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ptheike schrieb:
Ich habe vor eine Zweitpraxis zu eröffnen. Meine Steuerberater sagte mir jetzt, das ich dann gewerbesteuerpflichtig werden würde, weil mir der Status des Freiberuflers flöten gehen würde? Wer weiß darüber Bescheid?
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ptheike schrieb:
Das heißt nur die Einnahmen der 2. Praxis? Ich glaube unser Hebesatz liegt bei 400 %, ähnlich wie München? Ich habe aber morgen ein Gespräch dazu mit dem Steuerberater. Ich war nur etwas verwirrt, weil das nur ein kurzes Vorgespräch war. Wenn ich noch mehr Steuern zahlen soll, als eh schon, mache ich keine 2. Praxis auf.
Grundlage für die Gewerbesteuerfreiheit des Freiberuflers ist die eigenverantwortliche Tätigkeit. Welche aber nur an einem standort gegeben sein kann, da man sich nicht zerreißen kann.
Also für die 1. Praxis, in der man selbst tätig ist, gilt die Gewerbesteuerfreiheit.
In der 2.Praxis muss ein fachlicher Leiter eingestellt sein, daher keine eigenverantwortliche Tätigkeit mehr des Inhabers, daher Gewerbesteuerpflicht.
ICh glaube, die Gewerbesteuer wird mit dem 3,2 fachen Satz auf die Einkommenssteuer angerechnet. Ist der Gewerbesteuerhebesatz also über 320% zahlst du unterm Strich mehr steuern. Für den Gewinn, den du in der 2.Praxis erwirtschaftest.
Wenn du aber keinen Gewinn erwirtschaftest, dann kannst du auch keine Steuern dafür zahlen, hast also nicht mehr Einkommen.
Blödes Beispiel: Du verdienst 50.000€ im Jahr und zahlst 10.000€ Steuern. Hast also netto 40.000€ erwirtschaftet.
Jetzt kannst du 100.000€ verdienen, zahlst aber 30.000€ Steuern. Hast aber unterm Strich 70.000€ über.
sagst du Nein, ich muss ja mehr Steuernzahlen?
Ja du zahlst mehr steuern, ja du hast einen höheren Steuersatz, aber du hast auch mehr über!
Fazit: Wenn du eine zweite Praxis aufmachen willst, und du hast auch die "Nerven" dafür und du gehst davon aus, sie läuft und bringt Gewinne
Dann mach es.
Wenn du aber nur ein "Abschreibungsobjekt" haben willst. Behalt dein Geld, oder leg es für Dich an. und nicht fürs Finanzamt und den Steuerberater.
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TheStonie schrieb:
Ich zahle gerne viele Steuern...denn dann habe ich ja auch das Einkommen :smile:
Grundlage für die Gewerbesteuerfreiheit des Freiberuflers ist die eigenverantwortliche Tätigkeit. Welche aber nur an einem standort gegeben sein kann, da man sich nicht zerreißen kann.
Also für die 1. Praxis, in der man selbst tätig ist, gilt die Gewerbesteuerfreiheit.
In der 2.Praxis muss ein fachlicher Leiter eingestellt sein, daher keine eigenverantwortliche Tätigkeit mehr des Inhabers, daher Gewerbesteuerpflicht.
ICh glaube, die Gewerbesteuer wird mit dem 3,2 fachen Satz auf die Einkommenssteuer angerechnet. Ist der Gewerbesteuerhebesatz also über 320% zahlst du unterm Strich mehr steuern. Für den Gewinn, den du in der 2.Praxis erwirtschaftest.
Wenn du aber keinen Gewinn erwirtschaftest, dann kannst du auch keine Steuern dafür zahlen, hast also nicht mehr Einkommen.
Blödes Beispiel: Du verdienst 50.000€ im Jahr und zahlst 10.000€ Steuern. Hast also netto 40.000€ erwirtschaftet.
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sagst du Nein, ich muss ja mehr Steuernzahlen?
Ja du zahlst mehr steuern, ja du hast einen höheren Steuersatz, aber du hast auch mehr über!
Fazit: Wenn du eine zweite Praxis aufmachen willst, und du hast auch die "Nerven" dafür und du gehst davon aus, sie läuft und bringt Gewinne
Dann mach es.
Wenn du aber nur ein "Abschreibungsobjekt" haben willst. Behalt dein Geld, oder leg es für Dich an. und nicht fürs Finanzamt und den Steuerberater.
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Tempelritter schrieb:
Das stimmt, die Einnahmen aus der 2. Praxis sind gewerbesteuerpflichtig. Je nach Hebesatz der Gemeinde oder Stadt geht das zu 0 auf, da man die Einkommensteuer gegen rechnen kann. Das kann dir dein Steuerberater besser erklären.
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morpheus-06 schrieb:
ist aber sehr schwer das kar zu machen, in den meisten Fällen wird die Zweitpraxis gewerbesteuerpflichtig.
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Xela schrieb:
Wenn Sie dem Finanzamt klar machen könnten (man muss allerdings ungefragt gar nichts klar machen), dass Sie die Zweitpraxis als unselbstständige Niederlassung führen und den entscheidenden Ansprüche an die Freiberuflichkeit nachkommen, ist das das Ganze ohne Gewerbesteuer führbar.
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