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Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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ich bzw. wir sind bereits seit langer Zeit stille Mitleser und haben Dank diesem Forum eine Menge erfahren und gelernt.
Wir sind 2 Therapeutinnen, die sich zusammengeschlossen haben und uns kleine Räumlichkeiten für eine Privatpraxis teilen. 2 weitere Therapeuten arbeiten auf Minijob-Basis bei uns.
Wir haben keine Kassenzulassung und würden diese auch mit den Räumlichkeiten nicht bekommen.
Das Thema freie Mitarbeit wurde schon lang und breit diskutiert und jetzt haben wir ein besonderes Problem. Unseren Zusammenschluss haben wir als GmbH gegründet und dies ist auch bei Privatpatienten kein Problem.
Jetzt wurden wir angefragt, ob wir ein Seniorenheim betreuen könnten und dies macht ohne Kassenzulassung natürlich keinen Sinn.
Wir wissen, dass es als Freiberufler legal wäre die Leistungen bei den GKV-Patienten über eine andere Praxis abzurechnen. Die Frage die uns aber bisher keiner beantworten kann lautet wie folgt:
Können wir als GmbH auch mit unseren Angestellen die GKV-Patienten behandeln und über eine Praxis (mit Kassenzulassung) abrechnen? Alle Therapeuten haben natürlich die notwendigen Scheine.
Wir danken schon jetzt für eure Antworten und wünschen einen schönen Start in die Woche.
LG
Steffi
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Eine GmbH kann juristisch auch kein Freier Mitarbeiter sein. Die eine ist eine Rechtsperson, der andere ist eine natürliche Person.
Und verwechsle bitte auch nicht Freiberufler mit Freier Mitarbeiter. Auch das sind 2 paar Schuhe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SteffiBLN Wenn ich im Rahmenvertrag schaue, hier § 3 Ziffer 1 Satz 2, würde ich spontan sagen: Nein, geht nicht. Es wird eindeutig auf natürliche Personen Bezug genommen. 🤔
Eine GmbH kann juristisch auch kein Freier Mitarbeiter sein. Die eine ist eine Rechtsperson, der andere ist eine natürliche Person.
Und verwechsle bitte auch nicht Freiberufler mit Freier Mitarbeiter. Auch das sind 2 paar Schuhe.
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Papa Alpaka schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij was aber geht ist der Verkauf der Therapeutenzeit an die Kassenpraxis, wobei die wiederum eine Meldung an die ARGE Heilmittelzulassung machen muss.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Papa Alpaka Mmm, das wäre dann Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Ich denke, dass möchte man sich aufgrund der juristischen (z. B. Erlaubnispflicht) und steuerlichen Fallstricke nicht unbedingt ans Bein binden.🫣
Genau in diese Richtung ist meine Überlegung auch gegangen und wollte nochmal eine "fremde" Einschätzung dazu haben.
Wir werden uns wohl etwas anderes einfallen lassen müssen.
@Papa Alpaka Die Überlegung ist gut, aber wie Lars auch schreibt, ist das Eher eine Leiharbeit und wird wohl noch kritischer betrachtet.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Wir prüfen jetzt mal die Räumlichkeiten vor Ort, ob das Heim uns eventuell einen Raum vermieten kann, welcher die Kassenzulassungsrichtlinien erfüllt...
Meine Güte ist das alles schwierig winkgrin
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SteffiBLN schrieb:
Hallo Lars, vielen Dank für den Hinweis. Tatsächlich habe ich das etwas durcheinandergebracht und da liegt auch unser Denkfehler. Eine juristische Person kann Freiberufler sein (z.B. Zusammenschluss von Ärzten), allerdings kann die juristische Person keine natürliche Person werden.
Genau in diese Richtung ist meine Überlegung auch gegangen und wollte nochmal eine "fremde" Einschätzung dazu haben.
Wir werden uns wohl etwas anderes einfallen lassen müssen.
@Papa Alpaka Die Überlegung ist gut, aber wie Lars auch schreibt, ist das Eher eine Leiharbeit und wird wohl noch kritischer betrachtet.
Ich danke Euch für Eure Hilfe.
Wir prüfen jetzt mal die Räumlichkeiten vor Ort, ob das Heim uns eventuell einen Raum vermieten kann, welcher die Kassenzulassungsrichtlinien erfüllt...
Meine Güte ist das alles schwierig winkgrin
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Ladyfee schrieb:
@SteffiBLN wohl kaum,lese dir die Zulassungsvoraussetzungen für GKV durch.Es ist nicht schwierig,ihr müsst euch nur entscheiden wie ihr zukünftig arbeiten wollt und entsprechend handeln.
Ein juristische Person ist grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SteffiBLN Nein, eine juristische Person kann kein Freiberufler sein. Der Begriff "Freiberufler" stammt aus der Steuergesetzgebung und besagt, dass eine natürliche Person mit einem Katalogberuf von der Gewerbesteuer befreit ist.
Ein juristische Person ist grundsätzlich Gewerbesteuerpflichtig.
