Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
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Beispiel: 03.11.23 KG und Fango .... Unterschrift
Doku (iPrax) direkt zum entsprechenden Datum: Mobi Scapula und Clavicula, WTT Schulter-Nacken-Bereich, Fango, Desinfektion. Anschl. deutliche Schmerzminderung.
CT-/MRT-Befunde scanne ich ein. Genauso wie eine Zuzahlungsbefreiung. Und die fertige VO scanne ich bei der Doku zum letzten Termin zusätzlich mit ein. So habe ich alles beieinander
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die neue schrieb:
@Sonne19 Auf der Verordnung quittiert der Patient ja sowieso.
Beispiel: 03.11.23 KG und Fango .... Unterschrift
Doku (iPrax) direkt zum entsprechenden Datum: Mobi Scapula und Clavicula, WTT Schulter-Nacken-Bereich, Fango, Desinfektion. Anschl. deutliche Schmerzminderung.
CT-/MRT-Befunde scanne ich ein. Genauso wie eine Zuzahlungsbefreiung. Und die fertige VO scanne ich bei der Doku zum letzten Termin zusätzlich mit ein. So habe ich alles beieinander
BRV Par. 3
Anlage 1 zum BRV
... eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. ...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sonne19 Die Dokumentationspflicht gemäß BRV beinhaltet ausschließlich eine Verlaufsdokumentation. Wie diese im Detail auszusehen hat ist nirgendwo näher geregelt. In Anlage 1 Ziffer 8 wird lediglich eine recht minimalistischen Doku verlangt. Aber wenn man gar keine Doku hat, na ja dann... 😱
(13) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen und kontinuierlich je Behandlungseinheit fortzuschreiben. Die Verlaufsdokumentation ist 5 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Behandlungsserie abgeschlossen wurde, aufzubewahren.
8. Verlaufsdokumentation/Mitteilung an den verordnenden Arzt
BRV Par. 3
Anlage 1 zum BRV
... eine Verlaufsdokumentation geführt. Sie erfolgt je Behandlungseinheit und umfasst die im einzelnen erbrachte Leistung, die Reaktion des Patienten und ggf. Besonderheiten bei der Durchführung. ...
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Sonne19 schrieb:
Hallo an alle ,was dokumentiert ihr schriftlich alles,um der gesetzlichen Dokumentationspflicht nachzukommen?Befundung ,Verlaufsdokumentation der Behandlung .....Absprachen mit dem Arzt,Hinweise an den Patienten ggf gegenzeichnen lassen.Dokumentiert ihr auch jede Fango ,Heißluft? ?DANKE
Ich bin noch Analog unterwegs daher:
1. Reihe: Rezeptanlage mit Datum HM Dg und Arzt
2. Reihe meine Doku:
Datum und Unterschrift ist Pflicht.
Dazwischen schreibe ich in Kurzform was gemacht wurde, so dass ich das nächste Mal dort weiter machen kann, ohne den P zu fragen, was habe ich letztes Mal gemacht? HM ergibt sich aus der Rezeptanlage
Absprachen mit dem Arzt, die nur dieses Rezept betreffen, hänge ich ein Infozettel an der Kartei. Vorne an der Kartei schreibe ich Infos zum P wie z.B hört schlecht, Taxi anrufen usw.
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massu schrieb:
Die Doku ist für Dich, was willst du da gegenzeichnen???
Ich bin noch Analog unterwegs daher:
1. Reihe: Rezeptanlage mit Datum HM Dg und Arzt
2. Reihe meine Doku:
Datum und Unterschrift ist Pflicht.
Dazwischen schreibe ich in Kurzform was gemacht wurde, so dass ich das nächste Mal dort weiter machen kann, ohne den P zu fragen, was habe ich letztes Mal gemacht? HM ergibt sich aus der Rezeptanlage
Absprachen mit dem Arzt, die nur dieses Rezept betreffen, hänge ich ein Infozettel an der Kartei. Vorne an der Kartei schreibe ich Infos zum P wie z.B hört schlecht, Taxi anrufen usw.
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Horatio72 schrieb:
Bei aller Liebe, aber was sollen die denn da prüfen? Steht da jemand und sagt: Hier ist kein Eintrag vom xy? Ich habe Patienten die kommen seit 15 Jahren, da schreib ich doch nicht jedesmal auf was ich explizit mache.!
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Sonne19 schrieb:
KOLLEGIN konnte bei der-AOK Überprüfung überhaupt keine Kkarten vorlegen. Daraufhin musste sie alle geleisteten Behandlungen zurückzahlen.
In der Regel hat man ja Kopien von den Rezepten, oder die Abrechnungsstelle hat welche, da sind die Termine ja dann alle gelistet, dann hätte die Kollegin die Dokumentation ja für die letzten 3 Jahre nachtragen können, zumal ja z.b. selbst Mobi WS reichen würde zu schreiben.
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Tobias Vollenberg schrieb:
So ganz mag ich das auch nicht glauben.
