Physiotherapeut/-in (m/w/d)
gesucht Willkommensprämie 1000
Euro !
Wo und wie möchtest du arbeiten?
Wir haben für jeden das passende
Arbeitsumfeld in unseren jeweiligen
Standorten:
Praxis für Physio und Ergotherapie
in einem Ärztehaus in Siegburg,
sehr zentral gelegen direkt am
Bahnhof. Unsere Praxis ist sehr
modern eingerichtet, ein großer
Raum für KG Gerät und auch
Gruppentherapie steht zur
Verfügung.
Ambulante Rehabilitation mit 6
Indikationen in Hennef, zentral am
Bahn...
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ich wollte für meine MAs eine Dienstreisekasko abschließen, damit sie bei HBs abgesichert sind. Das geht jedoch nur, wenn der Fahrer auch Halter und Eigentümer ist, klappt also nur bei einer von 3 MAs...
Wenn ich ein Geschäftsauto kaufe und die Stallorder gebe, daß alle damit zum HB zu fahren haben, sind sie dann versichert? Schon, oder? Und wenn eine partout mit ihrem Auto fahren will und es passiert was, bin ich dann raus aus der Haftung?
Was ist, wenn ich meinen Privat PKW zur Verfügung stelle, statt Geschäftsauto?
Ich kriege meinen Versicherungsmensch grade nicht an die Strippe und hoffe, daß hier das schon einer durch hat.
Danke euch und frohes Schaffen!
dicke
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dicke schrieb:
Hallo zusammen,
ich wollte für meine MAs eine Dienstreisekasko abschließen, damit sie bei HBs abgesichert sind. Das geht jedoch nur, wenn der Fahrer auch Halter und Eigentümer ist, klappt also nur bei einer von 3 MAs...
Wenn ich ein Geschäftsauto kaufe und die Stallorder gebe, daß alle damit zum HB zu fahren haben, sind sie dann versichert? Schon, oder? Und wenn eine partout mit ihrem Auto fahren will und es passiert was, bin ich dann raus aus der Haftung?
Was ist, wenn ich meinen Privat PKW zur Verfügung stelle, statt Geschäftsauto?
Ich kriege meinen Versicherungsmensch grade nicht an die Strippe und hoffe, daß hier das schon einer durch hat.
Danke euch und frohes Schaffen!
dicke
LG !
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dicke schrieb:
Danke für eure Antworten. @Helmut Fromberger: weißt Du, ob es ein Unterschied ist, ob ich das Auto als Geschäftswagen anschaffe oder mein privates dafür hinstelle?
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morpheus-06 schrieb:
beim privaten kann es einen Auschluß in der Versicherung geben - gewerbliche Nutzung.
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Helmut Fromberger schrieb:
Auch wenn Du Deinen Privat-PKW dafür zur verfügung stellst, gilt das selbe.
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Dieter22 schrieb:
was genau deckt die Dienstreisekasko ab ?
Tut der AN das mit seinem eigenen PKW, der AG hat ihn aber zum HB, zur Post etc. geschickt, muß der AG ohne Dienstreisekasko den entstandenen Schaden am AN und dessen Auto zahlen, egal, ob der AN Schuld hat oder nicht.
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dicke schrieb:
Die Dienstreisekasko zahlt, wenn der AN auf einem Arbeitsweg wie HB, Post etc. einen Unfall baut.
Tut der AN das mit seinem eigenen PKW, der AG hat ihn aber zum HB, zur Post etc. geschickt, muß der AG ohne Dienstreisekasko den entstandenen Schaden am AN und dessen Auto zahlen, egal, ob der AN Schuld hat oder nicht.
Die Dienstreisekasko zahlt, wenn der AN auf einem Arbeitsweg wie HB, Post etc. einen Unfall baut.
