Im Herzen der Hansestadt, auf der
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
Shoppingmöglichkeiten und allen
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• Schwerpunkt: Orthopädie
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. Gesundheitsleistung bis zu
1000 € pro Jahr
• 30-60 Minutentakt
• Wunscharbeitszeit
• ausführliche Einarbeitung
• Regelmäßige Teambesprechung
• Hausbesuche allenfalls in
Praxisnähe
• Fortbildungskostenübern...
Fleetinsel gelegen, in direkter
Nachbarschaft zu sämtlichen
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öffentlichen Verkehrsmitteln, ist
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ich hab im Forum schon einige Beiträge zu den Aufgaben fachlicher Leiter gefunden, jedoch noch nichts zur Haftung.
Inwiefern kann ein FL haftbar gemacht werden wenn z.B. der PI bei der Abrechnung schummelt? Ich denke an Rezeptdaten fälschen oder Mitarbeiter behandeln Patienten mit MT Rezept obwohl sie noch gar kein Zertifikat haben?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich hab im Forum schon einige Beiträge zu den Aufgaben fachlicher Leiter gefunden, jedoch noch nichts zur Haftung.
Inwiefern kann ein FL haftbar gemacht werden wenn z.B. der PI bei der Abrechnung schummelt? Ich denke an Rezeptdaten fälschen oder Mitarbeiter behandeln Patienten mit MT Rezept obwohl sie noch gar kein Zertifikat haben?
Vielen Dank für eure Hilfe
Dort ist die Verantwortlichkeit geregelt.
Ansonsten, was im Vertrag mit dem AG ausgemacht ist.
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Dieser ist dann auch haftbar.
"Die Übertragung der fachlichen Leitung alleine bedeutet (noch) nicht, dass die fachliche Leitung andere Aufgaben des Praxisinhabers übernimmt. Der Praxisinhaber bleibt auch nach Benennung eines fachlichen Leiters verantwortlich für die Abrechnung mit den Krankenkassen und die Kontrolle, ob die Verordnungen abrechnungsfähig sind, arbeitsrechtliche Anweisungen an die in der Praxis beschäftigten Arbeitnehmer,
Personalführung und Personalführungsfragen (wie zum Beispiel Urlaubsgewährung, Urlaubseinteilung, Personalplanung, Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern),
Ansprüche der Patienten an die Praxis, zum Beispiel wenn ein Patient in der Praxis stürzt oder einen Behandlungsfehler behauptet."
Quelle: Praxisführung Professionell
Sozialrecht | Verantwortungsbereich der fachlichen Leitung
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JBB schrieb:
Der PI(Zugelassene) unterzeichnet normalerweise die Verträge mit der GKV und erhält die IK-Nummer.
Dieser ist dann auch haftbar.
"Die Übertragung der fachlichen Leitung alleine bedeutet (noch) nicht, dass die fachliche Leitung andere Aufgaben des Praxisinhabers übernimmt. Der Praxisinhaber bleibt auch nach Benennung eines fachlichen Leiters verantwortlich für die Abrechnung mit den Krankenkassen und die Kontrolle, ob die Verordnungen abrechnungsfähig sind, arbeitsrechtliche Anweisungen an die in der Praxis beschäftigten Arbeitnehmer,
Personalführung und Personalführungsfragen (wie zum Beispiel Urlaubsgewährung, Urlaubseinteilung, Personalplanung, Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern),
Ansprüche der Patienten an die Praxis, zum Beispiel wenn ein Patient in der Praxis stürzt oder einen Behandlungsfehler behauptet."
Quelle: Praxisführung Professionell
Sozialrecht | Verantwortungsbereich der fachlichen Leitung
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RoFo schrieb:
Der fachliche Leiter unterschreibt den Vertrag mit den GKVen.
Dort ist die Verantwortlichkeit geregelt.
Ansonsten, was im Vertrag mit dem AG ausgemacht ist.
