Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Um den Punkt vorweg zu nehmen: ich weiss dass das hier ein Physioforum ist :sunglasses:
Trotzdem suche ich nach Heilpraktikern, die in ihrer Praxis PT beschäftigen-angestellt oder auf selbständiger Basis
Gern per PN
Vielen Dank im Voraus
Sabrina
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
sabrina24 schrieb:
Guten Morgen
Um den Punkt vorweg zu nehmen: ich weiss dass das hier ein Physioforum ist :sunglasses:
Trotzdem suche ich nach Heilpraktikern, die in ihrer Praxis PT beschäftigen-angestellt oder auf selbständiger Basis
Gern per PN
Vielen Dank im Voraus
Sabrina
Was willst du denn wissen?
Oder, was suchst du genau?
Gefällt mir
Nun stellt sich mir die Frage, wie es versicherungstechnisch geregelt ist, wenn die MA für mich Patienten behandelt und ich ihnen eine HP Rechnung für diese Behandlungen stelle...geht das überhaupt? Oder müsste ich, um die Behandlung delegieren zu können, den Pat erstmal ein Rezept ausstellen für PT...aber dann kann ich es ja nicht als HP abrechnen...
Die zweite Frage zielt nach der Haftpflicht...kann ich eine PT-Mitarbeiterin in meine HP-Berufshaftpflicht mit aufnehmen oder wie macht ihr das?
Vielen Dank im Voraus
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Ich bin mit einer Privatpraxis als HP selbständig und überlege eine freie Mitarbeiterin mit Behandlungen für mich zu beauftragen. Diese ist aber PT.
Nun stellt sich mir die Frage, wie es versicherungstechnisch geregelt ist, wenn die MA für mich Patienten behandelt und ich ihnen eine HP Rechnung für diese Behandlungen stelle...geht das überhaupt? Oder müsste ich, um die Behandlung delegieren zu können, den Pat erstmal ein Rezept ausstellen für PT...aber dann kann ich es ja nicht als HP abrechnen...
Die zweite Frage zielt nach der Haftpflicht...kann ich eine PT-Mitarbeiterin in meine HP-Berufshaftpflicht mit aufnehmen oder wie macht ihr das?
Vielen Dank im Voraus
Versichert ist sie auch selber.
Das ist die einfachste Lösung.
Wenn sie angestellt ist, dann musst du delegieren und versichern.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
Du stellst eine VO aus und die FM kann diese "abarbeiten". Die Rechnung schreibt sie selber.
Versichert ist sie auch selber.
Das ist die einfachste Lösung.
Wenn sie angestellt ist, dann musst du delegieren und versichern.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
VO für PT natürlich.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
VOen dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden. VOen von Heilpraktikern zahlen die Kassen nicht. Bei Privatpatienten kommt es auf deren Vertrag mit der PKV an.
VOen dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden. VOen von Heilpraktikern zahlen die Kassen nicht. Bei Privatpatienten kommt es auf deren Vertrag mit der PKV an.
Klar darf der HP rezeptieren.
HP Leistungen sind immer privat.
Hier geht es um HP.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
RoFo schrieb:
C. DBO schrieb am 24.8.19 16:08:
VOen dürfen nur von Ärzten ausgestellt werden. VOen von Heilpraktikern zahlen die Kassen nicht. Bei Privatpatienten kommt es auf deren Vertrag mit der PKV an.
Klar darf der HP rezeptieren.
HP Leistungen sind immer privat.
Hier geht es um HP.
Das heisst wenn meine MA auf 450,- Basis für mich arbeitet schließe ich sie in meine HP-Haftpflicht mit ein...geht das?
Ich möchte eigentlich dass die Rechnungen als HP Rechnungen über mich laufen, gibts da einen Weg über den HP?
Wenn ich den Pat ein PT-Rezept ausstelle muss ich es ja auch so abrechnen und bin dann beim Thema Rentenversicherungspflicht...
So wie Du es vorschlägst wäre es ja wie folgt_ MA schliesst private Berufshaftpflicht ab und stellt Rechnungen für PT-Leistung selbst...dann zahlt sie mir einen Anteil Provision für die von mir vermittelten Patienten...richtig?
Tausend Dank nochmal
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
....vielen dank
Das heisst wenn meine MA auf 450,- Basis für mich arbeitet schließe ich sie in meine HP-Haftpflicht mit ein...geht das?
