Zur Erweiterung unseres sehr netten
Teams suchen wir für unsere
Physiotherapiepraxis ab sofort oder
später eine/n
Physiotherapeutin/-en in Teil- oder
Vollzeit.
Berufseinsteiger herzlich
willkommen!
Unsere Praxis ist angeschlossen an
eine orthopädische
Gemeinschaftspraxis.
Die Orthopäden Fingerhut und
Sadlo.
Fortbildungskosten werden von uns
Übernommen.
Wir behandeln zum größten Teil
orthopädisch / chirurgische
Indikationen.
Wir bieten sehr flexible
Arbeitszeiten, bei einer 4-5 Tag...
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Vollzeit.
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Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:
Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)
Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?
Hoffe sehr auf Antworten...Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,da ich schon überall nach Informationen gesucht habe,aber wenig gefunden habe,stelle ich mal meine frage hier...und würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Ich bin Physiotherapeut und seit kurzem habe ich die Heilpraktikerprüfung bestanden.
Nun zu meiner Frage:
Kann mich meine derzeitige Praxis,wo ich zur zeit tätig bin als Heilpraktiker und Physiotherapeut anstellen oder ist das nicht möglich?(Die Praxis/praxisinhaberin macht nur Physiotherapie)
Und wenn es möglich ist,welche Anforderungen müssen erfüllt werden bzw wer muss darüber informiert werden?
Hoffe sehr auf Antworten...Danke
nein dies ist nicht möglich. Das lernt man doch unter Gesetzeskunde :blush:
Im Kassensystem der Physiotherapie darf nicht gleichzeitig ein Heilpraktiker arbeiten. Die Räumlichkeiten müssen getrennt sein, und Du musst ja die Tätigkeit als HP beim Gesundheitsamt anmelden.
Gruß
Martin
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber als Heilpraktiker könnte sie mich in ihrer Physiotherapiepraxis anstellen(auch wenn sie kein HP ist)???
Ich verstehe Deine Frage nicht...
Du kannst Physiotherapeutische mit Naturheilkundlicher Tätigkeit nicht kombinieren. Egal ob Du der Angestellte oder der Chef bist. Das ist nur möglich wenn Du eine Privatpraxis für Physiotherapie/Naturheilkunde machst. Da darfst Du HP und Physio gleichzeitig sein :blush:
Gruß
Martin
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kommander-keen schrieb:
Was willst Du als Heilpraktiker in der Physiotherapiepraxis?
Ich verstehe Deine Frage nicht...
Du kannst Physiotherapeutische mit Naturheilkundlicher Tätigkeit nicht kombinieren. Egal ob Du der Angestellte oder der Chef bist. Das ist nur möglich wenn Du eine Privatpraxis für Physiotherapie/Naturheilkunde machst. Da darfst Du HP und Physio gleichzeitig sein :blush:
Gruß
Martin
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Georg Janzen schrieb:
Wo ist das Problem? Wenn man als Heilpraktiker nur Physiotherapie macht, also den Bereich es kleinen HP für PT ausfüllt müsste es doch gehen?!
Wenn ich den Voll-HP mache, arbeite ich ja normalerweise nicht mehr in der Kassenphysio Praxis oder?
Als HP der Physiotherapie darf er dann Patienten Physiotherapeutisch ohne Rezept behandeln..
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kommander-keen schrieb:
Ja als HP-Physiotherapie kann er sich anstellen lassen. Ich bin von voll HP ausgegangen.
Wenn ich den Voll-HP mache, arbeite ich ja normalerweise nicht mehr in der Kassenphysio Praxis oder?
Als HP der Physiotherapie darf er dann Patienten Physiotherapeutisch ohne Rezept behandeln..
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Jacki schrieb:
Was man jedoch auch bedenken sollte: Wenn ein PT /HP angestellt in einer PT Praxis arbeit,selbst mit seperaten Raum, läuft der PI doch Gefahr mit der gesamten Praxis umsatzsteuerpflichtig zu werden???
1.Jeder der Selbstständig arbeitet kann jemanden anstellen um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.
Auch als Selbstständiger PT könnte ich wenn ich wollte und das Geld hätte einen Arzt anstellen.
Es gibt kein Gesetz( die standesorganisationen der Ärzte ,aber diese haben keine Gesetzesgewalt) dass verbietet einen Arzt und somit auch einen HP anzustellen.
2. Auch Verordnungen eines HP sind NICHT umsatzsteuerpflichtig
3.Warum sollte man als Voll-HP nicht mehr als Physio arbeiten????
4.Wenn HP angestellt ist können Patienten dorthin gehen ,der HP kann ein KG-Rezet ausstellen und die Physios arbeiten es ab.Das diese Rezepte nur Privatrezepte sind ist ja wohl klar.
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eim schrieb:
Also es sind ja hier mal wieder Pseudorechtsanwälte am Werk
1.Jeder der Selbstständig arbeitet kann jemanden anstellen um bestimmte Tätigkeiten durchzuführen.
Auch als Selbstständiger PT könnte ich wenn ich wollte und das Geld hätte einen Arzt anstellen.
Es gibt kein Gesetz( die standesorganisationen der Ärzte ,aber diese haben keine Gesetzesgewalt) dass verbietet einen Arzt und somit auch einen HP anzustellen.
2. Auch Verordnungen eines HP sind NICHT umsatzsteuerpflichtig
3.Warum sollte man als Voll-HP nicht mehr als Physio arbeiten????
4.Wenn HP angestellt ist können Patienten dorthin gehen ,der HP kann ein KG-Rezet ausstellen und die Physios arbeiten es ab.Das diese Rezepte nur Privatrezepte sind ist ja wohl klar.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Punkt 4 ist aber eben so nicht erlaubt! Unlauteren Wettbewerb! Der Physio-HP muss dem Patienten die Möglichkeit geben der freien therapeutenwahl. Die VO selbst abbarbeiten geht ebensowenig!
MFG
Meitao
Natürlich geht es in derselben Praxis .Es gibt auch hier Kein Gesetz das das verbietet. :smile: :smile:
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eim schrieb:
Ich hab ja nicht behauptet dass der Patient zu dem PT in der Praxis gehen muß sondern nur dass der HP ein Rezept dafür ausstellen kann und der Physio dies abarbeitet egal ob in derselben Praxis oder woanders
Natürlich geht es in derselben Praxis .Es gibt auch hier Kein Gesetz das das verbietet. :smile: :smile:
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kommander-keen schrieb:
Hallo MAB,
nein dies ist nicht möglich. Das lernt man doch unter Gesetzeskunde :blush:
Im Kassensystem der Physiotherapie darf nicht gleichzeitig ein Heilpraktiker arbeiten. Die Räumlichkeiten müssen getrennt sein, und Du musst ja die Tätigkeit als HP beim Gesundheitsamt anmelden.
Gruß
Martin
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