Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
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der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
ich überlege eine kleine Privatpraxis im eig Keller einzurichten. Sind hier die räumlichen Voraussetzungen ( Raumgrösse und Menge, Deckenhöhe, Ausstattung ) genauso wie die mit Kassenzulassung? Ich würde ausschließlich privat und als Sekt. HP abrechnen…
im Netz habe ich bisher nur die Bedingungen für eine Kassenzulassung gefunden.
Vielleicht hat hier jemand einen Rat/ Tip für mich?
LG Silke
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Stefan Linz schrieb:
Wenn du nur privat Patienten abrechnest, brauchst du dich an keine Richtlinien zu halten
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Silke Hesse schrieb:
Hallo Stefan, das hört sich gut an, danke 🙏🏻
hm...und Keller hört sich schrecklich an
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Silke Hesse
hm...und Keller hört sich schrecklich an
JürgenK ;)
"Die Heilmittelerbringerpraxis muss die Voraussetzungen zur Zulassung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen".
Beim PKV-Basistarif muss die Behandlung sogar zwingend in einer GKV-zugelassenen Praxis erfüllen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Stefan Linz Nicht unbedingt. Zumindest wenn es um die Erstattung deiner Rechnung durch die PKV geht. Es gibt eine Reihe von (meist jüngere) Verträge wo die Erstattung an den Voraussetzungen der GKV gebunden ist.
"Die Heilmittelerbringerpraxis muss die Voraussetzungen zur Zulassung durch die Gesetzliche Krankenversicherung erfüllen".
Beim PKV-Basistarif muss die Behandlung sogar zwingend in einer GKV-zugelassenen Praxis erfüllen.
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Silke Hesse schrieb:
@JürgenK der würde dementsprechend umgebaut 😂
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Silke Hesse schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij wo kann ich das denn in Erfahrung bringen, wie es jetzt tatsächlich ist?
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massu schrieb:
@Silke Hesse Oder du meldest deine Praxis „nur“ als Sekt. HP (geht das?) Dann wäre das Gesundheitsamt dein Ansprechpartner.
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Silke Hesse schrieb:
Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier?
Tatsächlich brauchst du für eine Praxis OHNE Kassenzulassung keine räumlichen Voraussetzungen.
Aber,...
möchtest du wirklich den Ärger riskieren, wenn der P-Versicherte deine Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt?
Für den PKV-Basistarif
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Silke Hesse
3) Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel müssen von den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern verordnet, Arzneimittel außerdem aus der Apotheke bezogen werden. Heilmittel dürfen nur von Therapeuten angewandt werden, die zur Versorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind. Link
Tatsächlich brauchst du für eine Praxis OHNE Kassenzulassung keine räumlichen Voraussetzungen.
Aber,...
möchtest du wirklich den Ärger riskieren, wenn der P-Versicherte deine Rechnung ggf. nicht erstattet bekommt?
Für den PKV-Basistarif
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Silke Hesse
Silke Hesse schrieb am 26.03.2023 11:23 Uhr:Das werde ich mal in Erfahrung bringen, ob das geht. Oder vielleicht weiß es ja auch einer hier? ?? Auf welchen Beitrag bezieht sich das hier?
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Silke Hesse schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij auf den Beitrag von massu
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Silke Hesse Okay: wenn du sektoraler HP (oder Voll-HP) bist, kannst du deine Praxis bzw. deine Niederlassung einfach beim Gesundheitsamt anmelden. Aber, dann arbeitest du nicht als Physio sondern als HP. Das kann durchaus Vorteile haben.
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Silke Hesse schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ok- das ist natürlich dann evtl. auch eine Option! Welche Vorteile hätte es denn? Und dürfte ich den Titel Physio dann überhaupt miteinfliessen lassen bzw. diese Anwendungen in Rechnung stellen?
Anscheinend gibt es gerade Abmahnungen, wenn man es nicht genau so benennt.
Und dann hast Du den Begriff PT mit dabei.
Als Voll HP nicht, aber Du kannst doch Deine Schwerpunkte festlegen.
