Die Physiotherapie Praxis Uta
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
Strunkmann-Meister besteht seit
1974 im Herzen von Bogenhausen,
direkt an der Isar. Wir schaffen
eine angenehme und freundliche
Atmosphäre, in der sich sowohl
Babies und Kinder, als auch
Erwachsene wohlfühlen. Unser
erfahrenes Team hat sich auf die
Bobath-Methode spezialisiert und
setzt auf eine ganzheitliche und
individuelle Betreuung.
Was dich bei uns erwartet:
In unserer Praxis erwarten dich
vielseitige Aufgaben, die eine
abwechslungsreiche Behandlung von
P...
... und grundsätzlich, in welchen Fällen schreibt Ihr Termine gut?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Grüße
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Rebecca83 schrieb:
Hallo zusammen ... wie handhabt ihr das mit Terminen, die der Pat. kurzfristig (unter 24 hrs.zuvor) aufgrund von Krankheit absagt?
... und grundsätzlich, in welchen Fällen schreibt Ihr Termine gut?
Vielen Dank für eure Kommentare.
Grüße
Ausfallgebühr egal aus welchem Grund bei Absagen unter 24 Stunden. Hier wird der Termin selbstverständlich "gutgeschrieben" und kann nachgeholt werden.
Ausnahmen gibt es im Leben jedoch immer :wink:
Viele Grüße
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Kein "einfach unterschreiben", bei jeder neuen VO wird erneut schriftlich das Vorgehen bestätigt.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Genau so bei uns.
Kein "einfach unterschreiben", bei jeder neuen VO wird erneut schriftlich das Vorgehen bestätigt.
LG,
m.
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physioheidi schrieb:
Bei Krankheit sollte man eine Ausnahme machen und keine Ausfallgebühr verlangen. Woher soll der Pat. denn wissen, dass er am nächsten Tag mit Erkältung o.Ä. aufwacht?!
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Susulo schrieb:
Gegenfrage: Dein Kind ist krank - bekommst du anteilig den Kindergartenbeitrag zurück? Du hast einen Fortbildungstag gebucht. Als du morgens aufwachst, hast du Fieber und dir ist elend. Du fährst nicht hin. Bekommst du vom Veranstalter dein Geld zurück? Du hast einen Flug gebucht. Am Abreisetag brichst du dir ausgerechnet ein Bein, musst ins Krankenhaus. Bekommst du das Geld fürs Flugticket zurück?
Wenn ich mich als Richter einsetzen will, bei welchem Grund der Daumen gehoben oder gesenkt wird, kann ich mich auf unendliche Diskussionen und Frustrationen einstellen. So wie bei einem Mitarbeiter vor einiger Zeit beim Anruf bei Arbeitbeginn: "Ich kann heute leider nicht kommen, weil ich so schlecht geschlafen habe...". Gilt dies dann auch für alle Patienten, denen nicht ganz wohl ist: gut, dass der Physio so lieb ist, dass man ihm auf dem Kopf herumtanzen kann?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Weitere Gegenfrage: wann ist "krank" wirklich "krank"? Wer entscheidet, wann die Ausnahme in Kraft treten sollte?
Wenn ich mich als Richter einsetzen will, bei welchem Grund der Daumen gehoben oder gesenkt wird, kann ich mich auf unendliche Diskussionen und Frustrationen einstellen. So wie bei einem Mitarbeiter vor einiger Zeit beim Anruf bei Arbeitbeginn: "Ich kann heute leider nicht kommen, weil ich so schlecht geschlafen habe...". Gilt dies dann auch für alle Patienten, denen nicht ganz wohl ist: gut, dass der Physio so lieb ist, dass man ihm auf dem Kopf herumtanzen kann?
Gruß
Nora
Bei Krankheit sollte man eine Ausnahme machen und keine Ausfallgebühr verlangen. Woher soll der Pat. denn wissen, dass er am nächsten Tag mit Erkältung o.Ä. aufwacht?!
Kannst Du ja gerne in Deiner Praxis machen... aber dann kann ich nur sagen "Selbst Schuld".