„3.5 Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die fachliche Verantwortung für
Qualitätssicherung sowie dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen
Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden. Die fachliche Leitung darf in der Ausübung ihrer vorgenannten Tätig-
keit nicht eingeschränkt werden."
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Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
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redvine schrieb:
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
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JBB schrieb:
redvine schrieb am 8.3.20 19:19:
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
Lies dir den entsprechenden Passus noch einmal durch!
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RoFo schrieb:
JBB schrieb am 8.3.20 20:14:
redvine schrieb am 8.3.20 19:19:
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
Lies dir den entsprechenden Passus noch einmal durch!
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
So ist es.
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Tempelritter schrieb:
JBB schrieb am 8.3.20 20:14:
redvine schrieb am 8.3.20 19:19:
„… qualifiziert auf Basis der ärztlichen Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden.“
Bedeutet, dass MT-Rezepte nur durch Therapeuten durchgeführt werden, die das Zertifikat dafür besitzen.
„Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die (fachliche) Verantwortung ...“
Gruß redvine
Haftbar bei solchen Vertragsverstößen (MT Behandlung ohne Zertifikat) ist trotzdem der zugelassene PI.
So ist es.
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tom1350 schrieb:
Finde ich schon ziemlich genau beschrieben:
„3.5 Die fachliche Leitung einer Heilmittelpraxis trägt die fachliche Verantwortung für
Qualitätssicherung sowie dafür, dass die Patienten auf dem aktuellen Stand der medizinischen Kenntnisse ordnungsgemäß und qualifiziert auf Basis der ärztlichen
Verordnung durch entsprechend qualifiziertes therapeutisches Fachpersonal behandelt werden. Die fachliche Leitung darf in der Ausübung ihrer vorgenannten Tätig-
keit nicht eingeschränkt werden."
"Inwiefern kann ein FL haftbar gemacht werden wenn z.B. der PI bei der Abrechnung schummelt? Ich denke an Rezeptdaten fälschen oder Mitarbeiter behandeln Patienten mit MT Rezept obwohl sie noch gar kein Zertifikat haben?"
Das fällt alles unter die Kategorie Abrechnungsbetrug und dafür ist der zugelssene PI haftbar.
Ging ja um die Abrechnung. Wenn der PI nicht ordnungsgemäß durchgeführte Behandlungen abrechnet steht er dafür gerade.
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Der fachliche Leiter ist für alles, was die Therapie und die Therapeuten betrifft allein verantwortlich. Dafür ist er doch der fachliche Leiter!
In der Physiotherapie beinhaltet das auch die Überwachung und Verantwortlichkeit der Therapie von Zertifikatsbehandlungen!
Wurde ohne Zertifikat behandelt, ist der FL verantwortlich. Und das auch im Außenverhältnis mit der GKV. Das unterschreibt er!!!
Ist ordnungsgemäß behandelt und der PI manipuliert danach die Abrechnung, ist der PI verantwortlich.
Will der FL ordnungsgemäß handeln, bekommt aber eine anderslautende Anweisung, ist diese zu verweigern (Zertibeh ohne Zerti etc). Ihm darf nicht das fachliche Arbeiten vom PI vorgeschrieben werden (Verwaltungschef <-> Chefarzt etc).
Edit zu viele Daddelfehler...
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RoFo schrieb:
Bitte nicht alles durcheinander bringen!
Der fachliche Leiter ist für alles, was die Therapie und die Therapeuten betrifft allein verantwortlich. Dafür ist er doch der fachliche Leiter!
In der Physiotherapie beinhaltet das auch die Überwachung und Verantwortlichkeit der Therapie von Zertifikatsbehandlungen!
Wurde ohne Zertifikat behandelt, ist der FL verantwortlich. Und das auch im Außenverhältnis mit der GKV. Das unterschreibt er!!!
Ist ordnungsgemäß behandelt und der PI manipuliert danach die Abrechnung, ist der PI verantwortlich.
Will der FL ordnungsgemäß handeln, bekommt aber eine anderslautende Anweisung, ist diese zu verweigern (Zertibeh ohne Zerti etc). Ihm darf nicht das fachliche Arbeiten vom PI vorgeschrieben werden (Verwaltungschef <-> Chefarzt etc).
