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FrankfurtRheinMain

Physiotherapeut/in (m/w/d) oder
Masseur/in und medizinische/r
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Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d) oder
Masseur/in und medizinische/r
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tolles Team verstärkt und sich auf
eine abwechslungsreiche und
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modernen Praxis freut.

Deine Aufgaben:

Durchführung von individuellen
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sina 22
03.01.2019 09:22
Hallo!

Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...

Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?

????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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Hallo! Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen. Jetzt habe ich noch einige Fragen... Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss? Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen? Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas? ???????????????????? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!
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sina 22 schrieb:

Hallo!

Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...

Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?

????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!

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Tempelritter
03.01.2019 09:25
Eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregistereintrag sind nicht erforderlich aber ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt oder der Baubehörde. Nicht immer wird das in Wohnräumen zugelassen, außerdem muss der Vermieter- Eigentümer und alle angrenzenden Eigentümer einverstanden sein. Eine Berufshaftplicht ist von Vorteil.
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• die neue
• morpheus-06
• Papa Alpaka
Eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregistereintrag sind nicht erforderlich aber ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt oder der Baubehörde. Nicht immer wird das in Wohnräumen zugelassen, außerdem muss der Vermieter- Eigentümer und alle angrenzenden Eigentümer einverstanden sein. Eine Berufshaftplicht ist von Vorteil.
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Tempelritter schrieb:

Eine Gewerbeanmeldung und ein Handelsregistereintrag sind nicht erforderlich aber ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt oder der Baubehörde. Nicht immer wird das in Wohnräumen zugelassen, außerdem muss der Vermieter- Eigentümer und alle angrenzenden Eigentümer einverstanden sein. Eine Berufshaftplicht ist von Vorteil.

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Papa Alpaka
03.01.2019 10:44
sina 22 schrieb am 3.1.19 09:22:
Hallo!

Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...

Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss?
Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas?

????????????????????
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!


Im Zweifel gibst du bei der Rechtsform "Einzelunternehmen" an, die Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht (du machst ja keine Fehler); nach SGB VII §192 bist du zur Meldung an die BG (für uns: BGW) verpflichtet, unabhängig davon das die BGW eine Durchschrift deiner Meldung beim Finanzamt erhält...
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[zitat]sina 22 schrieb am 3.1.19 09:22: Hallo! Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen. Jetzt habe ich noch einige Fragen... Kann mir jemand sagen was ich bei der Gewerbeanmeldung für eine Rechtsform angeben muss? Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen? Brauche ich außer einer Berufshaftpflicht noch irgendwas? ???????????????????? Vielen Dank schonmal für eure Hilfe! [/zitat] Im Zweifel gibst du bei der Rechtsform "Einzelunternehmen" an, die Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht (du machst ja keine Fehler); nach SGB VII §192 bist du zur Meldung an die BG (für uns: BGW) verpflichtet, unabhängig davon das die BGW eine Durchschrift deiner Meldung beim Finanzamt erhält...
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Bernie
03.01.2019 14:22
Hallo Sina,
als was möchtest Du Dich denn selbstständig machen? PT? oder HPPT (sektoral)?
Behandelst Du die PP mit Rezept oder ohne?
Wohnst Du zur Miete oder hast Du Eigentum und wenn ja in welchem Gebietscharakter nach BauGB/LBO?
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Hallo Sina, als was möchtest Du Dich denn selbstständig machen? PT? oder HPPT (sektoral)? Behandelst Du die PP mit Rezept oder ohne? Wohnst Du zur Miete oder hast Du Eigentum und wenn ja in welchem Gebietscharakter nach BauGB/LBO?
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Bernie schrieb:

Hallo Sina,
als was möchtest Du Dich denn selbstständig machen? PT? oder HPPT (sektoral)?
Behandelst Du die PP mit Rezept oder ohne?
Wohnst Du zur Miete oder hast Du Eigentum und wenn ja in welchem Gebietscharakter nach BauGB/LBO?

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sina 22
04.01.2019 09:29
Vorerst nur pt, mache aber im Sommer meinen Hppt.
Ich behandel mit und ohne Rezept.
Behandeln tue ich zu Hause, in einem extra dafür vorgesehen Raum.
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Vorerst nur pt, mache aber im Sommer meinen Hppt. Ich behandel mit und ohne Rezept. Behandeln tue ich zu Hause, in einem extra dafür vorgesehen Raum.
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sina 22 schrieb:

Vorerst nur pt, mache aber im Sommer meinen Hppt.
Ich behandel mit und ohne Rezept.
Behandeln tue ich zu Hause, in einem extra dafür vorgesehen Raum.

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Bernie
04.01.2019 12:17
Also:
1.) Als "nur" PT kannst Du ausschließlich auf Rezept tätig werden. Vorsicht bei anderen Dingen wegen evtl. Umsatzsteuer und Verstoß gegen HeilprG
2.) Wenn Du nur auf Rezept tätig wirst, nichts verkaufst etc., benötigst Du auch keine Gewerbeanmeldung
3.) Wenn HPPT dann kannst Du ohne Rezept arbeiten (im Rahmen der PT) - Rest s.o.
4.) Du behandelst zu Hause? Wenn es dein Eigentum ist, und es Dein Haus ist musst Du eine Nutzungsänderung beantragen (Bauamt). Dann kommt es auf den jeweiligen Gebietscharkter an, Parkplätze usw.
Wenn es eine Eignetumswohnung ist musst Du evtl. die Eigentümergemeinschaft fragen
5.) Kein Handelsregistereintrag nötig
6.) BG ist Pflicht. Haftpflichtversicherung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Gibts aber in günstiger Kombi mit Privater Haftpflicht (aufpassen bei Erweiterung HPPT! Höheres Risiko)
7.) Steuernummer abklären
8.) Hast Du noch einen AG, dasnn musst Du das auch mkt dem abklären.