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pt ani schrieb:
@Silke Hesse Du wärst HP beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie.
Anscheinend gibt es gerade Abmahnungen, wenn man es nicht genau so benennt.
Und dann hast Du den Begriff PT mit dabei.
Als Voll HP nicht, aber Du kannst doch Deine Schwerpunkte festlegen.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij die räumlichen GKV Voraussetzungen gelten die auch wenn ich nur rein PP annehme? Das würde nur dann gelten, wenn ich nach dem PKV Basistarif abrechnen würde. Ich rechne aber nicht nach Basistarif. Wenn jetzt dieser PP zu mir kommt und meine Sätze anerkennt, dann müsste ich nicht die räumlichen Voraussetzungen der GKV haben. Oder sehe ich das gerade falsch???
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij aber @Silke Hesse möchte als Sekt. HP/PT arbeiten. Also kann sie entweder ohne Rezept oder mit Rezept Physiotherapie abgeben ohne jegliche GKV Voraussetzung. Oder falsch??
Du kannst mit einer ärztlichen Privat-VO zunächst mal alle Menschen physiotherapeutisch behandeln und du kannst es denen natürlich privat in Rechnung stellen. Und das unabhängig davon, wie deine Räume sind oder wie der Patient versichert ist: Normal-, Standard-, Basistarif oder mit Beihilfe-Anspruch. Schließlich besteht der Vertrag zwischen dem Patienten und dir. Aber, nun das große ABER: dein Kunde reicht deine Rechnung zur Erstattung bei der PKV ein und bekommt als Antwort: "Aufgrund Ihre Versicherungsbedingungen bekommen Sie gar nichts erstattet".
Möchtest du diese Diskussion, die eine völlig Andere ist als wenn der Patient nur ein Teil deiner Rechnung erstattet bekommt, wirklich angehen? Und das dann nur, weil deine Räume nicht die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung entsprechen? Und bedenke dabei, dass in immer mehr Verträge diesen Klausel d'rin steht. Das Problem würde sich also in den nächsten Jahren potenzieren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Oh massu, ich glaube du hast das mit den P-Patienten grundsätzlich nicht so ganz verstanden.
Du kannst mit einer ärztlichen Privat-VO zunächst mal alle Menschen physiotherapeutisch behandeln und du kannst es denen natürlich privat in Rechnung stellen. Und das unabhängig davon, wie deine Räume sind oder wie der Patient versichert ist: Normal-, Standard-, Basistarif oder mit Beihilfe-Anspruch. Schließlich besteht der Vertrag zwischen dem Patienten und dir. Aber, nun das große ABER: dein Kunde reicht deine Rechnung zur Erstattung bei der PKV ein und bekommt als Antwort: "Aufgrund Ihre Versicherungsbedingungen bekommen Sie gar nichts erstattet".
Möchtest du diese Diskussion, die eine völlig Andere ist als wenn der Patient nur ein Teil deiner Rechnung erstattet bekommt, wirklich angehen? Und das dann nur, weil deine Räume nicht die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung entsprechen? Und bedenke dabei, dass in immer mehr Verträge diesen Klausel d'rin steht. Das Problem würde sich also in den nächsten Jahren potenzieren.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ok verstanden👍
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Schlött schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hallo, dazu habe ich eine Frage. Ich bin doch dann auf der sicheren Seite, wenn ich als HP-Physio einen Raum angemietet habe, der sich in einer Praxis mit GKV-Zulassung befindet? Ich behandle dort auch Privatversicherte.
Als Physio arbeitest du auf ärztlicher Anweisung (sprich VO) egal ob Kassen-, BG- oder Privatversicherten. In diesem muss (bei GKV, BG oder Privatversicherten mit Basistarif) eine Kassenzulassung vorliegen. Das bedeutet, dass die räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Bei alle anderen Privatversicherten sollen in diesem Fall die räumliche Voraussetzungen gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass alle Privatversicherten (außer Basistarif) keine Erstattungsschwierigkeiten bekommen.
