Dein neuer Arbeitsort
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
Die VAMED Klinik Geesthacht
befindet sich bei Hamburg. Wir
unterstützen Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene auf ihrem Weg
zurück ins Leben: mit
neurologischer und
(neuro-)orthopädischer Reha sowie
einer Reha bei Sprachstörungen.
In Voll- oder Teilzeit und
unbefristet
Deine Aufgaben
- Du behandelst Kinder, Jugendliche
und junge Erwachsene mit erworbenen
und angeborenen neurologischen
Krankheitsbildern
- Zudem arbeitest Du mit den
Kindern unseres Sprachhause...
ich würde gerne mit einigen Privatpatienten privat behandeln und abrechen, bleibe aber auf jeden Fall unterhalb der Beitragsbessungsgrenze! Muss ich trotzdem ein Gewerbe annmelden. Oder kann ich "einfach" den Pat. so die Rechnung stellen?!?!?!?
Vielen Dank für Euro Ratschläge :wink:)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen!
ich würde gerne mit einigen Privatpatienten privat behandeln und abrechen, bleibe aber auf jeden Fall unterhalb der Beitragsbessungsgrenze! Muss ich trotzdem ein Gewerbe annmelden. Oder kann ich "einfach" den Pat. so die Rechnung stellen?!?!?!?
Vielen Dank für Euro Ratschläge :wink:)
Behandelst du Privatpat. auf Rezept, arbeitest du auf Anweisung des Arztes. Somit ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Wenn du etwas verkaufst solltest du darauf achten, dass du eine bestimmte Summe nicht überschreitest. Wie hoch die ist, kann dir dein Steuerberater sagen. Als Selbständige sollte man für mein Dafürhalten einen Steuerberater haben.
Viele Grüße
AH
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super, vielen dank !!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Super!!! vielen dank
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Physio AH schrieb:
Hallo Anonymus,
Behandelst du Privatpat. auf Rezept, arbeitest du auf Anweisung des Arztes. Somit ist keine Gewerbeanmeldung notwendig. Wenn du etwas verkaufst solltest du darauf achten, dass du eine bestimmte Summe nicht überschreitest. Wie hoch die ist, kann dir dein Steuerberater sagen. Als Selbständige sollte man für mein Dafürhalten einen Steuerberater haben.
Viele Grüße
AH
Gefällt mir
Sorry! meinte Grundfreibetrag
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was und wie hoch ist der Grundfreibetrag? [Steuer-Schutzbrief]
Sorry! meinte Grundfreibetrag
Aber egal ob Dein einziges Einkommen oder "Zusatzverdienst" - ganz so einfach ist es nicht. Was ist mit der BG? Mit der Berufshaftpflicht? Wie bist Du krankenversichert?
Und WO willst Du die Patienten behandeln?
Also einfach Patienten behandeln und Geld kassieren wäre etwas einfach ....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
ist das Dein einziges Einkommen?
Aber egal ob Dein einziges Einkommen oder "Zusatzverdienst" - ganz so einfach ist es nicht. Was ist mit der BG? Mit der Berufshaftpflicht? Wie bist Du krankenversichert?
Und WO willst Du die Patienten behandeln?
Also einfach Patienten behandeln und Geld kassieren wäre etwas einfach ....
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
die neue schrieb:
was ist die "Beitragsbemessungsgrenze" ?? :hushed:
Selbständig und stolz drauf. :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bach1a schrieb:
Kannst besser anonym bleiben glaube ich.
Selbständig und stolz drauf. :smile:
Mein Profilbild bearbeiten