PHYSIOTHERAPIE JAYMA - HOME OF THE
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
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Wir sind eine wunderschöne,
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Derzeit sind wir sechs Therapeuten
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Ob Berufsanfänger oder erfahrener
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erstmal sorry für das anonyme posting. Mach das eigentlich nicht. Bin gerade meine Zulassungunterlagen durchgegangen und bekomme etwas Panik um ehrlich zu sein. Es geht um das Thema Zulassung durch Gesundheitsamt. Finde in meinen Unterlagen nur die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Hätte ich die Praxisräume auch noch separat zulassen müssen?
Mir schwant böses, iss auch schon ein wenig her. Komme aus Hessen. Kann mir einer Infos geben?
Vielen Dank
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Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
erstmal sorry für das anonyme posting. Mach das eigentlich nicht. Bin gerade meine Zulassungunterlagen durchgegangen und bekomme etwas Panik um ehrlich zu sein. Es geht um das Thema Zulassung durch Gesundheitsamt. Finde in meinen Unterlagen nur die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit. Hätte ich die Praxisräume auch noch separat zulassen müssen?
Mir schwant böses, iss auch schon ein wenig her. Komme aus Hessen. Kann mir einer Infos geben?
Vielen Dank
weiß einer von euch ob es reicht die freiberufliche Tätigkeit beim Gesundheitsamt angemeldet zu haben? Oder hätte ich die Praxisräume an sich noch anmelden müssen? Gar abnehmen lassen müssen? Die gesetzliche Zulassungen habe ich alle, Vorraussetzung war diese Meldung der freiberuflichen Tätigkeit.
Ich hoffe mir kann jemand helfen?
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Ich kann das nicht so recht erfassen!
Gibt es eine Praxis mit entsprechenden Räumen oder
geht es um freiberuliche Tätigkeit ohne Räumlichkeiten?
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JHE schrieb:
Hallo,
Ich kann das nicht so recht erfassen!
Gibt es eine Praxis mit entsprechenden Räumen oder
geht es um freiberuliche Tätigkeit ohne Räumlichkeiten?
Das Gesundheitsamt steht erst mal außen vor. Zum ordentlichen Betrieb einer freiberuflichen Praxis benötigst Du 'nur' die Kassenzulassung.
Heikel kanns aber evtl. werden wenn die Räumlichkeiten nicht zur Nutzung als Physiopraxis deklariert sind.
Dann brauchst Du ne Nutzungsänderung (Antrag bis Bescheid ca. 6-8 Wochen, solange ruht der Betrieb wenns ganz dumm läuft). Und bei der Nutzungsänderung wird auch das Gesundheitsamt befragt. Das Gesundheitsamt interessiert sich aber vorwiegend für leicht zu reinigende Böden, Barrierefreiheit ("Behandeln Sie auch Rollstuhlfahrer?") und Waschmöglichkeiten (Handwaschbecken muß von jdem Therapieplatz auch erreichbar sein, so wird teilweise in jedem Therapieraum ein Handwaschbecken verlangt.).
Keine jetzt Deine Situation nicht, spontan aber würde ich sagen, daß das Gesundheitsamt erstmal nicht die Rolle spielt, vielmehr würde mich die beim zuständigen Bauamt hinterlegte Nutzung interessieren. Wenn Du nämlich diese ändern lassen mußt und das Bauamt solange die Praxis schließt, dann wars das wohl....
Hol Dir am besten kompetenten Rat eines Verbandsjuristen.
Grüße
Thomas
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radames schrieb:
keep cool :stuck_out_tongue:
Das Gesundheitsamt steht erst mal außen vor. Zum ordentlichen Betrieb einer freiberuflichen Praxis benötigst Du 'nur' die Kassenzulassung.
Heikel kanns aber evtl. werden wenn die Räumlichkeiten nicht zur Nutzung als Physiopraxis deklariert sind.
Dann brauchst Du ne Nutzungsänderung (Antrag bis Bescheid ca. 6-8 Wochen, solange ruht der Betrieb wenns ganz dumm läuft). Und bei der Nutzungsänderung wird auch das Gesundheitsamt befragt. Das Gesundheitsamt interessiert sich aber vorwiegend für leicht zu reinigende Böden, Barrierefreiheit ("Behandeln Sie auch Rollstuhlfahrer?") und Waschmöglichkeiten (Handwaschbecken muß von jdem Therapieplatz auch erreichbar sein, so wird teilweise in jedem Therapieraum ein Handwaschbecken verlangt.).
Keine jetzt Deine Situation nicht, spontan aber würde ich sagen, daß das Gesundheitsamt erstmal nicht die Rolle spielt, vielmehr würde mich die beim zuständigen Bauamt hinterlegte Nutzung interessieren. Wenn Du nämlich diese ändern lassen mußt und das Bauamt solange die Praxis schließt, dann wars das wohl....
Hol Dir am besten kompetenten Rat eines Verbandsjuristen.
Grüße
Thomas
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Jörg Jüttemann schrieb:
Liebe Kollegen,
weiß einer von euch ob es reicht die freiberufliche Tätigkeit beim Gesundheitsamt angemeldet zu haben? Oder hätte ich die Praxisräume an sich noch anmelden müssen? Gar abnehmen lassen müssen? Die gesetzliche Zulassungen habe ich alle, Vorraussetzung war diese Meldung der freiberuflichen Tätigkeit.
Ich hoffe mir kann jemand helfen?
vielen Dank für deine Antwort. Die Nutzungsänderung wurde seitens des Vermieters damals durchgeführt. Dann reicht also die Meldung beim GA über die freiberufliche Tätigkeit aus?
Bist du auch aus Hessen?
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Eine extra Zulassung der Räume beim Gesundheitsamt war nicht nötig und auch nicht gefragt.
LG !!
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Lamaca schrieb:
Hi, ich bin aus Hessen :) . Ich habe meine Zulassungsunterlagen rausgesucht. Ich habe mir damals beim zuständigen Gesundheitsamt übers Internet eiin Informationsblatt über die Anzeigepflicht nach Paragraph 12 des hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst geholt. Dort steht ua., dass es zu Beginn der Tätigkeit ausreicht die Anschrift der Niederlassung und die Berechtigung zur Berufsausübung nachzuweisen. Dies kann über ein Formular geschehen, dass telefonisch oder per Mail oder per Internetseite zu bekommen ist. Zusätzlich musste ich ein Formular ausfüllen, in dem ich meine selbständige Tätigkeit anmelde, meine Personalien, sowie Angaben zu Beschäftigten.
Eine extra Zulassung der Räume beim Gesundheitsamt war nicht nötig und auch nicht gefragt.
LG !!
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Jörg Jüttemann schrieb:
Lieber Thomas,
vielen Dank für deine Antwort. Die Nutzungsänderung wurde seitens des Vermieters damals durchgeführt. Dann reicht also die Meldung beim GA über die freiberufliche Tätigkeit aus?
Bist du auch aus Hessen?
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