Sucht ihr eine Praxis mit vielen
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
euch unbedingt unsere Praxis
ansehen!!
Ihr habt Therapiemöglichkeiten in
geräumigen und modernen Räumen...
Sowie einen Bereich mit
Trainingsgeräten von Milon, FIVE
und Proxomed.
NEU..Wonderwall..
Ruft mich einfach mal an, um einen
Termin zu machen, damit ihr euch
ein eigenes Bild davon machen
könnt wie schön und umfangreich
es bei uns ist.
Möglichkeiten? Dann müsst ihr
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Sowie einen Bereich mit
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und Proxomed.
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Ruft mich einfach mal an, um einen
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ein eigenes Bild davon machen
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habe eine Logopädische Praxis.
Nach 15 Jahren kommt nun die GEZ mit einer Zahlungsaufforderung.
Kann jemand sagen, ob das berechtigt ist.
Benutze weder Fernsehen noch Radio in der Praxis, aber natürlichen einen Computer.
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß Monika
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Monika7 schrieb:
Liebe Kollegen,
habe eine Logopädische Praxis.
Nach 15 Jahren kommt nun die GEZ mit einer Zahlungsaufforderung.
Kann jemand sagen, ob das berechtigt ist.
Benutze weder Fernsehen noch Radio in der Praxis, aber natürlichen einen Computer.
Vielen Dank für eine Antwort
Gruß Monika
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Olaf Seifert schrieb:
Wenn es wirklich die GEZ und nicht die Gema ist, ist es berechtigt. Ursache des "Entdecktwerden" ist hier der Datenabgleich zwischen Melderegister und der GEZ registratur.
Fast jeder hat auch nen Radio im Auto, das haben viele nicht aufm Schirm.
Hast du wirklich gaar nix, brauchst du auch nicht zahlen.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du keinerlei Empfangsgerät hast, aber möglich.
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RoFo schrieb:
Mit PC kannste Radio hören/TV sehen.
Fast jeder hat auch nen Radio im Auto, das haben viele nicht aufm Schirm.
Hast du wirklich gaar nix, brauchst du auch nicht zahlen.
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass du keinerlei Empfangsgerät hast, aber möglich.
Die Forderung ist berechtigt. Die Praxis steht ja vermutlich im Telefonbuch, daher ist es reines Glück, dass bisher nicht gegengeprüft wurde. Die Kosten sind überschaubar. Die Frage ist eher, wie lange zurück Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen.
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S. Vogt schrieb:
Das garnix-Zahlen wurde ja abgeschafft.
Die Forderung ist berechtigt. Die Praxis steht ja vermutlich im Telefonbuch, daher ist es reines Glück, dass bisher nicht gegengeprüft wurde. Die Kosten sind überschaubar. Die Frage ist eher, wie lange zurück Rundfunkgebühren erhoben werden dürfen.
Es wird nach Haushalt abgerechnet, unabhängig davon, dass Du ggf. auch gar nichts hast.
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Macht bei einer normalen KG-Praxis eine Rückforderung von 209,88.
Ein nicht ausschließlich geschäftlich genutztes Fahrzeug ist beitragsfrei.
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Break schrieb:
GEZ ist pro Haushalt zu zahlen bzw. bei Firmen pro Betriebsstätte. Zwischen 0 bis 8 Mitarbeiter zahlt man einen Pauschalbetrag von 5,83 pro Monat. Rückwirkend kann die GEZ 36 Monate nachfordern.
Macht bei einer normalen KG-Praxis eine Rückforderung von 209,88.
Ein nicht ausschließlich geschäftlich genutztes Fahrzeug ist beitragsfrei.
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SNS37 schrieb:
Ja, ist berechtigt!
Es wird nach Haushalt abgerechnet, unabhängig davon, dass Du ggf. auch gar nichts hast.
Gruß Monika
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Monika7 schrieb:
Danke an Alle.
Gruß Monika
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