Ich möchte eigentlich dass die Rechnungen als HP Rechnungen über mich laufen, gibts da einen Weg über den HP?
Wenn ich den Pat ein PT-Rezept ausstelle muss ich es ja auch so abrechnen und bin dann beim Thema Rentenversicherungspflicht...
So wie Du es vorschlägst wäre es ja wie folgt_ MA schliesst private Berufshaftpflicht ab und stellt Rechnungen für PT-Leistung selbst...dann zahlt sie mir einen Anteil Provision für die von mir vermittelten Patienten...richtig?
Tausend Dank nochmal
ich verstehe es immer noch nicht...
Als HP kannst und darfst Du keine HP-Leistungen an eine/n PT delegieren. Es sei denn, der PT ist ebenfalls HP.
Als HP darfst Du keine Physiotherapie abrechnen. Das müsste dann in jede Menge Kleinigkeiten aufgesplittet werden, die der PT aber nicht machen darf.
PT-Leistungen können zudem deutlich höher abgerechnet werden (z.B. Manuelle Therapie zum 2,3fachen GKV-Satz sind irgendwas um die 50 Euro - habe die aktuellen GKV-Vergütungen nicht im Kopf) als HP-Leistungen.
Also könnte es durchaus clever sein die Physiotherapie, für die Du ein Rezept ausstellt, von einer/m Physio abrechnen zu lassen. Du würdest dann entsprechende Prozente erhalten. Und bräuchtest Dich um keinerlei Versicherungen zu kümmern.
Warum möchtest Du partout selbst die Rechnung stellen?
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Hallo Sabrina,
ich verstehe es immer noch nicht...
Als HP kannst und darfst Du keine HP-Leistungen an eine/n PT delegieren. Es sei denn, der PT ist ebenfalls HP.
Als HP darfst Du keine Physiotherapie abrechnen. Das müsste dann in jede Menge Kleinigkeiten aufgesplittet werden, die der PT aber nicht machen darf.
PT-Leistungen können zudem deutlich höher abgerechnet werden (z.B. Manuelle Therapie zum 2,3fachen GKV-Satz sind irgendwas um die 50 Euro - habe die aktuellen GKV-Vergütungen nicht im Kopf) als HP-Leistungen.
Also könnte es durchaus clever sein die Physiotherapie, für die Du ein Rezept ausstellt, von einer/m Physio abrechnen zu lassen. Du würdest dann entsprechende Prozente erhalten. Und bräuchtest Dich um keinerlei Versicherungen zu kümmern.
Warum möchtest Du partout selbst die Rechnung stellen?
Gruß von Monique
Ich bin ja HP und PT und kann dementsprechend beides abrechnen...möchte aber generell Alles über den HP machen.
Also bleibt wohl nur die von Dir beschriebene Variante...hast Du Erfahrungswerte was für Prozente üblich sind?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Hallo Monique
Ich bin ja HP und PT und kann dementsprechend beides abrechnen...möchte aber generell Alles über den HP machen.
Also bleibt wohl nur die von Dir beschriebene Variante...hast Du Erfahrungswerte was für Prozente üblich sind?
Diese Info kam jetzt ziemlich spät...
65%/36%? 70%/30%? 75%/25%? Das musst Du nach Deinen Praxiskosten kalkulieren...
Warum in aller Welt willst Du alles über den HP machen?
Mir erschließen sich da keine Gründe, die dafür sprechen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
sabrina24 schrieb: Ich bin ja HP und PT und kann dementsprechend beides abrechnen
Diese Info kam jetzt ziemlich spät...
65%/36%? 70%/30%? 75%/25%? Das musst Du nach Deinen Praxiskosten kalkulieren...
Warum in aller Welt willst Du alles über den HP machen?
Mir erschließen sich da keine Gründe, die dafür sprechen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
C. DBO schrieb:
Dann lies doch noch mal genau: GKV erstatten diese Leistungen nicht. Bei 'PKV kommt es auf den Vertrag an. Wir haben in unserem PKV Vertrag z.B. HP Leistungen ausgeschlossen, die würden uns nicht erstattet werden. Eine VO vom HP hat für eine GKV Praxis keinen großen Wert.