Tut der AN das mit seinem eigenen PKW, der AG hat ihn aber zum HB, zur Post etc. geschickt, muß der AG ohne Dienstreisekasko den entstandenen Schaden am AN und dessen Auto zahlen, egal, ob der AN Schuld hat oder nicht.
der AG muss nur bezahlen, wenn der AN einen Unfall verschuldet hat, außer bei grober Fahrlässigkeit. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet zahlt dessen Versicherung.
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Tempelritter schrieb:
dicke schrieb am 16.7.15 13:29:
Die Dienstreisekasko zahlt, wenn der AN auf einem Arbeitsweg wie HB, Post etc. einen Unfall baut.
Tut der AN das mit seinem eigenen PKW, der AG hat ihn aber zum HB, zur Post etc. geschickt, muß der AG ohne Dienstreisekasko den entstandenen Schaden am AN und dessen Auto zahlen, egal, ob der AN Schuld hat oder nicht.
der AG muss nur bezahlen, wenn der AN einen Unfall verschuldet hat, außer bei grober Fahrlässigkeit. Hat der Unfallgegner den Unfall verschuldet zahlt dessen Versicherung.
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Yo schrieb:
Und bei Fahrerflucht des schuldhaften Unfallgegners?
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Lamaca schrieb:
Ich habe eine Dienstreisekaskoversicherung bei Trebes und Partner abgeschlossen. Schau mal unter Dienstreisekaskoversicherungen bei Trebes und Partner Medical – Versicherungen für Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Logopäden und Podologen nach. Da sind alle Fahrzeuge versichert, die nicht dem Praxisinhaber gehören, der Mitarbeiter muss aber auch nicht Eigentümer sein ( steht unter Punkt 3 ). Kostet ca 180€ im Jahr.
LG !
Wenn ich ein Geschäftsauto kaufe und die Stallorder gebe, daß alle damit zum HB zu fahren haben, sind sie dann versichert? Schon, oder? Und wenn eine partout mit ihrem Auto fahren will und es passiert was, bin ich dann raus aus der Haftung?
Wenn Du ein Fahrzeug für HB's und sonstige betrieblich veranlasste Fahrten anschaffst, dann musst Du ohnehin eine Betriebsanweisung erstellen in der der Umgang mit diesem Fahrzeug geregelt ist. Da stehen dann so tolle Dinge drin wie Führerschein vorlegen, an die Verkehrsregeln halten, nicht betrunken fahren, usw. Sind diese Zettel mit dem blauen Rahmen. Mach das denn Du bist als Unternehmer in der Pflicht.
Wenn Du die Anweisung gibst dass HB's nur mit diesem Fahrzeug gefahren werden, dann haben sich Deine MA daran zu halten.
BTW: Einen Mitarbeiter der sich nicht an Anweisungen hält würde ich nicht recht lange beschäftigen. Du bist der Unternehmer, Du haftest für alles was Dein Mitarbeiter macht.
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Helmut Fromberger schrieb:
Wenn ich ein Geschäftsauto kaufe und die Stallorder gebe, daß alle damit zum HB zu fahren haben, sind sie dann versichert? Schon, oder? Und wenn eine partout mit ihrem Auto fahren will und es passiert was, bin ich dann raus aus der Haftung?
Wenn Du ein Fahrzeug für HB's und sonstige betrieblich veranlasste Fahrten anschaffst, dann musst Du ohnehin eine Betriebsanweisung erstellen in der der Umgang mit diesem Fahrzeug geregelt ist. Da stehen dann so tolle Dinge drin wie Führerschein vorlegen, an die Verkehrsregeln halten, nicht betrunken fahren, usw. Sind diese Zettel mit dem blauen Rahmen. Mach das denn Du bist als Unternehmer in der Pflicht.
Wenn Du die Anweisung gibst dass HB's nur mit diesem Fahrzeug gefahren werden, dann haben sich Deine MA daran zu halten.
