Wir suchen DICH als
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
Physiotherapeutin /
Physiotherapeuten (w/m/d)
in Teilzeit oder Vollzeit,
unbefristet und zum
nächstmöglichen Zeitpunkt.
Das Universitätsklinikum Zentrum
für Physiotherapie (UZP) ist eine
Heilmittelpraxis für
ambulante Physiotherapie im neuen
Gesundheitszentrum auf dem Campus
Schnarrenberg des
Universitätsklinikums Tübingen
(100%-ige Tochtergesellschaft).
Wir bieten Dir:
Umfangreiche Therapieangebote mit
besonderen Schwerpunkten und die
Möglichkeit zum Mitwirk...
muss man sich beim Gesundheitsdienst - GDG als Selbsständiger Physiotherapeut anmelden? und was für auswirkungen hat dass ?
Danke.
GT
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
T.duck schrieb:
Moin,
muss man sich beim Gesundheitsdienst - GDG als Selbsständiger Physiotherapeut anmelden? und was für auswirkungen hat dass ?
Danke.
GT
Es bringt vor allem regelmäßige Rechnungen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Nein.
Es bringt vor allem regelmäßige Rechnungen.
Ggf. die Praxis beim Gedundheitdamt anmelden...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
T.duck schrieb:
Ok? Da ich vom Gesundheitsdienst ein Schreiben zur Anmeldung bekommen habe und ich nun nicht weiß wie ich damit umgehen soll?
Ich vermute stark, du hast einen Massenbrief eines hauptberuflichen Rechnungsschreibers abbekommen ;)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Scans mal ein (fotografiers) und poste einen Link ... Oder schicks mir als PN, dann krieg ich das für alle anderen sichtbar. Was du machst weiß ich nicht, ich würde deine Informationen schwärzen.
Ich vermute stark, du hast einen Massenbrief eines hauptberuflichen Rechnungsschreibers abbekommen ;)
Es macht einen großen Unterschied ob der Brief von der "Gesundheitsdienst GmbH" kommt oder vom "Landratsamt Hintersachsenhausen" - wenn das Landratsamt dir bekannt ist und die Adressangabe einigermaßen stimmig kannst du später auf arglistige Täuschung plädieren; unter der Bezeichnung "Landratsamt" dürfen nur ausgewählte Behörden tätig werden ;)
Zuallererst: Entwarnung, auf den zwei Seiten die du mir geschickt hast steht nicht "Ich abonniere kostenpflichtig 5 Waschmaschinen monatlich, zahlbar im Voraus; Lieferung auf Abruf -- Anspruch verfällt wenn Frist um zwei Tage überschritten wurde. Kündigung jeweils zum Ende des zweiten Quartals des nächsten Kalenderjahres möglich".
Für alle anderen fasse ich den Inhalt zusammen:
Sehr geehrter T.duck, zum Abgleich unserer Datei benötige ich Ihre Angaben mit Nachweisen. Bitte legen Sie mir innerhalb eines Monats folgende Unterlagen vor:
- beglaubigte Urkunde über die Erlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung
- ausgefüllte Meldung als Selbstständiger in einem Gesundheitsberuf
Gemäß §12 Abs. 1 GDG besteht eine Meldepflicht gegenüber dem öffentlichen Gesundheitswesen.
-----------Seite 2----------------------
Meldung für Angehörige eines Gesundheitsberufs
nach §2 der Landesverordnung über Berufe des Gesundheitswesens vom 2. Dezember 2014 (GVOBl Schl.-H. S.)
(1) Zur Person...
(2) Zu Praxen, Zweigpraxen, ...
(3) Berufsbezeichnung
(4) Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wurde erteilt am ... durch ...
(5) Beraufsausübung beginnt/hat begonnen bzw endet zu (Datum)
(6) Die Praxis wird innerhalb des Kreises verlegt am ... nach ...
Ort/Datum ... Unterschrift
Ohne den Briefkopf gesehen zu haben und ohne in den genannten Verordnungen bzw. Gesetzen nachgeschlagen zu haben: Dein Gesundheitsamt fragt dich gerade ob du wirklich tust was sie glauben was du tust. Das werden sie nicht aus Lust und Laune fragen [öffentlicher Dienst ... Intiative...?!?] sondern aufgrund der benannten Rechtsgrundlage.
