eine benutzte Hose :astonished:
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Wer klaut denn eine benutzte Hose :astonished:
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C. DBO schrieb:

Wer klaut denn eine benutzte Hose :astonished:

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Andi 72
13.12.2013 13:47
... naja, soll ja so´n Fetisch geben... :hushed:



[bearbeitet am 13.12.13 13:48]
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... naja, soll ja so´n Fetisch geben... :hushed: [bearbeitet am 13.12.13 13:48]
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Andi 72 schrieb:

... naja, soll ja so´n Fetisch geben... :hushed:



[bearbeitet am 13.12.13 13:48]

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SuFi
13.12.2013 14:10
Nicht nachvollziehbar...
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."



[bearbeitet am 13.12.13 14:12]
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Nicht nachvollziehbar... Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused: Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen... Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen." [bearbeitet am 13.12.13 14:12]
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SuFi schrieb:

Nicht nachvollziehbar...
Mir wurde sogar mal der Rezeptstempel für die Abrechnungszentrale geklaut. Keine Ahnung, was einer damit anfagen will... :unamused:
Aber mal ernsthaft : in einer Praxis, wo ein großer Teil des Klientels aus sozialen Brennpunkten stammt, könnte das durchaus öfter mal vorkommen...
Als Vorschlag für einen Aushang: "Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."



[bearbeitet am 13.12.13 14:12]

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Anonymer Teilnehmer
13.12.2013 14:19
beantwortet leider alles nicht meine Frage in wie weit ich in der Pflicht bin.....
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beantwortet leider alles nicht meine Frage in wie weit ich in der Pflicht bin.....
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

beantwortet leider alles nicht meine Frage in wie weit ich in der Pflicht bin.....

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Gerry
13.12.2013 14:24
..."Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."...

Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?

Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!

Grüße...Gerry

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..."Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."... Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide? Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze! Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:

..."Für Garderobe wird keine Haftung übernommen."...

Eh klar, aber die Hose der besagten Patientin wurde aus einer Umkleide geklaut...was für eine Art Umkleide?

Sammelumkleide wie im Schwimmbad, mit oder ohne Spind? Abschließbar? Oder gar aus der Behandlungskabine heraus? Sehr wirr das Ganze!

Grüße...Gerry

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SuFi
13.12.2013 14:28
Du hast recht. Daran habe ich nicht gedacht...

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Du hast recht. Daran habe ich nicht gedacht...
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SuFi schrieb:

Du hast recht. Daran habe ich nicht gedacht...

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don
13.12.2013 14:29
Deshalb sprach ich ja auch von Haftungshinweisen.....
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Deshalb sprach ich ja auch von Haftungshinweisen.....
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don schrieb:

Deshalb sprach ich ja auch von Haftungshinweisen.....

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Anonymer Teilnehmer
13.12.2013 14:29
eigentlich nicht wirklich schwierig.......
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
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eigentlich nicht wirklich schwierig....... ....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

eigentlich nicht wirklich schwierig.......
....sammelumkleide für unsere kurse, nichts abschliessbares

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don
13.12.2013 14:40
Na dann gehört erst recht ein allgemeiner Haftungsausschluss sichtbar ausgehängt.
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Na dann gehört erst recht ein allgemeiner Haftungsausschluss sichtbar ausgehängt.
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don schrieb:

Na dann gehört erst recht ein allgemeiner Haftungsausschluss sichtbar ausgehängt.

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Freistein
13.12.2013 14:54
Vielleicht auch mal nachfragen ob die Hose von einem anderen Kunden/Pat. eingesteckt und zu Hause gefunden wurde :wink:

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Vielleicht auch mal nachfragen ob die Hose von einem anderen Kunden/Pat. eingesteckt und zu Hause gefunden wurde :wink:
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Freistein schrieb:

Vielleicht auch mal nachfragen ob die Hose von einem anderen Kunden/Pat. eingesteckt und zu Hause gefunden wurde :wink:

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hgb
16.12.2013 20:02
... da fällt mir ein fleuer Witz aus meiner Jugend ein:

"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:

mfg hgb :wink:

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... da fällt mir ein fleuer Witz aus meiner Jugend ein: "Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses: mfg hgb :wink:
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hgb schrieb:

... da fällt mir ein fleuer Witz aus meiner Jugend ein:

"Sch..ßparty, sobald ich meine Hose wieder habe gehen wir." :sunglasses:

mfg hgb :wink:

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don schrieb:

sollte ich einen Zettel aushängen "bitte achten Sie auf ihr Zeugs..."?

