Physiotherapeut (w/m/d)
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt
Physiotherapeut (w/m/d)
WIR SIND
Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
Mit über 170
Gesundheitseinrichtungen in 14
Bundesländern zählt Asklepios zu
den größten privaten
Klinikbetreibern in Deutschland.
Der Kern unserer
Unternehmensphilosophie: Es reicht
uns nicht, wenn unsere Patienten
gesund werden – wir wollen, dass
sie gesund bleiben. Wir verstehen
uns als Begleiter, der Menschen ein
Leben lang zur Seite steht.
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Die Asklepios MVZ Sachsen GmbH ist
da...
ich möchte ab dem 1. Januar des neuen Jahres meine Privatpreise neu gestalten bzw. erhöhen.
Ich wollte euch fragen wie ihr vorgehen würdet bei Rezepten die z.B. die erste Behandlung von 10 noch im Dezember ( alte Preise ) stattgefunden hat. Kann ich die Rechnung so etwas wie splitten, also z.B. Dezemberbehandlung wird mit dem alten Preis berechnet und die restlichen mit dem neuen Preis ???
Oder würdet ihr warten, das Rezept noch zu den alten Konditionen abrechnen und mit dem nächsten Rezept die neuen Preise ?
Über eure Antworten wäre ich dankbar
Flo
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florian01 schrieb:
Hallo,
ich möchte ab dem 1. Januar des neuen Jahres meine Privatpreise neu gestalten bzw. erhöhen.
Ich wollte euch fragen wie ihr vorgehen würdet bei Rezepten die z.B. die erste Behandlung von 10 noch im Dezember ( alte Preise ) stattgefunden hat. Kann ich die Rechnung so etwas wie splitten, also z.B. Dezemberbehandlung wird mit dem alten Preis berechnet und die restlichen mit dem neuen Preis ???
Oder würdet ihr warten, das Rezept noch zu den alten Konditionen abrechnen und mit dem nächsten Rezept die neuen Preise ?
Über eure Antworten wäre ich dankbar
Flo
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Bei der Vorlage eines Behandlungsvertrages erübrigt sich diese Frage von alleine.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Holzwurm schrieb:
Ich würde die Preise ab dem nächsten Rezept erhöhen. Bei der laufenden Abrechnung würde ich aber auf alle Fälle schon mal auf die neuen Preise hinweisen.
Bei der Vorlage eines Behandlungsvertrages erübrigt sich diese Frage von alleine.
Liebe Grüße
Holzwurm
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Wonderwoman schrieb:
Wenn Du einen Behandlungsvertrag mit dem Privatpatienten abgeschlossen hättest, läge die Antwort auf der Hand. :wink:
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