Edit zu viele Daddelfehler...
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
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RoFo schrieb:
ergonosis schrieb am 9.3.20 12:25:
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
So einfach ist das nicht. Hier gilt bei einem angestellten FL die sogenannte Arbeitnehmerhaftung. Da geht es um den Grad der Fahrlässigkeit, Haftungsobergrenze und zu allererst auch um die Beweislast.
Arbeitnehmerhaftung – Wikipedia
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tom1350 schrieb:
RoFo schrieb am 9.3.20 12:51:
ergonosis schrieb am 9.3.20 12:25:
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
So einfach ist das nicht. Hier gilt bei einem angestellten FL die sogenannte Arbeitnehmerhaftung. Da geht es um den Grad der Fahrlässigkeit, Haftungsobergrenze und zu allererst auch um die Beweislast.
Arbeitnehmerhaftung – Wikipedia
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
So einfach ist das nicht. Hier gilt bei einem angestellten FL die sogenannte Arbeitnehmerhaftung. Da geht es um den Grad der Fahrlässigkeit, Haftungsobergrenze und zu allererst auch um die Beweislast.
Der Link führt zu einem allgemeinen Wikieintrag.
Der ist für den fachl. Leiter nur bedingt relevant.
Im Falle eines Verstoßes muss sowieso jeder Einzelfall untersucht werden. Das ist für Juristen ein Kinderspiel!
Jeder Bürger weiß, das man nicht betrügen darf.
Viele machen es trotzdem. Manche wissen auch schon vorher, was das Nichtbeachten einer roten Ampel kostet, sowohl in Moneten, als auch in Punkten.
Ich weiß das immer noch nicht.
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 9.3.20 13:23:
RoFo schrieb am 9.3.20 12:51:
ergonosis schrieb am 9.3.20 12:25:
Die Fachliche Leitung kann nicht für das Fehlverhalten der ihr betrieblich übergeordneten Instanzen haften. Dieses Fehlverhalten liegt nicht mehr in ihrem Zuständigkeitsbereich.
LG ergonosis
Das ist natürlich unstrittig!
Die Frage oben ist, wo endet die Verantwortung des FL? Und die ist auch unstrittig, da eindeutig geregelt. Und jeder FL weiß das! Er hat das unterschrieben!
So einfach ist das nicht. Hier gilt bei einem angestellten FL die sogenannte Arbeitnehmerhaftung. Da geht es um den Grad der Fahrlässigkeit, Haftungsobergrenze und zu allererst auch um die Beweislast.
Der Link führt zu einem allgemeinen Wikieintrag.
Der ist für den fachl. Leiter nur bedingt relevant.
Im Falle eines Verstoßes muss sowieso jeder Einzelfall untersucht werden. Das ist für Juristen ein Kinderspiel!
Jeder Bürger weiß, das man nicht betrügen darf.
Viele machen es trotzdem. Manche wissen auch schon vorher, was das Nichtbeachten einer roten Ampel kostet, sowohl in Moneten, als auch in Punkten.
Ich weiß das immer noch nicht.
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tom1350 schrieb:
Deshalb ist die geplante Quittierung durch den Therapeuten auch für den angestellten FL eine zusätzliche Sicherheit.
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JBB schrieb:
Es ging ja ursprünglich um die Frage:
"Inwiefern kann ein FL haftbar gemacht werden wenn z.B. der PI bei der Abrechnung schummelt? Ich denke an Rezeptdaten fälschen oder Mitarbeiter behandeln Patienten mit MT Rezept obwohl sie noch gar kein Zertifikat haben?"
Das fällt alles unter die Kategorie Abrechnungsbetrug und dafür ist der zugelssene PI haftbar.
Ging ja um die Abrechnung. Wenn der PI nicht ordnungsgemäß durchgeführte Behandlungen abrechnet steht er dafür gerade.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die vielen hilfreichen Meinungen und Stimmen.
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