Ja, ein Haftungshinweis sollte vorhanden sein...! Auch wenn ich es anders formulieren würde... :grin:

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eska
13.12.2013 14:58
Ich meine, keine Haftung, denn:

Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!

Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.

Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.

Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG

Frag deine Versicherung.

Gruß eska



[bearbeitet am 13.12.13 15:00]
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• igloh
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Ich meine, keine Haftung, denn: Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht! Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme. Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird. Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG Frag deine Versicherung. Gruß eska [bearbeitet am 13.12.13 15:00]
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don
13.12.2013 15:06
Interessanter Weise bist Du derselben Meinung wie die die auf den Schildern mitgeteilt werden.... :yum:
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Interessanter Weise bist Du derselben Meinung wie die die auf den Schildern mitgeteilt werden.... :yum:
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don schrieb:

Interessanter Weise bist Du derselben Meinung wie die die auf den Schildern mitgeteilt werden.... :yum:

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eska
13.12.2013 15:23
Schon, warum auch nicht, habe ja nie was anderes gesagt. Aber nicht deshalb, weil der Ausschluss auf den Schildern steht. Da hast du mich nicht verstanden.

Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.

Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.

Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?

Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.

Gruß eska



[bearbeitet am 13.12.13 15:28]
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• igloh
Schon, warum auch nicht, habe ja nie was anderes gesagt. Aber nicht deshalb, weil der Ausschluss auf den Schildern steht. Da hast du mich nicht verstanden. Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind. Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun. http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/keine-haftung-fur-garderobe-24816/ Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat. Gruß eska [bearbeitet am 13.12.13 15:28]
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eska schrieb:

Schon, warum auch nicht, habe ja nie was anderes gesagt. Aber nicht deshalb, weil der Ausschluss auf den Schildern steht. Da hast du mich nicht verstanden.

Im Gegensatz zu der hier kundgegebenen Meinung, man wäre haftbar, nur weil KEINE Schilder aufgestellt wurden, weise ich darauf hin, daß diese Schilder ohnehin unwirksam sind.

Warum nicht haftbar, hat meiner Meinung andere - von mir aufgeführte - Gründe und NICHTS mit un- /aufgehängten Schildern zu tun.

Haftungsausschluss durch "Keine Haftung für Garderobe"?

Dennoch ist mab "aus dem Schneider", weil sie dem Patienten gegenüber nie versichert hat, daß die Sachen dort "sicher sind" oder sich dieses - wenn doch gegebene - Versprechen sogar bezahlen lassen hat.

Gruß eska



[bearbeitet am 13.12.13 15:28]

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rudibam
16.12.2013 20:36
ich würde es meiner Haftpflicht übergeben. Sollen die sich damit rumärgern.
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ich würde es meiner Haftpflicht übergeben. Sollen die sich damit rumärgern.
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rudibam schrieb:

ich würde es meiner Haftpflicht übergeben. Sollen die sich damit rumärgern.

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eska schrieb:

Ich meine, keine Haftung, denn:

Die Schilder sind eigentlich unwirksam. Ich kann nicht einfach ein Schild aufhängen, welches mich ohne Rechtsprüfung aus der Haftung entlässt. Dann würde ich sofort eins an mein Auto tackern! Genauso verhält es sich mit dem Schild "Eltern haften für ihre Kinder" - Nee, wenn die allein unterwegs sind, eben nicht!

Außerdem ist kein Verwahrungsvertrag zustanden gekommen, wie es der Fall ist, wenn man an einer Garderobe etwas an einen Mitarbeiter abgibt und einen Pfand/Chip/Zettel zur Auslöse bekommt. Verliert man dann aber diesen Pfand und ein anderer findet ihn und holt das Teil ab, ist man auch der Dumme.

Gibt man sein Zeug an der Rezeption, Anmeldung, sowas ab und fragt ausdrücklich nach einer sicheren Verwahrung, ist "der Wirt" haftbar, wenn er den Kunden an deine Garderobe verweist, an der dann doch geklaut wird.

Nun kannst du die Situation beurteilen. Ich meine NEIN - KEINE HAFTUNG

Frag deine Versicherung.

Gruß eska



[bearbeitet am 13.12.13 15:00]



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