Wir suchen Dich ab Januar 25 für
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
einer geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns a...
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lacht mich nicht aus, aber ich habe eine falsche Rechnung gestellt an die DAK.
Statt 24 Einheiten wurden nur 12 abgerechnet, da mir die HMK-Prüfung ein Bein gestellt hat. :-(
Das habe ich jetzt bemerkt, von der KK kann ich gerade niemanden mehr erreichen, um das telefonisch zu klären.
Wie gehe ich jetzt vor? Bin Direktabrechnerin mit der KK über adad.
Schicke ich eine Korrekturrechnung mit 24 Einheiten, muss ich erst stornieren? Ist mir zum Glück zum ersten Mal passiert.....
Ihr schlauen Füchse kennt Euch doch mit einigem Unbill aus, oder?
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Nini32 schrieb:
Hallo Ihr lieben KollegInnen,
lacht mich nicht aus, aber ich habe eine falsche Rechnung gestellt an die DAK.
Statt 24 Einheiten wurden nur 12 abgerechnet, da mir die HMK-Prüfung ein Bein gestellt hat. :-(
Das habe ich jetzt bemerkt, von der KK kann ich gerade niemanden mehr erreichen, um das telefonisch zu klären.
Wie gehe ich jetzt vor? Bin Direktabrechnerin mit der KK über adad.
Schicke ich eine Korrekturrechnung mit 24 Einheiten, muss ich erst stornieren? Ist mir zum Glück zum ersten Mal passiert.....
Ihr schlauen Füchse kennt Euch doch mit einigem Unbill aus, oder?
Originalverordnung der Krankenkasse bereits vorliegt, bedarf es der Übersendung einer Kopie nicht. Beachte hierbei, dass innerhalb einer Rechnung nicht verschiedene Verarbeitungskennzeichen genutzt werden dürfen. Somit ist je Verarbeitungskennzeichen eine eigene Rechnung zu übermitteln (s. hierzu: Gemeinsame Umsetzungsempfehlungen zum Korrekturverfahren im Heilmittelbereich).
Beste Grüße
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Holger Wellner schrieb:
Also, einfach die Nachforderung alleine über den Datensatz im Korrekturverfahren mit dem Verarbeitungskennzeichen (VKZ) 2 bei der Abrechnungsstelle der DAK einreichen. Da die
Originalverordnung der Krankenkasse bereits vorliegt, bedarf es der Übersendung einer Kopie nicht. Beachte hierbei, dass innerhalb einer Rechnung nicht verschiedene Verarbeitungskennzeichen genutzt werden dürfen. Somit ist je Verarbeitungskennzeichen eine eigene Rechnung zu übermitteln (s. hierzu: Gemeinsame Umsetzungsempfehlungen zum Korrekturverfahren im Heilmittelbereich).
Beste Grüße
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