Das haben ja die Anderen auch schon so geschrieben
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Also: 1.) Als "nur" PT kannst Du ausschließlich auf Rezept tätig werden. Vorsicht bei anderen Dingen wegen evtl. Umsatzsteuer und Verstoß gegen HeilprG 2.) Wenn Du nur auf Rezept tätig wirst, nichts verkaufst etc., benötigst Du auch keine Gewerbeanmeldung 3.) Wenn HPPT dann kannst Du ohne Rezept arbeiten (im Rahmen der PT) - Rest s.o. 4.) Du behandelst zu Hause? Wenn es dein Eigentum ist, und es Dein Haus ist musst Du eine Nutzungsänderung beantragen (Bauamt). Dann kommt es auf den jeweiligen Gebietscharkter an, Parkplätze usw. Wenn es eine Eignetumswohnung ist musst Du evtl. die Eigentümergemeinschaft fragen 5.) Kein Handelsregistereintrag nötig 6.) BG ist Pflicht. Haftpflichtversicherung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Gibts aber in günstiger Kombi mit Privater Haftpflicht (aufpassen bei Erweiterung HPPT! Höheres Risiko) 7.) Steuernummer abklären 8.) Hast Du noch einen AG, dasnn musst Du das auch mkt dem abklären. Das haben ja die Anderen auch schon so geschrieben
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Bernie schrieb:

Also:
1.) Als "nur" PT kannst Du ausschließlich auf Rezept tätig werden. Vorsicht bei anderen Dingen wegen evtl. Umsatzsteuer und Verstoß gegen HeilprG
2.) Wenn Du nur auf Rezept tätig wirst, nichts verkaufst etc., benötigst Du auch keine Gewerbeanmeldung
3.) Wenn HPPT dann kannst Du ohne Rezept arbeiten (im Rahmen der PT) - Rest s.o.
4.) Du behandelst zu Hause? Wenn es dein Eigentum ist, und es Dein Haus ist musst Du eine Nutzungsänderung beantragen (Bauamt). Dann kommt es auf den jeweiligen Gebietscharkter an, Parkplätze usw.
Wenn es eine Eignetumswohnung ist musst Du evtl. die Eigentümergemeinschaft fragen
5.) Kein Handelsregistereintrag nötig
6.) BG ist Pflicht. Haftpflichtversicherung ist aus meiner Sicht unumgänglich. Gibts aber in günstiger Kombi mit Privater Haftpflicht (aufpassen bei Erweiterung HPPT! Höheres Risiko)
7.) Steuernummer abklären
8.) Hast Du noch einen AG, dasnn musst Du das auch mkt dem abklären.

Das haben ja die Anderen auch schon so geschrieben

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morpheus-06
05.01.2019 10:13
zu 4. wenn du Mieter bist, muss der Vermieter einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Ohne diesen Antrag die Tätigkeit nicht möglich.
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zu 4. wenn du Mieter bist, muss der Vermieter einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Ohne diesen Antrag die Tätigkeit nicht möglich.
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morpheus-06 schrieb:

zu 4. wenn du Mieter bist, muss der Vermieter einen Antrag auf Nutzungsänderung stellen. Ohne diesen Antrag die Tätigkeit nicht möglich.

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Bernie
05.01.2019 11:47
Genau, Nutzungsänderungsantrag wird "immer" fällig, wenn Wohnraum anderweitig genutzt werden soll.....
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• morpheus-06
Genau, Nutzungsänderungsantrag wird "immer" fällig, wenn Wohnraum anderweitig genutzt werden soll.....
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Bernie schrieb:

Genau, Nutzungsänderungsantrag wird "immer" fällig, wenn Wohnraum anderweitig genutzt werden soll.....

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eim
05.01.2019 18:59
Und bei Heilpraktik egal ob Physio oder Voll muß immer Anmeldung über bzw. beim Gesundheitsamt anmelden und in Hamburg auch Anmeldung nur bei Physio auch beim GA
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Und bei Heilpraktik egal ob Physio oder Voll muß immer Anmeldung über bzw. beim Gesundheitsamt anmelden und in Hamburg auch Anmeldung nur bei Physio auch beim GA
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eim schrieb:

Und bei Heilpraktik egal ob Physio oder Voll muß immer Anmeldung über bzw. beim Gesundheitsamt anmelden und in Hamburg auch Anmeldung nur bei Physio auch beim GA

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Papa Alpaka schrieb:

sina 22 schrieb am 3.1.19 09:22:
Hallo!

Ich möchte mich zu Hause mit Privat Patienten Selbstständig machen.
Jetzt habe ich noch einige Fragen...

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Muss ich meinen Namen in ein Handelsregister eintragen lassen?
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Im Zweifel gibst du bei der Rechtsform "Einzelunternehmen" an, die Berufshaftpflichtversicherung brauchst du nicht (du machst ja keine Fehler); nach SGB VII §192 bist du zur Meldung an die BG (für uns: BGW) verpflichtet, unabhängig davon das die BGW eine Durchschrift deiner Meldung beim Finanzamt erhält...



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