Wir suchen einen zuverlässigen,
netten
Physiotherapeuten/in für unser
Praxisteam. Zur Zeit besteht es aus
7 Physiotherapeuten und einer
Rezeptionskraft.
Es erwartet dich eine moderne
Praxis mit 6 abgeschlossenen
Therapieräumen und einem 120 qm
großen Trainingsbereich mit
Trainingsgeräten für alle
Muskelgruppen.Des weiteren finden
bei uns Rehasport- und
Präventionskurse statt
Unser Schwerpunkt sind
orthopädische Krankheitsbilder.
Unsere Patienten sind angenehme,
liebenswerte Menschen...
netten
Physiotherapeuten/in für unser
Praxisteam. Zur Zeit besteht es aus
7 Physiotherapeuten und einer
Rezeptionskraft.
Es erwartet dich eine moderne
Praxis mit 6 abgeschlossenen
Therapieräumen und einem 120 qm
großen Trainingsbereich mit
Trainingsgeräten für alle
Muskelgruppen.Des weiteren finden
bei uns Rehasport- und
Präventionskurse statt
Unser Schwerpunkt sind
orthopädische Krankheitsbilder.
Unsere Patienten sind angenehme,
liebenswerte Menschen...
ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
Wäre über Hilfe sehr dankbar!
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K-K schrieb:
Liebe Kollegen,
ich plane die Gründung einer Praxis und möchte in einem ca 30qm² großen Raum Gruppen anbieten. Diese sollen allerdings von Anfang an durch Personal auf Honorarbasis durchgeführt werden. Jetzt tauchen eine Menge Fragen auf, zu denen ich bisher noch keine klaren Antworten gefunden habe.
1. Wenn beispielsweise eine Yogalehrerin einen Kurs anbietet aber unter meiner "Verwaltung" (unter dem Namen der Praxis, beworben von mir), bin ich dann direkt im Konflikt mit einer Scheinselbstständigkeit und müsste sofort Sozialabgaben leisten? Muss ich diese Person dann als 450€ Kraft mit Stundenlohn anstellen?
2. Wo finde ich genau die Vorgaben für Gruppentherapien (nach §20 und für komplett Selbstzahlerkurse)? Zu den Inhalten habe ich eine Menge gefunden, aber zum Raum eigentlich nur die Aussage, dass die Größe des Raums "angemessen" sein soll. (Gefunden bei den Richtlinien zu Jacobson Entspannungsgruppen) Allerdings nichts zu beispielsweise Umkleidemöglichkeiten usw.
3. Muss ich mich auf besondere Hindernisse einstellen, wenn ich Gruppen in der Form stattfinden lassen möchte? Also beispielsweise was Brandschutz angeht?
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Papa Alpaka schrieb:
zu (1) Ja, stell die Yogalehrerin gleich ein. Oder lass sie machen und kassier einfach nur die Miete (wer verbietet dir, ihre Werbung in deiner Praxis auszulegen?)
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