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manchmal versteht man ja die Welt nicht mehr. Auf den Urkunden des HP (Physiotherapie) steht ausdrücklich, dass z.B Osteopathie nicht zulässig ist.
Jetzt lese ich folgendes:
Sektorale Heilpraktikererlaubnis
Wie ist eure Meinung dazu?
Ein Anwalt schreibt es so, da geht man von Rechtssicherheit aus, aber das Verbot ist ja ausgesprochen.
Beim VDB wurde mir 2012 auch gesagt (Fobi von RA Bill), dass man diese Positionen zum Einsatz der manuellen Therapie einfach abrechnen kann.
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Sawyer schrieb:
Hallo,
manchmal versteht man ja die Welt nicht mehr. Auf den Urkunden des HP (Physiotherapie) steht ausdrücklich, dass z.B Osteopathie nicht zulässig ist.
Jetzt lese ich folgendes:
Sektorale Heilpraktikererlaubnis
Wie ist eure Meinung dazu?
Ein Anwalt schreibt es so, da geht man von Rechtssicherheit aus, aber das Verbot ist ja ausgesprochen.
Beim VDB wurde mir 2012 auch gesagt (Fobi von RA Bill), dass man diese Positionen zum Einsatz der manuellen Therapie einfach abrechnen kann.
MikeS
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MikeS schrieb:
Auf den meisten "Urkunden" steht kein "Verbot der Osteopathie", dieses "Verbot" ergibt sich aus dem einen oder anderen Urteil. Dies hat aber nichts mit der Erstattbarkeit dieser Leistung bei PKVen zu tun. Du solltest diese gänzlich unterschiedlichen Dinge auseinander halten.
MikeS
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K. Leistritz schrieb:
Wieso sind Traktionen verboten? Als Physio HP darf ich doch die Dinge anwenden, die in der Ausbildungs- bzw Prüfungsordnung aufgeführt werden.
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rudibam schrieb:
Leider nein, bei mir ist diese Einschränkung vermerkt.
Gruß
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
das würde ich anfechten. Traktionen sind erlaubt.
Gruß
ricardo588
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Jolli42 schrieb:
Mocca - 15 Minuten !
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paul849 schrieb:
Wann wollt ihr das endlich einsehen, nur was das Gesundheitsamt ist massgeblich und nicht was irgendwelche Anwälte schreiben. Zudem sollte man unbedingt seine Haftpflichtversicherung mal fragen was Sie dazu sagt.
Durchführung verboten und Abrechnung erlaubt (auch bei anders erbrachter Therapie, in diesem Fall MT) ist auch komisch.
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Sawyer schrieb:
So denke ich auch. Also stellt sich mir die Frage, ob das abrechnen tatsächlich legitim wäre, denn Osteopathie ist ja eigentlich untersagt.
Durchführung verboten und Abrechnung erlaubt (auch bei anders erbrachter Therapie, in diesem Fall MT) ist auch komisch.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
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Tempelritter schrieb:
stell doch einfach deine Preise in Rechnung, was passt nimm aus der GOH. Ich fahre damit gut.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/rechnung-stellen-sek.-heilpraktiker/8/25362/25742#msg-25742
MikeS
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MikeS schrieb:
Natürlich, und wenn die Bundeskanzlerin sagt wir sollen Geld ausgeben und nicht sparen, dann bist Du der erste, der sich auf den Weg zum Autohaus macht ... oder ? Sorry wenn man alles, was irgendwelche Behörden von sich geben, einfach hinnehmen würde dann gäbe es ein Chaos ...
MikeS
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morpheus-06 schrieb:
die ersten sekt. HP Urkunden aus ... war das RLP? waren ohne Traktion und noch was war doch aufgrund des VDB Urteils ausgeschlossen.
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Jolli42 schrieb:
Nimm die Vollbäder - morpheus-06.
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rudibam schrieb:
Stangerbäder.
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Jolli42 schrieb:
Stangerbad, weil es ein Vollbad ist. Vierzelenbad nicht.
die ersten sekt. HP Urkunden aus ... war das RLP? waren ohne Traktion und noch was war doch aufgrund des VDB Urteils ausgeschlossen.
