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Wir suchen ab sofort einen weiteren
Physiotherapeuten (m/w/*) in Voll-
oder Teilzeitbeschäftigung.
Wir sind eine Praxis im Kölner
Norden, im Stadtteil Merkenich.
Für unsere Patienten bieten wir
das gesamte Behandlungsspektrum der
Physiotherapie, einschließlich
Hausbesuchen, an.
Sie erwartet:
ein gut ausgestattetes,
angenehmes Arbeitsumfeld,
ein entspanntes Arbeiten im
30-Minuten-Takt,
eine übertarifliche Bezahlung,
flexible Arbeitszeiten,...
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Ja wat denn nu? Wie haben das die HP-PTs unter euch gelöst und schonmal Ärger mit z.B. Abmahnern bekommen?Danke für eure RatschlägeViele Grüße vom Neuen
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"Heilpraktiker(PT)"
Laut dem Dozenten der uns unterrichtet hat ist dies zulässig. Er meinte auch den Begriff
"Sektoraler Heilpraktiker" würde es so nicht geben als Berufsbezeichnung.
Ansonsten viel Spaß beim "freien Arbeiten"
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idefix- schrieb:
Bei uns steht auf dem Praxisschild, Visitenkarten und Briefkopf ganz einfach
"Heilpraktiker(PT)"
Laut dem Dozenten der uns unterrichtet hat ist dies zulässig. Er meinte auch den Begriff
"Sektoraler Heilpraktiker" würde es so nicht geben als Berufsbezeichnung.
Ansonsten viel Spaß beim "freien Arbeiten"
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten morgen Kolleginnen und Kollegen,nun melde ich mich als fleißiger Leser auch mal mit einem Anliegen: Ich hab nach bestandener Prüfung heute die Erlaubniss für den Sekt. HP-PT im schönen Nürnberg (Bayern) bekommen. Nun will ich meinen Praxis(aussen)auftritt noch dementsprechend anpassen. Aber ich bin etwas verwirrt da es in dieser Erlaubnis keine genau definierte Berufsbezeichnung gibt. In der Fobi hatten wir das Thema auch nicht so ausführlich.Die Bezeichnung : sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie" ist ja wohl sehr sperrig. Auf der Homepage oder dem Briefkopf kann man das ja so schreiben aber auf der Eingangtür...? Die meisten schreiben : Heilpraktiker für Physiotherapie oder Sekt.Heilpraktiker für Physiotherapie. In der Erlaubnis steht die oben genannte sperrige Bezeichnung ebenso wie : Erlaubniss zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und sektorale Heilpraktikererlaubniss für Physiotherapie.
Ja wat denn nu? Wie haben das die HP-PTs unter euch gelöst und schonmal Ärger mit z.B. Abmahnern bekommen?Danke für eure RatschlägeViele Grüße vom Neuen
https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/der-aussenauftritt-als-physio-und-sek-hp/16/508982/1
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Interessant. Also eher der Heilpraktiker für physiotherapie und gut is?
Solltest du dennoch unsicher sein, dann frag in der Schule nach an der du den Lehrgang gemacht hast. Schließlich hast du dafür Geld bezahlt und vielleicht ist denen gar nicht bewusst, dass dieser wichtige Teil in der Thematik zu kurz gekommen ist und bessern daraufhin ihr Konzept nach.
Versuch macht kluch!
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kroetzi schrieb:
Du konntest Anhand der Beiträge anderer Kollegen schon eine Entscheidungshilfe finden.
Solltest du dennoch unsicher sein, dann frag in der Schule nach an der du den Lehrgang gemacht hast. Schließlich hast du dafür Geld bezahlt und vielleicht ist denen gar nicht bewusst, dass dieser wichtige Teil in der Thematik zu kurz gekommen ist und bessern daraufhin ihr Konzept nach.
Versuch macht kluch!
