Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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siehe IFK-Pressemitteilung zur Kenntnis:
Gesetzliche Preiserhöhung in Sicht?
Trotz des etwas schlampigen Sprachgebrauchs ein angesichts bereits ausformulierter Textvorschläge bedenkenswerter Ansatz, würde ein solch "gesetzlicher" Anpassungszwang den Kostenträgern den kasseninternen Legitimationsdruck (siehe auch Grundlohnsummenbindung) nehmen. Schlampiger Sprachgebrauch deshalb, weil es sich nach meinem Sprachverständnis bei unseren GKV-Tarifen allenfalls um Gebühren handelt. Unsere Preise dürften wohl etwas anderes sein...
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
siehe IFK-Pressemitteilung zur Kenntnis:
Gesetzliche Preiserhöhung in Sicht?
Trotz des etwas schlampigen Sprachgebrauchs ein angesichts bereits ausformulierter Textvorschläge bedenkenswerter Ansatz, würde ein solch "gesetzlicher" Anpassungszwang den Kostenträgern den kasseninternen Legitimationsdruck (siehe auch Grundlohnsummenbindung) nehmen. Schlampiger Sprachgebrauch deshalb, weil es sich nach meinem Sprachverständnis bei unseren GKV-Tarifen allenfalls um Gebühren handelt. Unsere Preise dürften wohl etwas anderes sein...
Mit kollegialen Grüßen
Hört sich wie so oft wirklich schön an.
... dass sie mindestens das obere Drittel des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis in dieser Region erreichen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.“....
zu deutsch: es wird manifestiert, dass ein ganzes Drittel Unterschied grundsätzlich sogar dem Willen der Berufsverbandsmitglieder entspricht bzw. dies felsenfest umgesetzt werden soll ( um Dauerungerechtigkeit per Verträgen den Kassenfinanzen zu garantieren )
...Dieser Mechanismus würde eine jeweilige Anpassung nach oben garantieren, ...
Steht so schön dahin, das Gegenteil als direkte Folge. Was will man als PI mehr, Grundsatzandershandhabung, da es die Verbandsmitglieder nicht anders dulden.
...so dass es keine Vergütungen mehr geben kann, die in einem hohen Maße vom Durchschnitt nach unten abweichen....
Also grundsätzlich bis zu einem Drittel gegenüber dem Durchschnitt nach unten hin abweichen. Sozusagen: wirklich ganz toll der ifk mal wieder.
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webpt schrieb:
...sind die Preise durch die Vertragspartner so anzupassen,...
Hört sich wie so oft wirklich schön an.
... dass sie mindestens das obere Drittel des Intervalls zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Preis in dieser Region erreichen. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.“....
zu deutsch: es wird manifestiert, dass ein ganzes Drittel Unterschied grundsätzlich sogar dem Willen der Berufsverbandsmitglieder entspricht bzw. dies felsenfest umgesetzt werden soll ( um Dauerungerechtigkeit per Verträgen den Kassenfinanzen zu garantieren )
...Dieser Mechanismus würde eine jeweilige Anpassung nach oben garantieren, ...
Steht so schön dahin, das Gegenteil als direkte Folge. Was will man als PI mehr, Grundsatzandershandhabung, da es die Verbandsmitglieder nicht anders dulden.
...so dass es keine Vergütungen mehr geben kann, die in einem hohen Maße vom Durchschnitt nach unten abweichen....
Also grundsätzlich bis zu einem Drittel gegenüber dem Durchschnitt nach unten hin abweichen. Sozusagen: wirklich ganz toll der ifk mal wieder.
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Niemand kann mich zwingen, meine Praxis defizitär zu führen. :point_up:
Anders geht es offensichtlich nicht, bis die aufwachen...
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Wonderwoman schrieb:
So sehe ich das auch... wir stellen jetzt MLD und HBs ein. Sowas ist nicht mehr kostendeckend. Und ich bin nicht dafür zuständig, dass die Kassen ihren Versorgungsauftrag dann nicht mehr erfüllen können.
Niemand kann mich zwingen, meine Praxis defizitär zu führen. :point_up:
Anders geht es offensichtlich nicht, bis die aufwachen...