In der Regel hat man ja Kopien von den Rezepten, oder die Abrechnungsstelle hat welche, da sind die Termine ja dann alle gelistet, dann hätte die Kollegin die Dokumentation ja für die letzten 3 Jahre nachtragen können, zumal ja z.b. selbst Mobi WS reichen würde zu schreiben.
(…) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen (…)
Meine Kollegin hatte auch eine Prüfung der Kasse. Es wurde geprüft, dass das Datum der Doku mit dem Datum der Abrechnung auf der Verordnung passt.
Sie hat das über den RA geklärt und musste 5 stellig nachzahlen.
Und das ist nicht Hörensagen! Ich habe es Life miterlebt. Aber bitte mach wie ihr es meint… Hr. RA Alt beschäftigt sich gern mit solchen Themen😃
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massu schrieb:
@Horatio72 die Doku bei JEDEN Patienten und JEDE Behandlung ist Pflicht!
(…) Der zugelassene Leistungserbringer hat für jede behandelte Versicherte und jeden behandelten Versicherten eine Verlaufsdokumentation gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 Ziffer 8) zu führen (…)
Meine Kollegin hatte auch eine Prüfung der Kasse. Es wurde geprüft, dass das Datum der Doku mit dem Datum der Abrechnung auf der Verordnung passt.
Sie hat das über den RA geklärt und musste 5 stellig nachzahlen.
Und das ist nicht Hörensagen! Ich habe es Life miterlebt. Aber bitte mach wie ihr es meint… Hr. RA Alt beschäftigt sich gern mit solchen Themen😃
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Horatio72 schrieb:
@massu sehe das wie Tobias oben. Bevor ich 6 stellig nachbezahle setz ich mich halt mal ne Woche hin oder hol mir paar Leute für paar Euro. (und NEIN- Das heisst definitv nicht das ich das nicht gemacht habe, ich habe ne vernünftige Doku.) Ich kann mir einfach nicht vorstellen das dies rechtlich relevant ist. Ich bin mir Sicher das du dann einfach auf Honorarbasis bei ner Kasse anheuern kannst und ruck zuck reich bist. Aber allerdings wundert mich zur zeit auch tatsächlich nichts mehr was mit den Kassen zusammenhängt.
Es ist nun mal so dass eine GESETZLICHE DOKUPFLICHT besteht.Und ohne gibts halt Strafen !!!!!
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eim schrieb:
@Horatio72
Es ist nun mal so dass eine GESETZLICHE DOKUPFLICHT besteht.Und ohne gibts halt Strafen !!!!!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Mann muss hier zwei Dokumentationspflichten unterscheiden: Die Verlaufsdokumentation aus dem BRV, welche ausschließlich von der GKV geprüft und ggf. geahndet werden kann. Und die gesetzlich Dokumentationspflicht nach §630f BGB, welche im Rahmen der Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehler von den Rechtsorgane geprüft werden kann.
Datum, aktueller Befund, Inhalt, Reaktion.
Es unterscheiden sich im worst case die Prüfungsberechtigten und die evtl. Strafen. Richtig?
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tinki schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Hallo Lars, aber beide Doku-Pflichten erledige ich doch a la "two in one", oder?
Datum, aktueller Befund, Inhalt, Reaktion.
Es unterscheiden sich im worst case die Prüfungsberechtigten und die evtl. Strafen. Richtig?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@tinki Natürlich macht man beides am Einfachsten zusammen. Es ist lediglich zu beachten, dass die gesetzliche Dokupflicht doch noch deutlich umfassender ist. Und ja, du hast Recht bezüglich den Prüfungsberechtigten sowie den Konsequenzen.
Für uns gilt das BGB und dort vor allem das Patientenrechtegesetz (Und hier ist es genau auch für Physios,Ergos beschrieben etc.) und somit beinhaltet es dort explexit alles was wir machen müssen.Die BRV richtet sich auch danach .Wollte erst den Link einstellen ist mir aber zu kompliziert und du kannst es dort selber nachlesen.
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eim schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Für uns gilt das BGB und dort vor allem das Patientenrechtegesetz (Und hier ist es genau auch für Physios,Ergos beschrieben etc.) und somit beinhaltet es dort explexit alles was wir machen müssen.Die BRV richtet sich auch danach .Wollte erst den Link einstellen ist mir aber zu kompliziert und du kannst es dort selber nachlesen.
Geh bei Google auf die Webseite Online-Abrechnung, Cloud-Software und Services | Deutsches Medizinrechenzentrum dort kannst du nachlesen was für uns relevant an Dokupflicht ist.
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eim schrieb:
@tinki
Geh bei Google auf die Webseite Online-Abrechnung, Cloud-Software und Services | Deutsches Medizinrechenzentrum dort kannst du nachlesen was für uns relevant an Dokupflicht ist.
Und ob der BRV darauf direkt Bezug nimmt? Das kann keiner von uns sicher wissen, weil nicht explizit erwähnt. Man könnte es aber annehmen, dass dem so ist. Dennoch sind beide Pflichten separat von einander zu betrachten, da sie ein unterschiedliche rechtliche Wirkung entfalten. Und sich dazu im Umfang unterscheiden.