Ich möchte möglichst Alles über den HP abrechnen um nicht in die Rentenversicherungspflicht zu rutschen...da bin ich ja schnell wenn ich PT Rezepte abrechne...wenn Du einen Tipp hast: sehr gerne!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Entschuldige, das hätte ich erwähnen sollen...
Ich möchte möglichst Alles über den HP abrechnen um nicht in die Rentenversicherungspflicht zu rutschen...da bin ich ja schnell wenn ich PT Rezepte abrechne...wenn Du einen Tipp hast: sehr gerne!
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Wenn Du die Physiobehandlungen von Deiner/m Physio abrechnen lässt und von dieser/m Prozente bekommst, sind diese Einnahmen für Dich nicht rentenversicherungspflichtig.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
katrin 207 schrieb:
Hallo Sabrina,ich bin auch PT und Voll-HP und Möchte gern eine Privatpraxis für PT und HP eröffnen,aber gern als HP um nicht in die RV einzuzahlen. Ist es eigentlich möglich Privatverordnungen von Patienten,die ein Arzt ausgestellt hat für z.B: MT auch als HP,wenn ich die Beihilfesätze für die Physio nehme? Ansonsten müsste ich mich dann ja als PT Praxis niederlassen??? Sorry,ist wohl etwas kompliziert....
die Preise für Behandlungen egal ob HP oder Physiotherapie verordnet wurde macht der HP selber und der Vertrag wird ja nur mit dem Patienten geschlossen und nicht mit irgendeiner Versicherung
die HP - Gebüh gilt nur als Hilfe ist aber nicht wie bei den Ärzten gesetzlich vorgeschrieben bzw. festgelegt
Und ich bin Physio und Vollheilpraktikerin seit mehr als 10 Jahren und weiß wovon ich schreibe :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
an Monique : zu deiner Aufklärung : Selbstverständlich darf ein HP die Physiotherapie verordnen und auch delegieren und der Pat darf sich sogar den Therapeuten selber suchen und gilt natürlich nur für Selbstzahler (also Privat/ Beihilfe/Selbst) ---
die Preise für Behandlungen egal ob HP oder Physiotherapie verordnet wurde macht der HP selber und der Vertrag wird ja nur mit dem Patienten geschlossen und nicht mit irgendeiner Versicherung
die HP - Gebüh gilt nur als Hilfe ist aber nicht wie bei den Ärzten gesetzlich vorgeschrieben bzw. festgelegt
Und ich bin Physio und Vollheilpraktikerin seit mehr als 10 Jahren und weiß wovon ich schreibe :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
ich schrieb: "Als HP kannst und darfst Du keine HP-Leistungen an eine/n PT delegieren. Es sei denn, der PT ist ebenfalls HP".
Wir dürften uns also darüber einig sein, dass ein HP zwar Rezepte für Physiotherapie ausstellen kann, HP-Leistungen aber nicht an einen "nur Physio" delegieren darf?
Wenn die Fragestellerin deligierte Physio-Leistungen als HP-Leistungen abrechnen möchte, dürfte das arg schwierig werden = nicht legal.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@ein
ich schrieb: "Als HP kannst und darfst Du keine HP-Leistungen an eine/n PT delegieren. Es sei denn, der PT ist ebenfalls HP".
Wir dürften uns also darüber einig sein, dass ein HP zwar Rezepte für Physiotherapie ausstellen kann, HP-Leistungen aber nicht an einen "nur Physio" delegieren darf?
Wenn die Fragestellerin deligierte Physio-Leistungen als HP-Leistungen abrechnen möchte, dürfte das arg schwierig werden = nicht legal.
Gruß von Monique
Hallo Sabrina,ich bin auch PT und Voll-HP und Möchte gern eine Privatpraxis für PT und HP eröffnen,aber gern als HP um nicht in die RV einzuzahlen. Ist es eigentlich möglich Privatverordnungen von Patienten,die ein Arzt ausgestellt hat für z.B: MT auch als HP,wenn ich die Beihilfesätze für die Physio nehme? Ansonsten müsste ich mich dann ja als PT Praxis niederlassen??? Sorry,ist wohl etwas kompliziert....
Wie bitte?
Kannst Du Deine Frage etwas deutlicher formulieren?