War das Stangerbad auch ausgeschlossen. :unamused:
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carotis schrieb:
morpheus-06 schrieb am 19.8.14 12:29:
die ersten sekt. HP Urkunden aus ... war das RLP? waren ohne Traktion und noch was war doch aufgrund des VDB Urteils ausgeschlossen.
War das Stangerbad auch ausgeschlossen. :unamused:
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rudibam schrieb:
ja.
Die einzige sichere Lösung: DA aufgrund der Ausbildung per Gesetzesänderung!
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Helmut Fromberger schrieb:
Soviel zur sogenannten Rechtssicherheit mit dem ominösen sektoralen HP.
Die einzige sichere Lösung: DA aufgrund der Ausbildung per Gesetzesänderung!
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rudibam schrieb:
Nicht nur Osteopathie sondern auch Traktionen ist dem sectoralen HP nicht erlaubt. Ich kann damit leben.
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Trotzdem Rechnet ihr z.B. Die Ziffer 35.2 als MT ab?
Das wäre ja genial!
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Sawyer schrieb:
Laut meiner Urkunde ist Osteopathie, chiropraktik, Akupunktur und invasive Methoden verboten.
Trotzdem Rechnet ihr z.B. Die Ziffer 35.2 als MT ab?
Das wäre ja genial!
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Tempelritter schrieb:
was ist an 26€ genial?
€ 26,-- für wie viel Zeit?
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
€ 26,-- für wie viel Zeit?
Wenn es dann z.B. eine Verordnung (Privat oder GKV-Wahlleistung) gibt, so kann der sekt. HP diese durchführen.
ricardo588
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ricardo588 schrieb:
Sie ist zulässig, wenn der Physio eine komplette Osteop. Ausbildung hat und in einem Verband gemeldet ist.
Wenn es dann z.B. eine Verordnung (Privat oder GKV-Wahlleistung) gibt, so kann der sekt. HP diese durchführen.
ricardo588
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Tempelritter schrieb:
Osteophatie ist nicht zulässig als sektoraler Heilpraktiker. Das was Herr Boxberg da schreibt ist meiner Meinung nach nicht richtig. Die Auskunft meines Gesundheitsamtes, sowie in meinem Seminar zum sekt. HP war anders.Die Osteopathiepositionen der Gebührenliste Heilpraktiker kann man in Rechnung stellen für die abgegebene MT Behandlung, so wie Rechtsanwalt Bill es auch gesagt hat. Da diese Ziffern in der Gebührenliste komplett fehlen. Da sind sich aber nicht alle private Versicherungen einig.
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UliBulli schrieb:
....Wahnsinn, was für ein berhördlicher Quatsch - alle Bäder und auch Traktionen darf sogar der Masseur nach seiner Ausbildung ausführen - steht alles im Ausbildungsplan schwar auf weiß...
Ihr schließt den Vertrag mit dem Patienten und NICHT mit der Kasse.
In der Gebüh für HP stehen auch Krankengymnastik ,Manuelle Therapie ,Lymphdrainage und viele andere Behandlungen nicht.Aber man kann diese Liste auch erweitern.
Was ein Anwalt sagt oder schreibt ist egal.Es zählt was das GA und das HP-Gesetz sagen.Das sollte sich inzwischen wirklich rumgesprochen haben
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eim schrieb:
Und vergeßt eins nicht dabei : Die Gebüh der HP`s ist eine Anleitung um Preise festzulegen ,aber sie ist nicht bindend wie die Gebührenordnung der Ärzte.Somit kann man seine eigenen Preise gestalten bzw. reinschreiben also statt 26 gehen auch 36 oder 40 € .
Ihr schließt den Vertrag mit dem Patienten und NICHT mit der Kasse.
In der Gebüh für HP stehen auch Krankengymnastik ,Manuelle Therapie ,Lymphdrainage und viele andere Behandlungen nicht.Aber man kann diese Liste auch erweitern.
Was ein Anwalt sagt oder schreibt ist egal.Es zählt was das GA und das HP-Gesetz sagen.Das sollte sich inzwischen wirklich rumgesprochen haben
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