"Die entspannteste Art
Physiotherapeut/in zu sein"
https://www.physiostich.de/jobs/therapeut-hamburg
PhysioStich, seit 2021 auch in
Hamburg, bietet dir die
entspannteste Art der
Physiotherapie.
WIR BIETEN DIR:
- ausschließlich 60-Minuten-Takt
im Hausbesuch
- Willkommensbonus
- attraktives Gehalt, bis zu 25
Euro Stundenlohn
- flexible Arbeitszeiten: DU
bestimmst wann du arbeitest
- Du behandelst in deinem
Stadtgebiet, kurze Fahrtwege
- orthopädische, chirurgische und
neurologis...
Physiotherapeut/in zu sein"
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kann uns jemand sagen, ob es noch möglich ist, als freiberuflich arbeitender Physiotherapeut eine eigene Abrechnungsposition zu bekommen? Dank der Angstmacherei wegen Scheinselbständigkeit wird es ja leider immer schwieriger, kooperative Praxen zu finden ...Danke
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Julia Oberneder schrieb:
Hallo,
kann uns jemand sagen, ob es noch möglich ist, als freiberuflich arbeitender Physiotherapeut eine eigene Abrechnungsposition zu bekommen? Dank der Angstmacherei wegen Scheinselbständigkeit wird es ja leider immer schwieriger, kooperative Praxen zu finden ...Danke
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Ansonsten zur FM Tätigkeit:
„"Mit Urteil vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) zum Thema Scheinselbststän-
digkeit führt das BSG das Verhältnis der Höhe des Honorars von Selbstständigen
relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium im Beurteilungs-
spektrum ein. Hierzu sagt das BSG in seiner Pressemitteilung wörtlich:
„Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelum-
stände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar
deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozial-
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zum Beispiel eines festangestellten
Erziehungsbeistands, und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein
gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
*Link
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tom1350 schrieb:
Der Logopädie Verband bed.ev hat das mal kurz angeteasert*, also eine reine Hausbesuchszulassung, und hat dafür jede Menge Kritik geerntet. Nö, wird es wohl nicht geben, aber vielleicht nächstes Jahr deutlich entschärfte Zulassungsvoraussetzungen. Eine kleine Mini-Praxis für ein paar Stunden da und den Rest HB wäre doch was, oder?
Ansonsten zur FM Tätigkeit:
„"Mit Urteil vom 31. März 2017 (B 12 R 7/15 R) zum Thema Scheinselbststän-
digkeit führt das BSG das Verhältnis der Höhe des Honorars von Selbstständigen
relativ zum Verdienst von Angestellten als neues Kriterium im Beurteilungs-
spektrum ein. Hierzu sagt das BSG in seiner Pressemitteilung wörtlich:
„Dem Honorar kam im Rahmen der Gesamtwürdigung der Einzelum-
stände eine besondere Bedeutung zu: Denn liegt das vereinbarte Honorar
deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbar eingesetzten sozial-
versicherungspflichtigen Arbeitnehmers, zum Beispiel eines festangestellten
Erziehungsbeistands, und lässt es dadurch Eigenvorsorge zu, ist dies ein
gewichtiges Indiz für eine selbstständige Tätigkeit.“
*Link
Der Logopädie Verband bed.ev hat das mal kurz angeteasert*, also eine reine Hausbesuchszulassung, und hat dafür jede Menge Kritik geerntet.
BED ist ja wohl eher Ergo ... ansonsten wäre mir das absolut neu. Und normaler Weise krieg ich mit, was sich Logo-Verbände mal so ausdenken ...
Ansonsten@ Julia: arbeite dich hier mal durch:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/selbststaendigkeit-hausbesuche/16/180507/180507#msg-180507
Die Kurzfassung ist: NEIN.
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Susulo schrieb:
tom1350 schrieb am 16.10.19 10:48:
Der Logopädie Verband bed.ev hat das mal kurz angeteasert*, also eine reine Hausbesuchszulassung, und hat dafür jede Menge Kritik geerntet.
BED ist ja wohl eher Ergo ... ansonsten wäre mir das absolut neu. Und normaler Weise krieg ich mit, was sich Logo-Verbände mal so ausdenken ...
Ansonsten@ Julia: arbeite dich hier mal durch:
https://www.physio.de/forum5/selbststaendigkeit/selbststaendigkeit-hausbesuche/16/180507/180507#msg-180507
Die Kurzfassung ist: NEIN.
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Bernie schrieb:
Du meinst ohne Praxis nur Hausbesuche?
