Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10:
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani
Link
Nein nicht wirklich. 🥴
Siehe §10:
Ist ähnlich wie Bundeswehr, etc. Zuzahlung muss gezahlt werden.
Der Rest findest du hier: Bundespolizei - Heilfürsorge
Nur wenn der Bundespolizist in Pension geht fällt er in den Beihilfe-ähnliche Regelungen. M.a.W., für uns wird er dann zum Privatpatienten.
NB, hat mich max. 30 sek. Google-Suche gekostet. Weniger Zeit als du und ich für das Verfassen unsere Beiträge gebraucht haben. 🙈😂😂 Offensichtlich tut mein Dinosaurierhirn mit 2Finger-Adler-Suchsystem es noch nicht so schlecht. 😇
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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pt ani schrieb:
Danke Lars. Tatsächlich habe ich hier und bei Google deutlich länger gesucht.
Vielleicht ist Dein Algorhythmus auch besser :)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Hab nur 2 Suchwörter benutzt : Bundespolizei Heilfürsorge grinning
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pt ani schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij disappointed
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Problem beschreiben
pt ani schrieb:
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte nur kurz verifizieren, was meine Recherche ergeben hat. Ich stelle eine Rechnung an das Abrechenzentrum in Augsburg und nehme den Satz der GKV plus das, was ich meine haben zu müssen.
Zuzahlung gibt es keine (Ich habe das unterschiedlich gelesen und habe ein Kassenrezept mit angekreuzter Zuzahlung). Sie bekommen einen (Beihilfe-) Teil erstattet, müssen bzw. können sich für den Rest freiwillig privat versichern.
Ist das bundesweit einheitlich? Ich bin in Niedersachsen.
Ist das so richtig? Was ich gefunden habe, stammte alles aus spätestens 2019.
Vielen Dank und eine schöne Restwoche!
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