Da wir somit gedanklich richtig schlussfolgern, dass es bereits schon so sei, nunmehr Land in Sicht ( also Land unter ) sei und bis dort ja nun nicht gleich der nächste Paukenschlag gefordert werden könne. Ein solider eingehaltener Fünfjahresplan hatte sich zudem schon immer bezahlt gemacht.
In Sachen " gesetzl. Gebührenerhöhung " durch die staatshoheitliche Handhabung wird untermauert, dass die Selbstständigkeit eine echte ist. Denn staatshoheitliche einseitige Festlegungen ergeben ja bereits von der Formulierung her, dass das Unternehmertum ausgebrochen sei. Z.B. Preisgestaltung, Arbeitsort, Anwesenheitspflichten, rundum fachliche Ausübungs+ ausführungsvorgaben, Vorhaltepflichten, Abrechnungsablaufvorgaben, Urlaubsregelungen, Mietvertragsvorlagen, vorgegebene Versicherungsvorschriften wie das GKV- Risiko auf die Leistungserbringer überzugehen hat, Haftung für Pat.- Erkrankungen und deren sonstige Lebensführungsgegebenheiten usw. usw. . Genau das untermauert ja auch die echte Selbstständigkeit.
Lt. sektoralem HP- Urteil hat der Gesetzgeber sogar ausdrücklich gewollt, dass die therapeutischen Leistungserbringer rein keinerlei Leistungen selbstständig erbringen dürfen ( weder fachlich und auch in jeglicher anderer Hinsicht nicht ).
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webpt schrieb:
...warum in 5 Jahren ...
Da wir somit gedanklich richtig schlussfolgern, dass es bereits schon so sei, nunmehr Land in Sicht ( also Land unter ) sei und bis dort ja nun nicht gleich der nächste Paukenschlag gefordert werden könne. Ein solider eingehaltener Fünfjahresplan hatte sich zudem schon immer bezahlt gemacht.
In Sachen " gesetzl. Gebührenerhöhung " durch die staatshoheitliche Handhabung wird untermauert, dass die Selbstständigkeit eine echte ist. Denn staatshoheitliche einseitige Festlegungen ergeben ja bereits von der Formulierung her, dass das Unternehmertum ausgebrochen sei. Z.B. Preisgestaltung, Arbeitsort, Anwesenheitspflichten, rundum fachliche Ausübungs+ ausführungsvorgaben, Vorhaltepflichten, Abrechnungsablaufvorgaben, Urlaubsregelungen, Mietvertragsvorlagen, vorgegebene Versicherungsvorschriften wie das GKV- Risiko auf die Leistungserbringer überzugehen hat, Haftung für Pat.- Erkrankungen und deren sonstige Lebensführungsgegebenheiten usw. usw. . Genau das untermauert ja auch die echte Selbstständigkeit.
Lt. sektoralem HP- Urteil hat der Gesetzgeber sogar ausdrücklich gewollt, dass die therapeutischen Leistungserbringer rein keinerlei Leistungen selbstständig erbringen dürfen ( weder fachlich und auch in jeglicher anderer Hinsicht nicht ).
Doch doch, die Verbandsmitglieder werden das auch in jedem künftigen Vertrag Dir nochmal um die Ohren hauen, dass Du mit dieser Ansicht weit daneben liegst.
Z.B. hast Du einen 20 qm- Gymnastikraum ( mehrere hundert EUR je Monat ) für Gruppenbehandlungen vorzuhalten. Du also selbst bei 2 Gruppen je Tag mit 5 Pat. ( ich hab mal die Realitätsnähe voll ausgeschöpft ) nicht einmal die Raumkosten als solche einspielst.
Nun wieder die Unternehmensdarbietung ganz groß daherkommt, denn Verluste müssen ja wie bei jedem anderen Unternehmen natürlich anderswo gegenfinanziert werden- z.B. MLD- 45 als HB, ET/ US böte sich sicherlich geradezu an, letztere könnte man z.B. mittels der Gruppenbehandlungsvergütungen gegenfinanzieren.
Du musst das nochmal durchrechnen, Massagen z.B. im HB kannst Du doch auch noch mit zur Quersubventionierung heranziehen ? Das unterschreitet die MLD- 45 im HB- Version zwar, aber in der 50 qm- Praxis dort die 5 Patienten- Gruppe 2 x am Tag ( Risiko in jeglicher Hinsicht bei Dir ) ist noch ungünstiger.