Und wal wieder Jemanden, der den Unterschied zwischen einem "Freiberufler" und einem "Freien Mitarbeiter" nicht klar ist. Dan wird es mit den restlichen juristische Fallstricke schon wieder schwierig. :sunglasses:
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Bis 5400 Euro p.a. Gewinn keine Rentenbeiträge und nur 1 AG nötig. Drüber 2 und Rentenvers.pflichtig.
Wir können gerne einen Vertrag machen. Dann rechne ich Deine Hausbesuche ab.
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JRK schrieb:
Du kannst nur im Rahmen einer freien Mitarbeiterschaft von einer Praxis für Hausbesuche beauftragt werden. Da so ziemlich alles daran als selbständig eingestuft wird, hast Du und der PI kein Problem mit Scheinselbständigkeit.
Bis 5400 Euro p.a. Gewinn keine Rentenbeiträge und nur 1 AG nötig. Drüber 2 und Rentenvers.pflichtig.
Wir können gerne einen Vertrag machen. Dann rechne ich Deine Hausbesuche ab.
........ und nur 1 AG nötig.
Und Genauigkeit bei den Formulierungen und Abkürzungen ist unerlässlich !
AG ist nunmal eher die gebräuchliche Abkürzung für Arbeitgeber.....und nicht für Auftraggeber.
AufG z.B. ist besser. Auch wenn es etwas affig ist.
Am besten bei sowas nicht abkürzen.
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hermi schrieb:
JRK schrieb am 16.10.19 12:24:
........ und nur 1 AG nötig.
Und Genauigkeit bei den Formulierungen und Abkürzungen ist unerlässlich !
AG ist nunmal eher die gebräuchliche Abkürzung für Arbeitgeber.....und nicht für Auftraggeber.
AufG z.B. ist besser. Auch wenn es etwas affig ist.
Am besten bei sowas nicht abkürzen.
Daimler AG, Bastel AG, etc.
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
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JRK schrieb:
Der Gebrauch von AG wird normalerweise im Kontext klar :
Daimler AG, Bastel AG, etc.
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
Sollte klar sein...
Deshalb wird ja auch IMMER in diesem Zusammenhang Freiberufler, Freier Mitarbeiter, Auftraggeber, Arbeitgeber, Chef etc. pp. korrekt benannt :kissing_closed_eyes:
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ali schrieb:
JRK schrieb am 16.10.19 13:46:
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
Sollte klar sein...
Deshalb wird ja auch IMMER in diesem Zusammenhang Freiberufler, Freier Mitarbeiter, Auftraggeber, Arbeitgeber, Chef etc. pp. korrekt benannt :kissing_closed_eyes:
Einfache Antwort: Nein!
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Eberhard schrieb:
Julia Oberneder hat die einfache Frage gestellt, ob es möglich ist als Physiotherapeutin ohne Kassenzulassung und ohne Freie Mitarbeiterin zu sein eigene Rezepte abzurechnen.
Einfache Antwort: Nein!
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
Sollte klar sein...
Deshalb wird ja auch IMMER in diesem Zusammenhang Freiberufler, Freier Mitarbeiter, Auftraggeber, Arbeitgeber, Chef etc. pp. korrekt benannt :kissing_closed_eyes:
Stimmt; Sollte man der Daimler AG mal schreiben. Sonst heißts noch Daimler Arbeitsgemeinschaft oder Daimler Astronomische Gesellschaft. Große Verwechslungsgefahr heutzutage, wenn man nicht alles erklärt und Denken nicht gelernt hat.
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JRK schrieb:
ali schrieb am 16.10.19 16:56:
JRK schrieb am 16.10.19 13:46:
Beim FM ist AG halt der Auftraggeber.
Sollte klar sein...
Deshalb wird ja auch IMMER in diesem Zusammenhang Freiberufler, Freier Mitarbeiter, Auftraggeber, Arbeitgeber, Chef etc. pp. korrekt benannt :kissing_closed_eyes:
Stimmt; Sollte man der Daimler AG mal schreiben. Sonst heißts noch Daimler Arbeitsgemeinschaft oder Daimler Astronomische Gesellschaft. Große Verwechslungsgefahr heutzutage, wenn man nicht alles erklärt und Denken nicht gelernt hat.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
... freiberuflich arbeitender Physiotherapeut...
Und wal wieder Jemanden, der den Unterschied zwischen einem "Freiberufler" und einem "Freien Mitarbeiter" nicht klar ist. Dan wird es mit den restlichen juristische Fallstricke schon wieder schwierig. :sunglasses:
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JRK schrieb:
Wurde oben schon beantwortet und das "Nein" erläutert.
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