Das korrekte Vorgehen ist, dass natürlich der Termin privat gezahlt und dieser dann nachgeholt wird.
Ausnahme nur bei Höherer Gewalt oder wenn der Patient ein ärztliches Attest bringt, dass es ihm unmöglich war, in die Praxis zu kommen. Attest ist nicht der gelbe Schein...
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Wonderwoman schrieb:
physioheidi schrieb am 19.1.16 16:52:
Bei Krankheit sollte man eine Ausnahme machen und keine Ausfallgebühr verlangen. Woher soll der Pat. denn wissen, dass er am nächsten Tag mit Erkältung o.Ä. aufwacht?!
Kannst Du ja gerne in Deiner Praxis machen... aber dann kann ich nur sagen "Selbst Schuld".
Das korrekte Vorgehen ist, dass natürlich der Termin privat gezahlt und dieser dann nachgeholt wird.
Ausnahme nur bei Höherer Gewalt oder wenn der Patient ein ärztliches Attest bringt, dass es ihm unmöglich war, in die Praxis zu kommen. Attest ist nicht der gelbe Schein...
mal alle schön freundlich bleiben, es geht ja hier gerade um Austausch.
Rebecca, was heißt denn "gutgeschrieben" bei dir?
Bei uns gilt folgende Regel:
- Wenn kurzfristig krank, nehmen wir das auf unsere Kappe, wenn der Pat. dann auch möglichst früh (gleich n. Aufstehen oder wenn Kind krank aus Schule geholt wird) absagt. Wer gar nicht kommt, bekommt die Privatrechnung, auch wenn er ein Attest bringen sollte. Ausnahme: Er saß gerade im Rettungswagen oder so.
Verpasser zahlen sowieso. Absager aus anderen Gründen auch, wenn <24h.
Auf Rezept unterschreiben lassen geht gar nicht, ist rechtswidrig und Kassenbetrug. UND: Es wird immer wieder den ehrlichen Ther. vorgehalten, also BITTE an alle, die das noch praktizieren: Lasst es bleiben!
Was ihr in RE stellt, müsst ihr letztendlich selbst entscheiden. Wir fahren mit der Regelung recht gut, da wir meist auch Springer anrufen und einbestellen können.
LG Asima
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asima schrieb:
Hallo zusammen,
mal alle schön freundlich bleiben, es geht ja hier gerade um Austausch.
Rebecca, was heißt denn "gutgeschrieben" bei dir?
Bei uns gilt folgende Regel:
- Wenn kurzfristig krank, nehmen wir das auf unsere Kappe, wenn der Pat. dann auch möglichst früh (gleich n. Aufstehen oder wenn Kind krank aus Schule geholt wird) absagt. Wer gar nicht kommt, bekommt die Privatrechnung, auch wenn er ein Attest bringen sollte. Ausnahme: Er saß gerade im Rettungswagen oder so.
Verpasser zahlen sowieso. Absager aus anderen Gründen auch, wenn <24h.
Auf Rezept unterschreiben lassen geht gar nicht, ist rechtswidrig und Kassenbetrug. UND: Es wird immer wieder den ehrlichen Ther. vorgehalten, also BITTE an alle, die das noch praktizieren: Lasst es bleiben!
Was ihr in RE stellt, müsst ihr letztendlich selbst entscheiden. Wir fahren mit der Regelung recht gut, da wir meist auch Springer anrufen und einbestellen können.
LG Asima
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physioheidi schrieb:
Ja das handhaben wir auch so. Kommt das 2 mal vor, oder wird erst 5 Minuten vor dem Termin abgesagt wegen Krankheit ist das schon eine Sachlage, die in Rechnung gestellt wird, ganz klar. Aber freundlich kann man trotzdem bleiben ;)
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Rebecca83 schrieb:
@ asima ... 'gutschreiben' = kostenlose Erstattung
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promovado schrieb:
Grundsätzlich:
Ausfallgebühr egal aus welchem Grund bei Absagen unter 24 Stunden. Hier wird der Termin selbstverständlich "gutgeschrieben" und kann nachgeholt werden.
Ausnahmen gibt es im Leben jedoch immer :wink:
Viele Grüße
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