"Die entspannteste Art
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Hamburg, bietet dir die
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- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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könnte mir jemand den Gesetzestext zu Änderungen vom Arzt auf der Verordnung schicken (speziell: Verordnungsdatum wurde handschriftlich geändert ? Die Krankenkassen möchten ja, dass nicht nur das VO-Datum geändert wird mit neuem Datum und Unterschrift, sondern darunter auch das Änderungsdatum mit Unterschrift. Leider finde ich dazu keinen richtigen Beschluss (ich weiß aber, dass es so ist). Ich finde immer nur, dass bei Änderungen Hausbesuch und Heilmitttel, nicht aber Datum. Ein Arzt möchte diesen, um mir eine Kopie auszustellen für ein vorheriges "falsches" Rezept.
Danke!
VG
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heilmittelrichtlinien anlage 3
Sofort der erste Eintrag war es dann... SACH MA!!!!!
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Wonderwoman schrieb:
Die schlauen schreiben die Abkürzung aus und googeln dann:
heilmittelrichtlinien anlage 3
Sofort der erste Eintrag war es dann... SACH MA!!!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
... oder der Doc liest selbst in der HMR nach. Ich sag mal so: § 16 🤔
2019-11-22_HeilM-RL_Ueberarbeitung-HeilM-RL-HMK.pdf (bed-ev.de)
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schlumpi22 schrieb:
@Wonderwoman ja, das habe ich gefunden, aber da steht ja nichts mit geändertem VO-Datum. Nur die anderen Sachen wie oben beschrieben
2019-11-22_HeilM-RL_Ueberarbeitung-HeilM-RL-HMK.pdf (bed-ev.de)
Änderung durch den Arzt ist in der Tabelle der Anlage 3 angekreuzt. Überschrift der Spalte lautet: "Änderung nur mit erneuter Unterschrift des Verordners und Datumsangabe."
Wieviel deutlicher möchtest du es noch haben?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@schlumpi22 Anlage 3 der HMR (Seite 57). In der Tabelle unter Buchstabe a. = Personalienfeld. Das VO-Datum ist Bestandteil des Personalienfeld (Blockfeld rechts unten), siehe für Definition des Personalienfeldes Link unter 1.1.8 auf Seite 8.
Änderung durch den Arzt ist in der Tabelle der Anlage 3 angekreuzt. Überschrift der Spalte lautet: "Änderung nur mit erneuter Unterschrift des Verordners und Datumsangabe."
Wieviel deutlicher möchtest du es noch haben?
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Dreizack schrieb:
Das steht da. Stimmt. Ist beim Datum aber hanebüchen, da der Arzt Verordnungen nicht vor- oder rückdatiert. Neues Ausstellungsdatum = Änderungsdatum. Da lacht der Richter einmal herzlich drüber.
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schlumpi22 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich dachte nicht, dass es zu Personalien gehört... danke! Personalien ist für mich das Geburtsdatum und Name usw. Stand ich wohl auf dem Schlauch
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Wonderwoman schrieb:
@schlumpi22 Nebenbei... ich lasse an der Kopie immer den Faxkopf mit Datum dran. So kann die Kasse nachvollziehen, wann das gefaxt wurde. Sollten die dann rummeckern, dann würden wir uns vor dem Sozialgericht wiederfinden...
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tinki schrieb:
@Wonderwoman Wenn das Fax korrekt eingestellt ist, kann das so klappen. Die Antworten einer örtliche Kinderärztin belaufen sich immer auf 01.01.2008...
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massu schrieb:
@Dreizack und wir lachen erst recht über deinen super Beitrag….
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Karin Tolaci schrieb:
@Dreizack Da liegst du aber vollkommen falsch! Wir haben eine Arztpraxis, bei der grundsätzlich als Ausstellungsdatum das vom Patienten erfragte erste Behandlungsdatum (als in der Zukunft) eingetragen wird. Das Änderungsdatum ist dann das aktuelle Datum!
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massu schrieb:
@Karin Tolaci Dreizack nicht ernst nehmen, er schreibt bloß weil er trollen will… ist halt nervig, aber was soll man machen irgendein Haustier hat jedes Forum.
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Problem beschreiben
schlumpi22 schrieb:
Hallo,
könnte mir jemand den Gesetzestext zu Änderungen vom Arzt auf der Verordnung schicken (speziell: Verordnungsdatum wurde handschriftlich geändert ? Die Krankenkassen möchten ja, dass nicht nur das VO-Datum geändert wird mit neuem Datum und Unterschrift, sondern darunter auch das Änderungsdatum mit Unterschrift. Leider finde ich dazu keinen richtigen Beschluss (ich weiß aber, dass es so ist). Ich finde immer nur, dass bei Änderungen Hausbesuch und Heilmitttel, nicht aber Datum. Ein Arzt möchte diesen, um mir eine Kopie auszustellen für ein vorheriges "falsches" Rezept.
Danke!
VG
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