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/nochmal-berufsbezeichnung-sek-hp/16/510194/1
https://www.physio.de/community/selbststaendigkeit/der-aussenauftritt-als-physio-und-sek-hp/16/508982/1
laughing
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Also nach allem was ich bisher gelesen habe scheint der"heilpraktiker für physiotherapie "die gängigste Bezeichnung zu sein.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Haha. Ja. Wahrscheinlich. Es ist sicher total egal was man schreibt. Der ottonormalkunde wird den Unterschied zwischen dem normalen hp und dem hp-pt nicht sehen. Das lässt sich nur im Gespräch genauer darlegen.
Also nach allem was ich bisher gelesen habe scheint der"heilpraktiker für physiotherapie "die gängigste Bezeichnung zu sein.
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a schubart schrieb:
Es ist egal was du schreibst... leb damit das du regelmäßig nach homöopathischen Mitteln etc. gefragt wirst ..,
laughing
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Lyndi schrieb:
Der online Lehrgang vom VPT erfüllt seinen Zweck und deshalb empfehlenswert.
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mw80 schrieb:
Eine Frage dazu...Es soll dazu jetzt auch online Lehrgänge geben. Zum PT Heilpraktiker. Könnt ihr da was empfehlen?
In BW z.B. ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum HeilprG bzw. zur HeilprG Durchführungsverordnung die jeweilige Berufsbezeichnung geregelt. Bei den eingeschränkten Erlaubnissen, also für PTs oder Psycho, gibt es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung, welche gewählt wird darf aber nicht irreführend, sachwidrig oder unangemessen sein. Siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993, NJW 1993, S. 2395
Das Sozialministerium BW schlägt daher vor: "Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie". Dies ist die Rechtslage in BW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen. Heilpraktiker(PT) ist somit in BW nicht möglich, wird aber eh nicht beanstandet werden, da die GAs aktuell andere Probleme haben. Aber ich denke man sollte Fragen immer so beantworten, wie die formalen Vorgaben sind und nicht, wie die Erfahrungen sind, was noch nicht beanstandet wurde.
BTW: Eine Nachfrage beim Sozialministerium ist da oft hilfreich.
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Bernie schrieb:
Je nach dem in welchen Bundesland AT seine Tätigkeit aufnimmt, kann es unterschiedliche "richtige" Antworten geben.
In BW z.B. ist in der Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums zum HeilprG bzw. zur HeilprG Durchführungsverordnung die jeweilige Berufsbezeichnung geregelt. Bei den eingeschränkten Erlaubnissen, also für PTs oder Psycho, gibt es hier keine gesetzlich vorgeschriebene Berufsbezeichnung. Die Berufsbezeichnung, welche gewählt wird darf aber nicht irreführend, sachwidrig oder unangemessen sein. Siehe dazu auch BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993, NJW 1993, S. 2395
Das Sozialministerium BW schlägt daher vor: "Heilpraktikerin oder Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie oder Physiotherapie". Dies ist die Rechtslage in BW. Wie es in anderen Bundesländern aussieht, kann ich nicht sagen. Heilpraktiker(PT) ist somit in BW nicht möglich, wird aber eh nicht beanstandet werden, da die GAs aktuell andere Probleme haben. Aber ich denke man sollte Fragen immer so beantworten, wie die formalen Vorgaben sind und nicht, wie die Erfahrungen sind, was noch nicht beanstandet wurde.
BTW: Eine Nachfrage beim Sozialministerium ist da oft hilfreich.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe von den Ämtern bisher eher unterschiedliche Antworten bekommen. Und tatsächlich habe ich nicht daß Gefühl das eine "falscher" Schreibweise am Praxisschild bisher groß bei Kollegen beanstandet wurde. Und wenn doch, dann ändert man das halt. Ich werde im Internet und auf briefkøpfen die volle Version mit "beschränkt auf dem Gebiet...." und an der Tür die kurzversion HP für pt nutzen da mir hier schlicht der Platz fehlt. Denke das ist ein Kompromiss. Danke für eure Meinungen.
Grüße aus München
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Udo593 schrieb:
Laut Justiziar B. Alt kann man sich Heilpraktiker ( Physiotherapie ) , nennen. Ich mach das so. Hatte seit 2016 noch keine Probleme damit. Auch nicht bei der Abrechnung für Private KV.
Grüße aus München
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