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• Du verdienst bei uns nach
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und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
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• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
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Tja wie geht es jetzt für mich weiter???
Melde ich es als AG meiner Haftpflicht sofort oder warte ich erst ab ob sie zum Doc muss, geht es über die Haftpflicht oder BG??? Keine Ahnung.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Heute ist bei meiner AN beim Hausbesuch eine Pat. gestürzt, Bänder gedehnt und Schürfwunde am Bein (ältere Dame), Sohn hat die Wund jetzt verbunden, da erst ja mal Mittwoch ist, möchten Sie erst mal nicht zum Doc. (Sohn wohnt auch dabei). Je nachdem wie es sich weiter verhält ggf. morgen zum Arzt.
Tja wie geht es jetzt für mich weiter???
Melde ich es als AG meiner Haftpflicht sofort oder warte ich erst ab ob sie zum Doc muss, geht es über die Haftpflicht oder BG??? Keine Ahnung.
Sind so die üblichen Wege....und natürlich den Hergang gut dokumentieren...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...hier kannst Du schon einmal vorsorglich mit Deiner Berufshaftpflicht telefonieren....und wenn dann von der KK des Verletzten ein entsprechendes Schreiben kommt es gleich an die Haftpflicht weiterleiten...
Sind so die üblichen Wege....und natürlich den Hergang gut dokumentieren...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
So nun nach Wochen bekomme ich ein Schreiben von der Kasse, dass wir 5000,00 € zahlen sollen, weil die Tochter die Aussage gemacht hat, dass die T sich nach etwas gebückt hat, was auf den Boden gefallen ist. Tochter war bei dem Unfall nicht dabei, Patientin war dement
. Nun klärt meine Rechtschutz die Angelegenheit mit der Kasse, es ging wohl darum ,dass die Pat noch Zahlungen für den Krankenhausaufenthalt leisten sollte und die Tochter es nicht einsieht.
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Kitane schrieb:
Ich hätte mich als AG sofort bei den Pat gemeldet und darauf bestanden ,dass sie zu einem Arzt fährt oder Krankenhaus. Woher könnt ihr wissen ,dass die Pat die Bänder gedehnt hat oder nicht doch gerissen sind. Die können euch im Nachhinein alles anhängen. Hatte letztes Jahr auch einen Fall im Heim, T machte Gehschule mit Rollator und zog den Rollstuhl noch hinterher. Pat stürzte Schenkehalsfraktur, T hat mich sofort angerufen, habe mich gleich mit der Haftpflicht in Verbindung gesetzt. Pat wurde operiert. Meine MA hat einen detaillierten Bericht geschrieben, ich habe mit dem Pflegepersonal gesprochen, die den Unfall so bestätigt haben. konnten aber nicht mehr eingreifen.
So nun nach Wochen bekomme ich ein Schreiben von der Kasse, dass wir 5000,00 € zahlen sollen, weil die Tochter die Aussage gemacht hat, dass die T sich nach etwas gebückt hat, was auf den Boden gefallen ist. Tochter war bei dem Unfall nicht dabei, Patientin war dement
. Nun klärt meine Rechtschutz die Angelegenheit mit der Kasse, es ging wohl darum ,dass die Pat noch Zahlungen für den Krankenhausaufenthalt leisten sollte und die Tochter es nicht einsieht.
im übrigen verliert auch die patientin ihren unfallschutz, unfälle sind sofort zu melden. notarzt anrufen, der weist evt. ins nächstgelegene krankenhaus zur kontrolle. ist der hausarzt kein durchgangsarzt, muss auch er weiterverweisen.
gruss
uli
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SG
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dirk paucke schrieb:
Ich kann dir auch nur raten, alles gut zu dokumentieren und dich gleich mit deiner BHaftpflicht in Verbindung zu setzten. Aus Erfahrung weis ich leider, egal was du für den Pat. geleistet hast, egal ob du Verantwortlich bist für den Sturz, manch mal dauert es keine drei Std. bis der erste Anspruch auf Schmerzensgeld ( 20.000€) gemacht wird und das Schreiben vom Anwalt gleich hinter her.
SG
Meldung an.........
sich einstellen auf freche unverschämte Behauptungen eines Rechtsverdreher
in dem Fall rechnet sich immer eine Rechtschutzversicherung aus jahrelangen eigenem Praxis- erleben,
oftmals hinterfragt auch die zuständige GKV Kasse von selbst bei uns an, geht ja schließlich darum " wer muss zahlen"!
:thumbsdown: viel Glück mit starken Nerven
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Norbert Meyer schrieb:
Ursachen ermitteln,
Meldung an.........
sich einstellen auf freche unverschämte Behauptungen eines Rechtsverdreher
in dem Fall rechnet sich immer eine Rechtschutzversicherung aus jahrelangen eigenem Praxis- erleben,
oftmals hinterfragt auch die zuständige GKV Kasse von selbst bei uns an, geht ja schließlich darum " wer muss zahlen"!
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rheuma schrieb:
abwarten ist hier eindeutig falsch. für solche fälle gibt es unfallärzte. wer kann voraussehen, was morgen sein wird? was zwischenzeitlich noch passieren kann? es muss eine diagnose vom arzt gestellt werden. der befund einer physio könnte hilfreich sein, ist jedoch niemals ausschlaggebend. denn es handelt sich nicht um die diagnose des durchgangsarztes.
im übrigen verliert auch die patientin ihren unfallschutz, unfälle sind sofort zu melden. notarzt anrufen, der weist evt. ins nächstgelegene krankenhaus zur kontrolle. ist der hausarzt kein durchgangsarzt, muss auch er weiterverweisen.
gruss
uli
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