Besser wär es da, wenn Du auf MLD- 60, HB umstellst, denn die Vergütungen überschreiten da ja dann sogar das Wuchergebot. In der 50 qm- Praxis allein arbeitend erreichen realitätsbetrachtete 4 x Massage die Stunde äquivalente Höchstumsätze, mit welchen Du z.B. 25 min KG- ZNS finanzieren könntest ( Amortisation durch Kursgebühr, Anfahrt, Unterkunft, wochenlanger Nichtumsatz hier mal mit Null berücksichtigt- rechnet sich für PI einfach besser und PI als Berufung zu betrachten setzte ich hier als Selbstverständlichkeit an ).
Also bei Anmietung mehrerer hundert qm es sich aber deutlich besser darstellt, denn die zusätzlichen GKV- Gruppenbehandlungen erfordern auch zusätzliche qm fürs an+ ausziehen, ausführliche Toilettengänge machen evtl. eine 2 und 3 Toilette erforderlich. Die Kosten für diese Zusatz- qm hier auch mal mit Null angesetzt ( sollte man grundsätzlich alles mit Null ansetzen, denn man kann dann vieles viel besser erklären ). Personal, die entsprechenden zusätzl. Kosten sind, da Du ja Unternehmer/ in bist Dein Risikobereich, denn wessen denn auch sonst. Das macht das Selbstständigendasein geradezu aus, Durchreglementierung in jedweder Hinsicht, ausser eben sämtliche Kosten, denn das sei Unternehmersache/ Risiko.
So rechnen es ja die ärztlichen Gruppierungen den Kassen ja auch immer vor. Die Ärzte setzten stets an, dass sie selbst ja dann z.B. für Urlaubszeiten jemanden anstellen könnten. Um es also aus Kassensicht beitragsstabil zu gestalten.
So können dann auch weiterhin Deutschlands teuerste Werbeflächen kassenseitig daherblinken und leuchten- zur Darstellung des auf dem Papier stehenden leistungsfähigem Krankenversicherungssystemes.
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webpt schrieb:
...Niemand kann mich zwingen, meine Praxis defizitär zu führen....
Doch doch, die Verbandsmitglieder werden das auch in jedem künftigen Vertrag Dir nochmal um die Ohren hauen, dass Du mit dieser Ansicht weit daneben liegst.
Z.B. hast Du einen 20 qm- Gymnastikraum ( mehrere hundert EUR je Monat ) für Gruppenbehandlungen vorzuhalten. Du also selbst bei 2 Gruppen je Tag mit 5 Pat. ( ich hab mal die Realitätsnähe voll ausgeschöpft ) nicht einmal die Raumkosten als solche einspielst.
Nun wieder die Unternehmensdarbietung ganz groß daherkommt, denn Verluste müssen ja wie bei jedem anderen Unternehmen natürlich anderswo gegenfinanziert werden- z.B. MLD- 45 als HB, ET/ US böte sich sicherlich geradezu an, letztere könnte man z.B. mittels der Gruppenbehandlungsvergütungen gegenfinanzieren.
Du musst das nochmal durchrechnen, Massagen z.B. im HB kannst Du doch auch noch mit zur Quersubventionierung heranziehen ? Das unterschreitet die MLD- 45 im HB- Version zwar, aber in der 50 qm- Praxis dort die 5 Patienten- Gruppe 2 x am Tag ( Risiko in jeglicher Hinsicht bei Dir ) ist noch ungünstiger.
Besser wär es da, wenn Du auf MLD- 60, HB umstellst, denn die Vergütungen überschreiten da ja dann sogar das Wuchergebot. In der 50 qm- Praxis allein arbeitend erreichen realitätsbetrachtete 4 x Massage die Stunde äquivalente Höchstumsätze, mit welchen Du z.B. 25 min KG- ZNS finanzieren könntest ( Amortisation durch Kursgebühr, Anfahrt, Unterkunft, wochenlanger Nichtumsatz hier mal mit Null berücksichtigt- rechnet sich für PI einfach besser und PI als Berufung zu betrachten setzte ich hier als Selbstverständlichkeit an ).
