Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
wir haben jetzt die ersten Rezepte zur Genehmigung der Langfristverordnung bei der AOK. Wir bekamen das Schreiben im Juni von der AOK/Hamburg, unsere Patienten sind aber bei der AOK/Saarland versichert. Nach mehreren Telefonaten bin ich immer noch nicht schlauer, ich weiß immer noch nicht, an wen ich das Rezept zur Änderung faxen kann. Die Damen aber auch nicht.
Kann mir von euch jemand dazu was sagen?
Für Antworten wäre ich dankbar.
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Red Head schrieb:
Hallo zusammen,
wir haben jetzt die ersten Rezepte zur Genehmigung der Langfristverordnung bei der AOK. Wir bekamen das Schreiben im Juni von der AOK/Hamburg, unsere Patienten sind aber bei der AOK/Saarland versichert. Nach mehreren Telefonaten bin ich immer noch nicht schlauer, ich weiß immer noch nicht, an wen ich das Rezept zur Änderung faxen kann. Die Damen aber auch nicht.
Kann mir von euch jemand dazu was sagen?
Für Antworten wäre ich dankbar.
Eine Rezeptänderung muss der Arzt machen. Diese Änderung sollte aber vor der Genehmigung erfolgen.
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Red Head schrieb:
Es geht um die Rezepte, die schon länger als VadR laufen und neuerdings von der AOK erneut geprüft und genehmigt werden müssen. Dazu bekamen wir alle eine schriftliche Benachrichtigung von der AOK, dass dies ab 01.07. der Fall sein wird.
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Tempelritter schrieb:
Gut,, das ist keine Langfristverordnung. Nach meiner Info dürfen diese Vo adR nach der Einreichung zur Genehmigung nicht mehr verändert werden (Diagnose, Heilmittel, Anzahl, Frequenz). Da das geänderte Original nicht mehr der eingereichten Kopie entspricht, so wäre die ggf. erteilte Genehmigung hinfällig.
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Tempelritter schrieb:
Vo adR oder Antrag auf langfristigen Heilmittelbedarf?
Eine Rezeptänderung muss der Arzt machen. Diese Änderung sollte aber vor der Genehmigung erfolgen.
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