Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren und in einem offenen
und familiären Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
Deine Arbeit, möchtest Dich neu
orientieren und in einem offenen
und familiären Umfeld arbeiten?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams suchen wir
für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei Physiotherapeutinnen
oder Physiotherapeuten in Voll-
oder Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- einen Gerä...
Gefällt mir
Grundsätzlich sind Prävention und Wellness umsatzsteuerpflichtig, somit auch Gutscheine. Solange du aber mit diese Umsätze unter 22 TEUR Umsatz jährlich bleibst, brauchst du keine Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Wichtig, du darfst die Umsatzsteuer dann auch nicht auf deine Quittung/Rechnung ausweisen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@brinkowski Ein Steuerberater der dich mit so etwas einfaches nicht helfen kann? Wow, der würde von mir meine Steuern nicht mehr machen dürfen! Unglaublich.
Grundsätzlich sind Prävention und Wellness umsatzsteuerpflichtig, somit auch Gutscheine. Solange du aber mit diese Umsätze unter 22 TEUR Umsatz jährlich bleibst, brauchst du keine Umsatzsteuer ans FA abzuführen. Wichtig, du darfst die Umsatzsteuer dann auch nicht auf deine Quittung/Rechnung ausweisen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
brinkowski schrieb:
Vielen Dank dir!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
brinkowski schrieb:
Hallo, mir ist bewusst, dass das Thema bereits besprochen wurde - ich gaube, 2016 oder so -, ich habe es aber nicht wirklich verstanden. Deshalb stelle ich die Frage noch einmal und hoffe auf eine nachvollziehbare Antwort: Ich möchte Massage-Gutscheine anbieten und weiß nicht, wie ich sie versteuern soll. Ich dachte, dass durch die Kleinunternehmerregelung für die Gutscheine keine Umsatzsteuer anfallen. Ich habe nun aber andere Meinungen gehört und bin mir jetzt unsicher. Mein Steuerberater kann mir hierbei nicht helfen. Er weiß es nicht. Vielen Dank für Eure Hilfe :)
Wie ist das? Wenn der Gutschein z.B. für eine Welnnessbehandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Gutschein für eine (sekt.) HP Behandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerfrei.
Frage: Woher weiß man für was der Gutschein verwendet wird?
Muss man das vorher draufschreiben oder hinterher abrechnen?
Gefällt mir
Ansonsten, siehe: Link.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Halbtitan Für med. Behandlungen (auch Heilpraktik) sind Gutscheine m. E. rechtlich nicht erlaubt. So die Aussage unsere, auf med. Berufe spezialisierte Kanzlei.
Ansonsten, siehe: Link.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Halbtitan schrieb:
Mal aus Interesse:
Wie ist das? Wenn der Gutschein z.B. für eine Welnnessbehandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerpflichtig. Wenn der Gutschein für eine (sekt.) HP Behandlung eingesetzt wird - umsatzsteuerfrei.
Frage: Woher weiß man für was der Gutschein verwendet wird?
Muss man das vorher draufschreiben oder hinterher abrechnen?
Mein Profilbild bearbeiten