Also bei Anmietung mehrerer hundert qm es sich aber deutlich besser darstellt, denn die zusätzlichen GKV- Gruppenbehandlungen erfordern auch zusätzliche qm fürs an+ ausziehen, ausführliche Toilettengänge machen evtl. eine 2 und 3 Toilette erforderlich. Die Kosten für diese Zusatz- qm hier auch mal mit Null angesetzt ( sollte man grundsätzlich alles mit Null ansetzen, denn man kann dann vieles viel besser erklären ). Personal, die entsprechenden zusätzl. Kosten sind, da Du ja Unternehmer/ in bist Dein Risikobereich, denn wessen denn auch sonst. Das macht das Selbstständigendasein geradezu aus, Durchreglementierung in jedweder Hinsicht, ausser eben sämtliche Kosten, denn das sei Unternehmersache/ Risiko.
So rechnen es ja die ärztlichen Gruppierungen den Kassen ja auch immer vor. Die Ärzte setzten stets an, dass sie selbst ja dann z.B. für Urlaubszeiten jemanden anstellen könnten. Um es also aus Kassensicht beitragsstabil zu gestalten.
So können dann auch weiterhin Deutschlands teuerste Werbeflächen kassenseitig daherblinken und leuchten- zur Darstellung des auf dem Papier stehenden leistungsfähigem Krankenversicherungssystemes.
...Niemand kann mich zwingen, meine Praxis defizitär zu führen....
Doch doch, die Verbandsmitglieder werden das auch in jedem künftigen Vertrag Dir nochmal um die Ohren hauen, dass Du mit dieser Ansicht weit daneben liegst.
Wer glaubt, bestehende ALT-Verbände wollen den Theapeuten etwas Gutes tun, irrt sich gewaltig. Die ganze Zulassungs-Vertrags-Arbeits-und Vergütungskultur nach §§124-125, §70 , 301 bis 303 SGB V ist zu reformieren.
Wer dies noch nicht erkennen kann, dem empfehle ich einen Blick in die Vertragskultur nach §75 ff SGB XII (Sozialhilfe) und nach SGB VIII (Kinder-u. Jugendhilfe). Dort sind die Fixkosten für Raum etc. bei der Vergütung seit langem extra zu kalkulieren und zu berechnen.
Vertragssubjekt für Dienstleister an Menschen nach jedem Sozialgesetzbuch muss
der Mensch/ Patient/ Klient werden mit seiner Diagnostik nach ICD und seinen Beeinträchtigungen nach ICF.
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Gnulda schrieb:
webpt schrieb am 15.4.15 12:06:
...Niemand kann mich zwingen, meine Praxis defizitär zu führen....
Doch doch, die Verbandsmitglieder werden das auch in jedem künftigen Vertrag Dir nochmal um die Ohren hauen, dass Du mit dieser Ansicht weit daneben liegst.
Wer glaubt, bestehende ALT-Verbände wollen den Theapeuten etwas Gutes tun, irrt sich gewaltig. Die ganze Zulassungs-Vertrags-Arbeits-und Vergütungskultur nach §§124-125, §70 , 301 bis 303 SGB V ist zu reformieren.
Wer dies noch nicht erkennen kann, dem empfehle ich einen Blick in die Vertragskultur nach §75 ff SGB XII (Sozialhilfe) und nach SGB VIII (Kinder-u. Jugendhilfe). Dort sind die Fixkosten für Raum etc. bei der Vergütung seit langem extra zu kalkulieren und zu berechnen.
Vertragssubjekt für Dienstleister an Menschen nach jedem Sozialgesetzbuch muss
der Mensch/ Patient/ Klient werden mit seiner Diagnostik nach ICD und seinen Beeinträchtigungen nach ICF.
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therapeutin schrieb:
Deshalb wird sich trotzdem nichts ändern...der Preis könnte auch nach unten angepasst werden..warum in 5 Jahren ...ob ich 15,43 oder 15,60 für eine KG ist sowieso egal...KG 20min eingeplante Zeit(nicht Behandlungszeit, dass ist für mich wichtig) müsste mind. mit 20€ vergütet werden und das wird nicht einmal in 5 Jahren erreicht
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