Verändere zusammen mit uns die
Gesundheitswelt von morgen.
In dieser Rolle begleitest du
unsere Coaching Teilnehmer durch
das Kursprogramm und führst
physiotherapeutische Anamnesen
durch. Unsere Physiotherapeuten
halten den Kontakt zu unseren
Teilnehmern und sind gut darin,
diese zur optimalen Gesundheit zu
unterstützen. Das umfasst folgende
Aufgaben:
-Durchführung einer festgelegten
Anamnese
-wöchentliche Beratung durch
Video-Calls zu unseren Teilnehmern
-Erstellung von individuelle...
Gesundheitswelt von morgen.
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Eine unserer Therapeutinnen ist seit 6 Monaten krank. Nun möchte sie eine Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells machen. Ihre KK gab den Hinweis, dass der Mitarbeiter auch während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig ist und deshalb nicht allein in der Praxis arbeiten darf, und auch nicht allein therapieren darf und immer eine 2. Person mit im Behandlungsraum sein muss.
Arbeitsunfähigkeit ist klar, aber wenn die Therapeutin nicht allein arbeiten darf, ist das wohl kaum realisierbar.
Habe im Internet dazu nichts finden können.
Kennt sich jemand aus und hat einen Therapeuten mit Hamburger Modell wieder eingegliedert?
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Schippi schrieb:
Ich würde das nicht machen!Für mich als PI ist arbeitsunfähig nicht akzeptabel und nicht machbar!Ich habe auch in anderen Berufsgruppen noch nicht gehört das jemand der arbeitsunfähig ist wiedereingegliedert wird!Hast du diese Aussage von der KK?Wozu soll die 2.Person denn gut sein?
Während der Eingliederung ist man aber immer krankgeschrieben, soweit ich weiß. Was das mit der zweiten Person soll, verstehe ich allerdings auch nicht und habe ich auch noch nie gehört. Man ist dann ja nicht im Plan als vollwertiger Mitarbeiter sondern ist halt zusätzlich da. Vielleicht ist das gemeint.
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pt ani schrieb:
@Schippi
Während der Eingliederung ist man aber immer krankgeschrieben, soweit ich weiß. Was das mit der zweiten Person soll, verstehe ich allerdings auch nicht und habe ich auch noch nie gehört. Man ist dann ja nicht im Plan als vollwertiger Mitarbeiter sondern ist halt zusätzlich da. Vielleicht ist das gemeint.
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Schippi schrieb:
@pt ani ja habe ich auch inzwischen recherchiert!Geht ja um die Lohnfortzahlung!Dsnke!
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Eva schrieb:
Wir hatten auch kürzlich eine Kollegin, die eine Wiedereingliederung gemacht hat. Sie galt in diesen 6 Wochen als krankgeschrieben und hat Krankengeld bekommen. Da sie einen BSV in der HWS hatte, war sie nur äußerst begrenzt einsetzbar. Möglicherweise gibt es für die Vorgabe, nicht allein behandeln zu dürfen, eine medizinische Begründung?
Ich denke, dass die langsame Steigerung der Arbeitszeit und Belastung sinnvoll ist (Z.n. leichtem Apoplex) und würde der Mitarbeiterin menschlich die Möglichkeit gern geben, aber es muss machbar sein. Und ja - ich schwanke auch, ob ein nicht arbeitsfähiger Therapeut arbeiten sollte.
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m.86 schrieb:
Ein arbeitsunfähiger Mitarbeiter darf lt. kK nicht die Verantwortung für andere Menschen übernehmen. So darf z.B. eine Erzieherin im Hamburger Model Kinder nicht allein betreuen. Es muss eine andere gesunde Person mit im Raum sein. Bei uns wäre es adäquat. Ich kann diese Bestimmung nur nirgends nachlesen. Ich sollte das auch mit unserer Betriebshaftpflicht besprechen.
Ich denke, dass die langsame Steigerung der Arbeitszeit und Belastung sinnvoll ist (Z.n. leichtem Apoplex) und würde der Mitarbeiterin menschlich die Möglichkeit gern geben, aber es muss machbar sein. Und ja - ich schwanke auch, ob ein nicht arbeitsfähiger Therapeut arbeiten sollte.
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m.86 schrieb:
Hallo
Eine unserer Therapeutinnen ist seit 6 Monaten krank. Nun möchte sie eine Wiedereingliederung im Rahmen des Hamburger Modells machen. Ihre KK gab den Hinweis, dass der Mitarbeiter auch während der Wiedereingliederung arbeitsunfähig ist und deshalb nicht allein in der Praxis arbeiten darf, und auch nicht allein therapieren darf und immer eine 2. Person mit im Behandlungsraum sein muss.
Arbeitsunfähigkeit ist klar, aber wenn die Therapeutin nicht allein arbeiten darf, ist das wohl kaum realisierbar.
Habe im Internet dazu nichts finden können.
Kennt sich jemand aus und hat einen Therapeuten mit Hamburger Modell wieder eingegliedert?
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von Anne schrieb:
Wir hatten schon 2 mal das Hamburger Modell. Der MA ist weiterhin krank geschrieben in der stufenweise Wiedereingliederung. Der AG hat keine Lohnkosten in der Wiedereingliederungszeit. Der AN erhält weiterhin Krankengeld. Er fängt z. B mit 3 Stunden an, die wöchentlich oder 2 wöchentlich erweitert werden, bis seine normale Arbeitszeit erreicht ist.
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Schippi schrieb:
Welche andere Ursache könnte das denn sein wenn man nicht alleine arbeiten darf?
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elena34 schrieb:
Das sind versicherungstechnische Gründe. Ich als Therapeutin bin nicht arbeitsfähig, also muss eine zweite Person da sein, Fall der pstient fällt. Irgendwie so war das damals erklärt worden.
Eine zweite Person war in der Praxis, aber im Behandlungsraum waren Sie mit dem Patienten allein? Klingt komisch, aber genau darauf hat man uns hingewiesen, dass der Mitarbeiter nicht allein mit dem Patienten im Behandlungsraum sein darf weil er arbeitsunfähig ist.
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m.86 schrieb:
@elena34
Eine zweite Person war in der Praxis, aber im Behandlungsraum waren Sie mit dem Patienten allein? Klingt komisch, aber genau darauf hat man uns hingewiesen, dass der Mitarbeiter nicht allein mit dem Patienten im Behandlungsraum sein darf weil er arbeitsunfähig ist.
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elena34 schrieb:
@m.86 genauso war das. In der Praxis war jemand. Im Behandlungsraum aber nicht
Danke für die Info.
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m.86 schrieb:
@elena34
Danke für die Info.
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elena34 schrieb:
Ich habe das Modell vor 5 Jahren selbst gemacht. Du gibst einen Plan mit der Stundenanzahl ab, die du am Tag arbeiten kannst. Muss vom Arzt ausgefüllt werden und vom Arbeitgeber akzeptiert werden. Man hat aber insgesamt 6 Monate Zeit um einzugliedern. Wenn 6 Stunden am Tag zu viel sind, dann kann man wieder runter gehen mit der Stundenzahl. Ich durfte nicht alleine in der Praxis arbeiten, also wenn keine Rezikraft oder Kollegin in der Praxis waren. Das muss auch keine medizinische Ursache haben.
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elena34 schrieb:
Man bezieht während der gesamten Zeit Krankengeld
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