Auch haben beiden eine unterschiedliche Aufbewahrungsfrist. Die Verlaufsdokumentation ist lediglich 5 Jahre aufzuheben. Die andere Bestandteile der Dokumentation jedoch 10 Jahre.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim Hast du eigentlich mein Beitrag richtig gelesen? Wenn ja, hätte dir auffallen können, dass ich sogar den betreffenden Paragraphen aus dem BGB genannt habe. 🙄
Und ob der BRV darauf direkt Bezug nimmt? Das kann keiner von uns sicher wissen, weil nicht explizit erwähnt. Man könnte es aber annehmen, dass dem so ist. Dennoch sind beide Pflichten separat von einander zu betrachten, da sie ein unterschiedliche rechtliche Wirkung entfalten. Und sich dazu im Umfang unterscheiden.
Auch haben beiden eine unterschiedliche Aufbewahrungsfrist. Die Verlaufsdokumentation ist lediglich 5 Jahre aufzuheben. Die andere Bestandteile der Dokumentation jedoch 10 Jahre.
Geh bei Google auf die Webseite Online-Abrechnung, Cloud-Software und Services | Deutsches Medizinrechenzentrum dort kannst du nachlesen was für uns relevant an Dokupflicht ist.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@eim
eim schrieb am 13.11.2023 21:10 Uhr:@tinki Warum soll einer von uns sich da durchwühlen? Das BGB und der BRV sind als verbindliche Rechtsquellen einfacher zu finden.
Geh bei Google auf die Webseite Online-Abrechnung, Cloud-Software und Services | Deutsches Medizinrechenzentrum dort kannst du nachlesen was für uns relevant an Dokupflicht ist.
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Eberhard schrieb:
Da würde ich mir erst einmal einen Rechtsanwalt nehmen (z.B. RA Benjamin D. Alt.) Denn wenn die Nachzahlung im 6-stelligen Bereich bezahlt sein sollte, hat die KK immer noch keine Dokumentation.
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Sonne19 schrieb:
Kollegin wurde von der AOK überprüft.Konnte keine Doku vorweisen.Konsequenz :Nachzahlungsforderung nur von der AOK für die letzten 3 Jahre .Vorderung der AOK lag im 6 stelligen Bereich.Da mache ich lieber alles korrekt.
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massu schrieb:
@Sonne19 wenn die Rückseite nicht mehr vorhanden ist, dann unterschreibt der Patient auf einer Kopie der Rückseite. Die Gegenzeichnung auf deiner Doku ist nicht nötig. Verstehe ich nicht warum er bei dir zusätzlich unterschreibt? Er hat doch den Empfang auf der Kopie bestätigt.
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Sonne19 schrieb:
Bei einem 24 er Rezept KG Muko HR HB bin ich einfach entspannter bei der Abrechnung.Muss man nicht machen ,kann man aber.
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Sonne19 schrieb:
Ich lasse auf der Doku gegenzeichnen, wenn zB der Patient die Unterschriften-Rückseite des Rezeptes verloren hat .Ich nehme dann eine Kopie.Hat mir der Verband empfohlen.
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Nickiiiii schrieb:
Wie lange muss und sollte gegenüber der Krankenkasse die Doku aufbewahrt werden? Zählen hier 4 Jahre oder 10 ?
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Sonne19 schrieb:
Lars v R. schrieb weiter oben : 5 Jahre ist die Doku aufzuheben.
Wie macht ihr das bei MLD?
Ich schreib in meine Doku immer nur "MLD-30/45/60" und am Anfang einmal Umfangsmessungen etc. Aber bei Dauerpatienten mach ich ja nicht jedes Mal erst eine Messung. Habe das Gefühl was falsch zu machen, wenn ich im Verlaufsbogen immer nur "MLD-XX" stehen habe und nur gelegentlich mal "Narbe gerötet" oder Besonderheiten die mir der Patient erzählt, die ihm im Alltag aufgefallen sind und die für mich wichtig sein könnten.
Bei KMT hab ich das gleiche Problem.
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ali schrieb:
@Atheia wieso ? Du schreibst was gemacht und wenn nix auffälliges ist NIX WEITER
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Atheia schrieb:
Ich muss mich hier auch nochmal mit ner blöden Frage anhängen:
Wie macht ihr das bei MLD?
Ich schreib in meine Doku immer nur "MLD-30/45/60" und am Anfang einmal Umfangsmessungen etc. Aber bei Dauerpatienten mach ich ja nicht jedes Mal erst eine Messung. Habe das Gefühl was falsch zu machen, wenn ich im Verlaufsbogen immer nur "MLD-XX" stehen habe und nur gelegentlich mal "Narbe gerötet" oder Besonderheiten die mir der Patient erzählt, die ihm im Alltag aufgefallen sind und die für mich wichtig sein könnten.
Bei KMT hab ich das gleiche Problem.
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