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Inche schrieb:
Ein Raum vor Ort im Heim bringt euch keine Kassenzulassung.Ihr braucht neue Kassenzulassung fähige Räume und die entsprechende Pflicht Ausstatung.Eine IK Nr
@Inche
Wenn der Raum in dem Heim die Kassenzulassung erfüllt und wir diesen anmieten können, sollte das doch wohl kein Hinderungsgrund sein. Natürlich müssen wir den Prozess der Kassenzulassung durchlaufen und die entsprechende Ausstattung einbringen oder übersehe ich etwas?
Liebe Grüße
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SteffiBLN schrieb:
Nochmals vielen Dank für die Antworten.
@Inche
Wenn der Raum in dem Heim die Kassenzulassung erfüllt und wir diesen anmieten können, sollte das doch wohl kein Hinderungsgrund sein. Natürlich müssen wir den Prozess der Kassenzulassung durchlaufen und die entsprechende Ausstattung einbringen oder übersehe ich etwas?
Liebe Grüße
Bitte entschuldigt, falls ich mich doof anstelle, aber noch ist das Thema Kassenzulassung ein Buch mit 7 Siegeln für mich tired_face
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SteffiBLN schrieb:
@Ladyfee auch Dir Danke für Deine Antwort. Warum sollten wir uns entscheiden müssen? So wie ich das sehe, dürfen wir unsere Privatpraxis doch dennoch weiterführen und paralell die Praxis mit der Kassenzulassung führen, solange wir einen leitenden Therapeuten oder Inhaber mit 30 Stunden pro Woche abstellen.
Bitte entschuldigt, falls ich mich doof anstelle, aber noch ist das Thema Kassenzulassung ein Buch mit 7 Siegeln für mich tired_face
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ALTAVIT schrieb:
Falls Euch das Heim zulassungsfähige Räume vermieten kann (was sehr unwahrscheinlich ist), solltest Du auch noch beachten, dass die GKVen aktuell für Hausbesuche unter der gleichen Anschrift keine Hausbesuchspauschale zahlen!
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SteffiBLN Dann wird es höchste Zeit, dass du dir in den Verträge nebst Anlagen vertiefst. Hier insbesondere in die Anlage mit den Zulassungsvorschriften.
Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
Es sind 25h an 3 Tagen Pflicht. Behandlungen IN den Räumen, die Heimbewohner müssten zu Dir kommen.
Du willst eine PL einstellen und die Praxis als Zweigstelle eröffnen. Evtl. könnte dir passieren, dass du dann als Gewerbe läufst, und ALLE deine Einnahmen dann besteuern musst. Auch die privaten. Sprich mit deinem Steuerberater.
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massu schrieb:
@SteffiBLN
Es sind 25h an 3 Tagen Pflicht. Behandlungen IN den Räumen, die Heimbewohner müssten zu Dir kommen.
Du willst eine PL einstellen und die Praxis als Zweigstelle eröffnen. Evtl. könnte dir passieren, dass du dann als Gewerbe läufst, und ALLE deine Einnahmen dann besteuern musst. Auch die privaten. Sprich mit deinem Steuerberater.
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Inche schrieb:
@SteffiBLN Nein Für eine Kassenzulassung brauchst du 1x 15m2 und 2x 8m2 Räume mit Fenstern und Türen.Keine Durchgangsräune Toiletten,Eigener Eingang und vieles mehr eine Fachliche Leitung die mindestens an 3 Tagen die Woche 25 Stunden zur Verfügung steht.Ihr Braucht eine Komplette Praxis
Grüße
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Michael Woelky schrieb:
IK.ist unumgänglich.Also über eine andere Praxis abrechnen...... oder eben Räume nach Zulassungskriterien mieten etc.
Grüße
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Problem beschreiben
SteffiBLN schrieb:
Hallo,
ich bzw. wir sind bereits seit langer Zeit stille Mitleser und haben Dank diesem Forum eine Menge erfahren und gelernt.
Wir sind 2 Therapeutinnen, die sich zusammengeschlossen haben und uns kleine Räumlichkeiten für eine Privatpraxis teilen. 2 weitere Therapeuten arbeiten auf Minijob-Basis bei uns.
Wir haben keine Kassenzulassung und würden diese auch mit den Räumlichkeiten nicht bekommen.
Das Thema freie Mitarbeit wurde schon lang und breit diskutiert und jetzt haben wir ein besonderes Problem. Unseren Zusammenschluss haben wir als GmbH gegründet und dies ist auch bei Privatpatienten kein Problem.
Jetzt wurden wir angefragt, ob wir ein Seniorenheim betreuen könnten und dies macht ohne Kassenzulassung natürlich keinen Sinn.
Wir wissen, dass es als Freiberufler legal wäre die Leistungen bei den GKV-Patienten über eine andere Praxis abzurechnen. Die Frage die uns aber bisher keiner beantworten kann lautet wie folgt:
Können wir als GmbH auch mit unseren Angestellen die GKV-Patienten behandeln und über eine Praxis (mit Kassenzulassung) abrechnen? Alle Therapeuten haben natürlich die notwendigen Scheine.
Wir danken schon jetzt für eure Antworten und wünschen einen schönen Start in die Woche.
LG
Steffi
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