BTW: Einen Mitarbeiter der sich nicht an Anweisungen hält würde ich nicht recht lange beschäftigen. Du bist der Unternehmer, Du haftest für alles was Dein Mitarbeiter macht.
Für deinen Privatwagen gilt, wie morpheus schon schrieb, evt. ein Ausschluss der gewerblichen Nutzung [auch wenn wir Freiberufler sind, im Sinne der KFZ-Versicherungen ist es ein gewerblicher Einsatz].
-> besprich das mit deinem Steuerberater und dem Versicherungsmenschen deines geringsten Misstrauens
Aus Angestelltensicht ist damit ein Dienstfahrzeug gestellt, dessen Nutzung durch den Chef angeordnet werden kann.
-> es ist trotzdem eine idiotensichere Dienstanweisung nötig (vgl. Helmut). Dabei gilt der Grundsatz "Nur Idioten werden ein idiotensicheres System benutzen. Außerdem wird die Natur mit einem inkompatiblen Idioten auf ein idiotensicheres System reagieren."
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ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsanweisung gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen.
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Gefahren bestehen aufgrund Kollision (mit und ohne Fremdbeteiligung) und durch Verrutschen von Nutzlasten sowie beim Be- und Entladen. Gefahren für die Umwelt bestehen durch den unsachgemäßen Umgang mit Kraft- und Betriebsstoffen.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Die Fahrzeuge dürfen nur betrieben werden, wenn
- eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt,
- sie sich für den jeweiligen Zweck in einem sicheren Zustand befinden (z.B. Hauptuntersuchung)
sowie entsprechend ausgestattet sind (Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste),
- Fahrzeugschein, Führerschein und Betriebsanleitung mitgeführt werden.
Eine defensive Fahrweise ist geboten. Der Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Fahrt verboten.
Bei Medikamenteneinnahme Arzt wegen möglicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit befragen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.
Bei der Behebung von Betriebsstörungen im fließenden Verkehr Warnweste tragen.Der Verlust des Führerscheins sowie Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit sind sofort zu melden.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN / ERSTE HILFE
Bei Unfällen ist Erste Hilfe zu leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung) und der Unfall polizeilich zu melden.
Notruf: ......................................................
Ersthelfer ist ............................................, Tel.: ...........................................
INSTANDHALTUNG / ENTSORGUNG
Reparaturen dürfen nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.
Und noch was ganz wichtiges:
Jeder der Mitarbeiter zu HB schickt muss sich regelmäßig die passenden Führerscheine vorlegen lassen. Am besten kopieren und mit Datumsstempel auch vom MA abzeichenen lassen.
Seid mal ehrlich, wer hat das mit dem Führerschein bisher kontrolliert?
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Helmut Fromberger schrieb:
Hier der Text einer solchen Betriebsanweisung:
ANWENDUNGSBEREICH
Diese Betriebsanweisung gilt für das Führen von Kraftfahrzeugen.
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT
Gefahren bestehen aufgrund Kollision (mit und ohne Fremdbeteiligung) und durch Verrutschen von Nutzlasten sowie beim Be- und Entladen. Gefahren für die Umwelt bestehen durch den unsachgemäßen Umgang mit Kraft- und Betriebsstoffen.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Die Fahrzeuge dürfen nur betrieben werden, wenn
- eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt,
- sie sich für den jeweiligen Zweck in einem sicheren Zustand befinden (z.B. Hauptuntersuchung)
sowie entsprechend ausgestattet sind (Verbandkasten, Warndreieck, Warnweste),
- Fahrzeugschein, Führerschein und Betriebsanleitung mitgeführt werden.
Eine defensive Fahrweise ist geboten. Der Genuss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln ist vor und während der Fahrt verboten.
Bei Medikamenteneinnahme Arzt wegen möglicher Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit befragen.
VERHALTEN BEI STÖRUNGEN
Festgestellte Mängel sind sofort dem Vorgesetzten zu melden.
