Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
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Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
fachlich weiterentwickeln und Dich
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bin ne EIN Mann Praxis und zur Zeit eingeschränkt arbeitsfähig wegen Krankheit. Konnte meine GKV Patienten nicht weiterbehandeln.
Insgesamt 5 Wochen ausgefallen und die angefangenen Rezepte sind jetzt verfallen. Kann ich einfach aus Krankheitsgründen die Rezepte beenden und mit dieser Begründung abrechnen?
Bin noch ne junge unerfahrene Anfängerrin....Danke für die Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
hallo,
bin ne EIN Mann Praxis und zur Zeit eingeschränkt arbeitsfähig wegen Krankheit. Konnte meine GKV Patienten nicht weiterbehandeln.
Insgesamt 5 Wochen ausgefallen und die angefangenen Rezepte sind jetzt verfallen. Kann ich einfach aus Krankheitsgründen die Rezepte beenden und mit dieser Begründung abrechnen?
Bin noch ne junge unerfahrene Anfängerrin....Danke für die Antworten.
MfG und gute Besserung
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
.....schreib auf der Rückseite unten li. bei Abbruch das Datum wann abgebrochen und rechne die VO ab....keine Begründung nötig.
MfG und gute Besserung
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gute Besserung und viel Erfolg.
Gruß Britt
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Kitane schrieb:
Das ist natürlich sehr schlecht wenn du gerade im Aufbau einer Praxis bist und so lange ausfällst hast du denn niemanden der dir unter dieArme greifen kann eine Kollegin oder einen Kollegen als FM oder irgendetwas? Denn das spricht sich leider unter den Pat und Ärzten schnell rum rechne die Rez so ab.wir müssen immer eine Begründung au dasRez schreiben weshalb abgerechnet wurde bei vorzeitigem Abbruch geht es dir wieder besser?bist du wieder einsatzfähig ?viel Erfolg
das ist aber gegen den Datenschutz und wird nicht verlangt....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.03.14 13:47]
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JürgenK schrieb:
>>....wir müssen immer eine Begründung au dasRez schreiben weshalb abgerechnet wurde bei vorzeitigem Abbruch ...<<
das ist aber gegen den Datenschutz und wird nicht verlangt....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.03.14 13:47]
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C. DBO schrieb:
"Fristüberschreitung" reicht völlig aus als mögliche Begründung
Auch "Fristüberschreitung" wäre aus Datenschutzgründen nicht OK.
[bearbeitet am 19.03.14 14:11]
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morpheus-06 schrieb:
wo steht das ein Abbruch auf der Vo. begründet und dokumentiert sein muss?
Auch "Fristüberschreitung" wäre aus Datenschutzgründen nicht OK.
[bearbeitet am 19.03.14 14:11]
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andi-jo schrieb:
da sowohl der PI als auch ich eine schriftliche Bestätigung der Rentenversicherung über die Gültigkeit dieser Regelung haben, sehe ich uns auf der sicheren Seite.
hm :unamused: ...was hat die Rentenversicherung damit zu tun :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hi andi-jo,
hm :unamused: ...was hat die Rentenversicherung damit zu tun :tired_face: :tired_face:
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Britt schrieb:
Es ist so, wie Jürgen schrieb. Du solltest nur in deinem eigenen Interesse darauf achten, dass du zuviel bezahlte Zuzahlungen zurück erstattest oder mit einer Folgeverordnung verrechnest. An diese Selbstverständlichkeit denke viele nicht und das könnte dir als Anfängerin sehr schaden.
Gute Besserung und viel Erfolg.
Gruß Britt
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