Physiotherapeut/-in oder
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
Du möchtest dich im Team
wohlfühlen und gut bezahlt werden?
Wir bieten:
- Teilzeit 20h, Vollzeit 32h oder
nach Wunsch
- Gehalt bis zu 5000€ (je nach
Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
- Übernahme der Kosten für
externe Fortbildungen
- mehr Verdienst nach einer
fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
Masseur-med. Bademeister/-in Job in
Hamburg Wandsbek
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nach Wunsch
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Qualifikation)
- 31 Tage Urlaub (bei Vollzeit)
- Arbeitstage selbst bestimmen
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fachlichen Fortbildung
- Vergütung für zusätzliche
Tätigkeiten in der Praxis
- interner Austau...
ich hab das Forum durchforstet, auch das Internet...aber so ganz sicher bin ich mir doch nicht und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Eine Praxis, deren IK gerade aufgrund Umbauarbeiten "ruht", darf keine Hausbesuche durchführen, oder?
Ich habe herausgelesen, dass Physios nur mit Praxiszulassung behandeln dürfen, das schließt ja dann Heilmittelabgabe in Form eines Hausbesuches ein... andererseits erschließt sich mir nicht, was der Hausbesuch mit den Vorgaben der Praxisräume zu tun hat...
Vllt. könnt ihr mir auch sagen, wo ich das genau nachlesen kann?
Danke vorab!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,
ich hab das Forum durchforstet, auch das Internet...aber so ganz sicher bin ich mir doch nicht und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Eine Praxis, deren IK gerade aufgrund Umbauarbeiten "ruht", darf keine Hausbesuche durchführen, oder?
Ich habe herausgelesen, dass Physios nur mit Praxiszulassung behandeln dürfen, das schließt ja dann Heilmittelabgabe in Form eines Hausbesuches ein... andererseits erschließt sich mir nicht, was der Hausbesuch mit den Vorgaben der Praxisräume zu tun hat...
Vllt. könnt ihr mir auch sagen, wo ich das genau nachlesen kann?
Danke vorab!
wenn ein Schaden in der Praxis vorliegt oder dringende Umbauten vorgenommen werden müssen, muss man mit den Kassen in Kontakt treten! Meistens und wenn die Voraussetzungen stimmen bekommt man dann die Genehmigung die HB-Patienten weiter versorgen zu dürfen(es muss aber ein absehbaren Zeitraum genannt werden zur Dauer der Renovierung und eine große Anzahl an HBs haben), da es ja sehr schwierig ist eine neue Therapeutische Versorgung zu bekommen als HB-Patient und Mitarbeitern ja Kurzarbeit oder Betriebsurlaub(5-7 Tage) droht!
Wenn aber die IK Zulassung flöten gegangen ist aus irgendwelchen Umständen, ist es eher unwahrscheinlich
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die Antwort! Das IK ruht nur aufgrund der Umbauarbeiten, die vorgenommen werden müssen, um die Zulassung weiterhin zu gewährleisten (Deckenhöhe). Ich bin mir aufgrund sämtlicher Vorgaben nur nicht sicher, ob sich der Schritt auf die Kasse zu wirklich lohnt, oder ob man da knallhart auf Fakten hingewiesen wird, die ich noch nicht erfasst hab...
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Eberhard schrieb:
Warum überhaupt wegen Umbaumaßnahmen mit dem I.-Kennzeichen herumjongliert werden muss, verstehe ich nicht. Es kann höchstens sein, dass eine erneute Praxisüberprüfung wegen der Veränderung der Räume durchgeführt werden muß.
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H.V.RIBBECK schrieb:
Guten Morgen!
wenn ein Schaden in der Praxis vorliegt oder dringende Umbauten vorgenommen werden müssen, muss man mit den Kassen in Kontakt treten! Meistens und wenn die Voraussetzungen stimmen bekommt man dann die Genehmigung die HB-Patienten weiter versorgen zu dürfen(es muss aber ein absehbaren Zeitraum genannt werden zur Dauer der Renovierung und eine große Anzahl an HBs haben), da es ja sehr schwierig ist eine neue Therapeutische Versorgung zu bekommen als HB-Patient und Mitarbeitern ja Kurzarbeit oder Betriebsurlaub(5-7 Tage) droht!
Wenn aber die IK Zulassung flöten gegangen ist aus irgendwelchen Umständen, ist es eher unwahrscheinlich
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