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
katrin 207 schrieb am 29.8.19 21:03:
Hallo Sabrina,ich bin auch PT und Voll-HP und Möchte gern eine Privatpraxis für PT und HP eröffnen,aber gern als HP um nicht in die RV einzuzahlen. Ist es eigentlich möglich Privatverordnungen von Patienten,die ein Arzt ausgestellt hat für z.B: MT auch als HP,wenn ich die Beihilfesätze für die Physio nehme? Ansonsten müsste ich mich dann ja als PT Praxis niederlassen??? Sorry,ist wohl etwas kompliziert....
Wie bitte?
Kannst Du Deine Frage etwas deutlicher formulieren?
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
sabrina24 schrieb:
Vielen Dank das war sehr hilfreich für mich!
Und PT macht PT.
Ganz einfach,
Gruß redvine
Ihr wollt Euch überall die Rosinen rauspicken?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
HP macht HP.
Und PT macht PT.
Ganz einfach,
Gruß redvine
Ihr wollt Euch überall die Rosinen rauspicken?
Es ist so wie ich geschrieben habe denn es ist keine HP Behandlung sondern eine PT Leistung und die Rezepte von HP`s sind genauso wie die von den Ärzten zu sehen und zu behandeln und können nur nicht bei GKV Patienten angewendet bzw. abgerechnet werden sondern nur bei Privat/Selbstzahlern / oder Beihilfe.
Kannst aber gerne bei eurem Gesundheitsamt nachfragen
Natürlich darf ein HP delegieren auch an PT wenn er bei ihm angestellt ist ansonsten Freie Therapeutenwahl
Interessanterweise haben bisher Privatkassen und auch Beihilfestellen die Rechnungen meiner Patienten immer gezahlt auch wenn die Pat. zu einer anderen Physio gegangen sind
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Für Monique :
Es ist so wie ich geschrieben habe denn es ist keine HP Behandlung sondern eine PT Leistung und die Rezepte von HP`s sind genauso wie die von den Ärzten zu sehen und zu behandeln und können nur nicht bei GKV Patienten angewendet bzw. abgerechnet werden sondern nur bei Privat/Selbstzahlern / oder Beihilfe.
Kannst aber gerne bei eurem Gesundheitsamt nachfragen
Natürlich darf ein HP delegieren auch an PT wenn er bei ihm angestellt ist ansonsten Freie Therapeutenwahl
Interessanterweise haben bisher Privatkassen und auch Beihilfestellen die Rechnungen meiner Patienten immer gezahlt auch wenn die Pat. zu einer anderen Physio gegangen sind
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
RoFo schrieb:
Viele PT sind HP/Physio HP und haben PT als AN.
Was willst du denn wissen?
Oder, was suchst du genau?
Du hast vollkommen Recht!
Sabrina schrieb aber: "wenn die MA für mich Patienten behandelt und ich eine HP Rechnung für diese Behandlungen stelle..."
Soweit ich weiß sind im Leistungskatalog der HP keine Krankengymnastik oder Manuelle Therapie enthalten.
Und ein PT darf nun mal keine HP-Leistungen durchführen.
Gruß von Monique
Gefällt mir
Ein PT darf aber nur PT Leistungen durchführen, auf eine PT-Verordnung hin.
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Ein HP darf physiotherapeutische Leistungen durchführen, falls er die entsprechende Qualifikation dafür besitzt. Abrechnen könnte er diese Leistungen entsprechend der GebüH als „analoge Position“. Ob die private Kasse das dann zahlt ist eine andere Sache.
Ein PT darf aber nur PT Leistungen durchführen, auf eine PT-Verordnung hin.
Gruß redvine
* 20.3 Bindegewebsmassage 8,00-20,50 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.4 Teilmassage 5,50-10,50 € > Beihilfe erstattet 4,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.5 Großmassage 10,50-18,00 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.6 Lymphdrainage 10,50-20,50 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 25,70-58,30 €)
Dabei erstattet die Beihilfe (und wohl auch die meisten PKV) bei der Abrechnung über GebüH / analog GOÄ deutlich weniger, als bei der Abrechnung über einen Physio.
Da stellte sich zumindest mir die Frage, welchen Sinn es für Sabrina Sinn machen könnte, ein HP-Rezept über z.B. Großmassagen auszustellen und dieses dann über GebüH/GOÄ abzurechnen: Die Patienten erhalten weniger Erstattung und Sabrina macht weniger Umsatz = ein Nachteil für beide Seiten.