In den genannten Gesetzen wird auch drinstehen was passiert wenn du dich nicht meldest - kann sein das sie dann nochmal fragen und irgendwann einen ganz bösen Brief schreiben, kann sein das die Staatsdienerschaft vorbeikommt und deinen Laden schließt wegen unerlaubter Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitswesen :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
...soweit ich deine Fotos beurteilen kann (der Briefkopf ist wichtig! Da stehen Absenderinformationen drin die deutbar sind; im Zweifelsfall lassen sich so Behörden verifizieren indem man über die Website der Behörde die zentrale Infonummer heraussucht, wenn dann noch Zweifel bestehen dort anruft und sich an den genannten Ansprechpartner direkt wendet...).
Meldepflicht nach §12 des Gesundheitsdienst-Gesetzes i.V. §2 der Landesverordnung über Gesundheitsberufe [auf Seite 2 steht im Kleingedruckten "Schl.-H. S." -- ich tippe auf Schleswig-Holstein]
Es macht einen großen Unterschied ob der Brief von der "Gesundheitsdienst GmbH" kommt oder vom "Landratsamt Hintersachsenhausen" - wenn das Landratsamt dir bekannt ist und die Adressangabe einigermaßen stimmig kannst du später auf arglistige Täuschung plädieren; unter der Bezeichnung "Landratsamt" dürfen nur ausgewählte Behörden tätig werden ;)
Zuallererst: Entwarnung, auf den zwei Seiten die du mir geschickt hast steht nicht "Ich abonniere kostenpflichtig 5 Waschmaschinen monatlich, zahlbar im Voraus; Lieferung auf Abruf -- Anspruch verfällt wenn Frist um zwei Tage überschritten wurde. Kündigung jeweils zum Ende des zweiten Quartals des nächsten Kalenderjahres möglich".
Für alle anderen fasse ich den Inhalt zusammen:
Sehr geehrter T.duck, zum Abgleich unserer Datei benötige ich Ihre Angaben mit Nachweisen. Bitte legen Sie mir innerhalb eines Monats folgende Unterlagen vor:
- beglaubigte Urkunde über die Erlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung
- ausgefüllte Meldung als Selbstständiger in einem Gesundheitsberuf
Gemäß §12 Abs. 1 GDG besteht eine Meldepflicht gegenüber dem öffentlichen Gesundheitswesen.
-----------Seite 2----------------------
Meldung für Angehörige eines Gesundheitsberufs
nach §2 der Landesverordnung über Berufe des Gesundheitswesens vom 2. Dezember 2014 (GVOBl Schl.-H. S.)
(1) Zur Person...
(2) Zu Praxen, Zweigpraxen, ...
(3) Berufsbezeichnung
(4) Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wurde erteilt am ... durch ...
(5) Beraufsausübung beginnt/hat begonnen bzw endet zu (Datum)
(6) Die Praxis wird innerhalb des Kreises verlegt am ... nach ...
Ort/Datum ... Unterschrift
Ohne den Briefkopf gesehen zu haben und ohne in den genannten Verordnungen bzw. Gesetzen nachgeschlagen zu haben: Dein Gesundheitsamt fragt dich gerade ob du wirklich tust was sie glauben was du tust. Das werden sie nicht aus Lust und Laune fragen [öffentlicher Dienst ... Intiative...?!?] sondern aufgrund der benannten Rechtsgrundlage.
In den genannten Gesetzen wird auch drinstehen was passiert wenn du dich nicht meldest - kann sein das sie dann nochmal fragen und irgendwann einen ganz bösen Brief schreiben, kann sein das die Staatsdienerschaft vorbeikommt und deinen Laden schließt wegen unerlaubter Ausübung einer Tätigkeit im Gesundheitswesen :)
[kaputter Link]
Siehe § 12
Hier in NRW sind auf ähnliche Rechtsgrundlage die Gesundheitsämter zuständig und wir werden alle Jubeljahre zum Abgleich der Meldung aufgefordert.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich tippe auch mal auf Schleswig-Holstein. Hier ist die Rechtsgrundlage:
[kaputter Link]
Siehe § 12
Hier in NRW sind auf ähnliche Rechtsgrundlage die Gesundheitsämter zuständig und wir werden alle Jubeljahre zum Abgleich der Meldung aufgefordert.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
Hä ? Wie soll man sich bei einem Gesetz anmelden?
Ggf. die Praxis beim Gedundheitdamt anmelden...
Mein Profilbild bearbeiten