Bei der Behebung von Betriebsstörungen im fließenden Verkehr Warnweste tragen.Der Verlust des Führerscheins sowie Einschränkungen der Fahrtüchtigkeit sind sofort zu melden.
VERHALTEN BEI UNFÄLLEN / ERSTE HILFE
Bei Unfällen ist Erste Hilfe zu leisten (Blutungen stillen, verletzte Gliedmaßen ruhigstellen, Schockbekämpfung) und der Unfall polizeilich zu melden.
Notruf: ......................................................
Ersthelfer ist ............................................, Tel.: ...........................................
INSTANDHALTUNG / ENTSORGUNG
Reparaturen dürfen nur von beauftragten Personen durchgeführt werden.
Und noch was ganz wichtiges:
Jeder der Mitarbeiter zu HB schickt muss sich regelmäßig die passenden Führerscheine vorlegen lassen. Am besten kopieren und mit Datumsstempel auch vom MA abzeichenen lassen.
Seid mal ehrlich, wer hat das mit dem Führerschein bisher kontrolliert?
Schon mal was von Marco Reuss gehört ??? Man braucht doch nicht zwingend eine Fahrerlaubnis.
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paracelsus65 schrieb:
Du bist kein Fußballfan oder ???
Schon mal was von Marco Reuss gehört ??? Man braucht doch nicht zwingend eine Fahrerlaubnis.
In unserem Unternehmen gibt es mehrere Leute die einen Geschäftswagen nutzen. Die müssen einmal in Quartal ihren Führerschein vorlegen. Und wenn man sich für eine Fahrt einen Geschäftswagen nimmt, dann kriegt man den Schlüssel nur wenn man seinen Führerschein vorlegt. Selbst der "böse Mensch", der diese Betriebsanweisung verfasst hat ist davon nicht ausgenommen.
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Helmut Fromberger schrieb:
Nunja, so unlustig das vielleicht klingt, aber der AG hat, egal ob mit Privat oder Firmen PKW betrieblich veranlasste Fahrten durchgeführt werden, ein riesengroßes Problem wenn ein MA ohne passende Fahrerlaubnis unterwegs ist.
In unserem Unternehmen gibt es mehrere Leute die einen Geschäftswagen nutzen. Die müssen einmal in Quartal ihren Führerschein vorlegen. Und wenn man sich für eine Fahrt einen Geschäftswagen nimmt, dann kriegt man den Schlüssel nur wenn man seinen Führerschein vorlegt. Selbst der "böse Mensch", der diese Betriebsanweisung verfasst hat ist davon nicht ausgenommen.
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Papa Alpaka schrieb:
Sobald du duldest das deine Angestellten ihre privaten Gegenstände zur Arbeit nutzen (sei es ein Meter Theraband, sei es ein PKW) bist du in der Ersatzpflicht sobald aus der betrieblichen Nutzung ein Schaden entsteht. Auch wenn dein MA sich Nachbars Zweitporsche leiht und damit aus der Kurve fliegt - aus der Geschichte kommst du nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vielleicht(!) heile wieder raus.
Für deinen Privatwagen gilt, wie morpheus schon schrieb, evt. ein Ausschluss der gewerblichen Nutzung [auch wenn wir Freiberufler sind, im Sinne der KFZ-Versicherungen ist es ein gewerblicher Einsatz].
-> besprich das mit deinem Steuerberater und dem Versicherungsmenschen deines geringsten Misstrauens
Aus Angestelltensicht ist damit ein Dienstfahrzeug gestellt, dessen Nutzung durch den Chef angeordnet werden kann.
-> es ist trotzdem eine idiotensichere Dienstanweisung nötig (vgl. Helmut). Dabei gilt der Grundsatz "Nur Idioten werden ein idiotensicheres System benutzen. Außerdem wird die Natur mit einem inkompatiblen Idioten auf ein idiotensicheres System reagieren."
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