In der GebüH gibt es weder die Postion Manuelle Therapie, noch die Position Krankengymnastik.
Als analoge Ziffern für Manuelle Therapie finde ich nur:
* 34.1 Chiropraktische Behandlung 10,50-18,00 € > Beihilfe erstattet 4,00 €
* 34.2 Chiropraktischer Eingriff gezielt 15,40-19,00 € > Beihilfe erstattet 17,00 €
* Alle osteopathischen Behandlungen
Auch mit HP-Rezept dürfen diese Positionen nicht von Sabrina an ihren Physio-Mitarbeiter delegiert werden, da diese Therapien von Physios nicht durchgeführt werden dürfen.
Da sieht es mit der Position MT für Physios (PT Beihilfe 29,70 €) doch deutlich besser aus = ein Vorteil für beide Seiten.
Gruß von Monique (und jetzt bin ich aus diesem Thema raus)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
In der GebüH finde ich folgende Positionen, die an einen PT delegiert werden könnten (von den Packungen mal abgesehen):
* 20.3 Bindegewebsmassage 8,00-20,50 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.4 Teilmassage 5,50-10,50 € > Beihilfe erstattet 4,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.5 Großmassage 10,50-18,00 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 18,20 €)
* 20.6 Lymphdrainage 10,50-20,50 € > Beihilfe erstattet 6,00 € (PT Beihilfe 25,70-58,30 €)
Dabei erstattet die Beihilfe (und wohl auch die meisten PKV) bei der Abrechnung über GebüH / analog GOÄ deutlich weniger, als bei der Abrechnung über einen Physio.
Da stellte sich zumindest mir die Frage, welchen Sinn es für Sabrina Sinn machen könnte, ein HP-Rezept über z.B. Großmassagen auszustellen und dieses dann über GebüH/GOÄ abzurechnen: Die Patienten erhalten weniger Erstattung und Sabrina macht weniger Umsatz = ein Nachteil für beide Seiten.
In der GebüH gibt es weder die Postion Manuelle Therapie, noch die Position Krankengymnastik.
Als analoge Ziffern für Manuelle Therapie finde ich nur:
* 34.1 Chiropraktische Behandlung 10,50-18,00 € > Beihilfe erstattet 4,00 €
* 34.2 Chiropraktischer Eingriff gezielt 15,40-19,00 € > Beihilfe erstattet 17,00 €
* Alle osteopathischen Behandlungen
Auch mit HP-Rezept dürfen diese Positionen nicht von Sabrina an ihren Physio-Mitarbeiter delegiert werden, da diese Therapien von Physios nicht durchgeführt werden dürfen.
Da sieht es mit der Position MT für Physios (PT Beihilfe 29,70 €) doch deutlich besser aus = ein Vorteil für beide Seiten.
Gruß von Monique (und jetzt bin ich aus diesem Thema raus)
PS : für KG stehen dort bei mir 35€ und für MT 45 € drin
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Nun ich schrieb ja schon dass die Gebüh für HP nur eine Anregung ist und selbstredend auch weiter ergänzt werden darf und auch die Preise dort auch selber geändert werden können bzw. erweitert werden kann. Ich habe dies in meiner Gebüh so gemacht dass ich KG drin habe oder auch MT und dies mit MEINEN Preisen . Selbstverständlich sollten Beihilfeempfänger ebenso Patienten die Privat versichert sind wissen was ihre Stellen zahlen und was sie selber tragen müssen.
PS : für KG stehen dort bei mir 35€ und für MT 45 € drin
Gruß redvine
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
redvine schrieb:
Sehe ich auch so, dass diese Variante nicht attraktiv ist. Und wenn ich meine Sätze so hoch wähle, dass die private Kasse nur einen geringen Teil davon übernimmt, dann kann ich das mit der GebüH gleich bleiben lassen.
Gruß redvine
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
@eim,
Du hast vollkommen Recht!
Sabrina schrieb aber: "wenn die MA für mich Patienten behandelt und ich eine HP Rechnung für diese Behandlungen stelle..."
Soweit ich weiß sind im Leistungskatalog der HP keine Krankengymnastik oder Manuelle Therapie enthalten.
Und ein PT darf nun mal keine HP-Leistungen durchführen.
Gruß von Monique
Mein Profilbild bearbeiten