Als HP - d.h., du arbeitest ohne ärztlicher Anweisung im Direktzugang - brauchst du gar keine räumliche Voraussetzungen. Da kannst du gerne auch im Hinterzimmer behandeln. Zumindest solange, wie die Hygiene gewährleistet ist. Und ob ein Patient etwas erstattet bekommt, hängt ausschließlich davon ob und wie er ggf. für HP-Leistungen versichert ist.
Schlussfolgernd: du dürftest keinerlei Probleme mit den Räumlichkeiten haben.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Schlött Zunächst einmal: arbeitest du als HP oder als Physio? Auch dieser rechtlichen Differenz ist vielen immer noch nicht klar.
Als Physio arbeitest du auf ärztlicher Anweisung (sprich VO) egal ob Kassen-, BG- oder Privatversicherten. In diesem muss (bei GKV, BG oder Privatversicherten mit Basistarif) eine Kassenzulassung vorliegen. Das bedeutet, dass die räumliche Voraussetzungen gegeben sind. Bei alle anderen Privatversicherten sollen in diesem Fall die räumliche Voraussetzungen gegeben sein, damit gewährleistet ist, dass alle Privatversicherten (außer Basistarif) keine Erstattungsschwierigkeiten bekommen.
Als HP - d.h., du arbeitest ohne ärztlicher Anweisung im Direktzugang - brauchst du gar keine räumliche Voraussetzungen. Da kannst du gerne auch im Hinterzimmer behandeln. Zumindest solange, wie die Hygiene gewährleistet ist. Und ob ein Patient etwas erstattet bekommt, hängt ausschließlich davon ob und wie er ggf. für HP-Leistungen versichert ist.
Schlussfolgernd: du dürftest keinerlei Probleme mit den Räumlichkeiten haben.
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Schlött schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Vielen Dank für deine Antwort. Ich arbeite hpsl. als HP mit Selbstzahlern. Aber hin und wieder bringt doch jemand ein Privatrezept mit. Jetzt weiß ich bescheid!
Wenn Du ein Privatrezept annimmst bist Du automatisch als PT tätig und nicht als HP.
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Bernie schrieb:
@Schlött
Wenn Du ein Privatrezept annimmst bist Du automatisch als PT tätig und nicht als HP.
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idefix- schrieb:
@Stefan Linz Aussage stimmt so, aber es gibt immer mehr Privatekassen, die Rechnungen nur dann erstatten, wenn die Praxis die gleichen Auflagen erfüllt wie eine gesetzliche. Also deine Patienten dahin gehend aufklären, das eine Erstattung evtl. ausbleiben kann. Was aber nicht vor einer Zahlungspflicht entbindet - siehe Honorarvertrag
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Problem beschreiben
Silke Hesse schrieb:
Hallo zusammen,
ich überlege eine kleine Privatpraxis im eig Keller einzurichten. Sind hier die räumlichen Voraussetzungen ( Raumgrösse und Menge, Deckenhöhe, Ausstattung ) genauso wie die mit Kassenzulassung? Ich würde ausschließlich privat und als Sekt. HP abrechnen…
im Netz habe ich bisher nur die Bedingungen für eine Kassenzulassung gefunden.
Vielleicht hat hier jemand einen Rat/ Tip für mich?
LG Silke
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Silke Hesse schrieb:
Ja, daran hab ich gedacht, danke 🙏
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To schrieb:
Und dann wird sich das mit den Räumen und Voraussetzungen auch selbst regeln. Die schalten dann das Gesundheitsamt ein und dann kannstdich mit den Herren vom Bauamt und Gesundheitsamt auseinandersetzten was die wollen. Dann erledigt sich so manches recht schnell.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@To ?? Ich verstehe weder den Sinn noch den Inhalt deiner Aussage.
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massu schrieb:
@To wer ist die???
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soleta schrieb:
Du solltest daran denken, dass Du eine Nutzungsänderung beim Bauamt beantragen musst, wenn Du Privaträume auf einmal gewerblich nutzen willst.
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