Wir suchen zwei Physiotherapeuten
(w/m/d) in Teilzeit evtl. auch
Vollzeit
nach Stuttgart Heumaden
Bist du Wiedereinsteiger/in, alter
Hase oder beginnst gerade deine
berufliche Laufbahn als
Physiotherapeut /in, dann würden
wir uns freuen Dich kennenzulernen!
Unser Angebot:
- überdurchschnittliches Gehalt,
Fahrtkostenzuschuss, VWL, Betriebl.
Altersvorsorge, Prämien- und
Bonuszahlungen, Jobrad, etc.
- individuelle Förderung von Fort-
und W...
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Grundsätzlich sind Prävention und Wellness umsatzsteuerpflichtig, somit auch Gutscheine. Solange du aber mit diese Umsätze unter 22 TEUR Umsatz jährlich bleibst, brauchst du keine Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Wichtig, du darfst die Umsatzsteuer dann auch nicht auf deine Quittung/Rechnung ausweisen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@brinkowski Ein Steuerberater der dich mit so etwas einfaches nicht helfen kann? Wow, der würde von mir meine Steuern nicht mehr machen dürfen! Unglaublich.
Grundsätzlich sind Prävention und Wellness umsatzsteuerpflichtig, somit auch Gutscheine. Solange du aber mit diese Umsätze unter 22 TEUR Umsatz jährlich bleibst, brauchst du keine Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Wichtig, du darfst die Umsatzsteuer dann auch nicht auf deine Quittung/Rechnung ausweisen.
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brinkowski schrieb:
Vielen Dank dir!
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brinkowski schrieb:
Hallo, mir ist bewusst, dass das Thema bereits besprochen wurde - ich gaube, 2016 oder so -, ich habe es aber nicht wirklich verstanden. Deshalb stelle ich die Frage noch einmal und hoffe auf eine nachvollziehbare Antwort: Ich möchte Massage-Gutscheine anbieten und weiß nicht, wie ich sie versteuern soll. Ich dachte, dass durch die Kleinunternehmerregelung für die Gutscheine keine Umsatzsteuer anfallen. Ich habe nun aber andere Meinungen gehört und bin mir jetzt unsicher. Mein Steuerberater kann mir hierbei nicht helfen. Er weiß es nicht. Vielen Dank für Eure Hilfe :)
Wie ist das? Wenn der Gutschein z.B. für eine Welnnessbehandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Gutschein für eine (sekt.) HP Behandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerfrei.
Frage: Woher weiß man für was der Gutschein verwendet wird?
Muss man das vorher draufschreiben oder hinterher abrechnen?
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Ansonsten, siehe: Link.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Für med. Behandlungen (auch Heilpraktik) sind Gutscheine m. E. rechtlich nicht erlaubt. So die Aussage unsere, auf med. Berufe spezialisierte Kanzlei.
Ansonsten, siehe: Link.
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Halbtitan schrieb:
Mal aus Interesse:
Wie ist das? Wenn der Gutschein z.B. für eine Welnnessbehandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Gutschein für eine (sekt.) HP Behandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerfrei.
Frage: Woher weiß man für was der Gutschein verwendet wird?
Muss man das vorher draufschreiben oder hinterher abrechnen?
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