Neues Crewmitglied gesucht
Wir suchen ab 1.1.2025
Unterstützung in unserer maritim
gestalteten Praxis in Halstenbek,
vor dem Tor nach Hamburg- gut
angebunden mit Bus , Bahn und
Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
zur Verfügung stellen.
Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
Anreiz, auch für Bewerber aus
anderen Regionen.
Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
Wir suchen ab 1.1.2025
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Autobahn....
Gleichzeitig könnte ich Wohnraum
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Eine 2,5 Zi Whg, mit Balkon, neuer
Einbauküche und in ruhiger
Wohnlage bietet einen zusätzlichen
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Unser Team besteht aus sieben
Mitarbeiter*innen und zwei Kräften
an der Rezeption.
Diese B...
leider habe ich versäumt eine Genehmigung für KG-ZNS (Parkinson-Behandlung) bei der AOK einzuholen. Wie zu erwarten wurde das Geld abgezogen und BETONT, daß es nicht möglich wäre eine nachträgliche Genehmigung einzuholen und deshalb die Original-VO einbehalten würde.
Hat jemand von euch evtl. einen Vorschlag oder muß ich das tatsächlich einfach so hinnehmen. Ein Vorschlag einer Nicht-Physiotherapeutin war an das Gesundheitsministerium zu schreiben und die Sinnhaftigkeit dieser Praxis infrage zu stellen. Sicherlich bringst es mir das Geld nicht zurück, aber den Unmut zu betonen tut vielleicht ganz gut.
wäre dankbar für Kommentare
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eva877 schrieb:
Hallo Kollegen,
leider habe ich versäumt eine Genehmigung für KG-ZNS (Parkinson-Behandlung) bei der AOK einzuholen. Wie zu erwarten wurde das Geld abgezogen und BETONT, daß es nicht möglich wäre eine nachträgliche Genehmigung einzuholen und deshalb die Original-VO einbehalten würde.
Hat jemand von euch evtl. einen Vorschlag oder muß ich das tatsächlich einfach so hinnehmen. Ein Vorschlag einer Nicht-Physiotherapeutin war an das Gesundheitsministerium zu schreiben und die Sinnhaftigkeit dieser Praxis infrage zu stellen. Sicherlich bringst es mir das Geld nicht zurück, aber den Unmut zu betonen tut vielleicht ganz gut.
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"Nachforderung da Rezept heilbar gemacht"
notieren und nochmals abrechnen
Sollte wiederum eine Absage erfolgen mit dem Bundessozialgericht drohen, spätestens da, wurde bis jetzt immer klein bei gegeben
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Tempelritter schrieb:
wie kann es nachträglich genehmigt werden?
Also, Du hast ein KG-ZNS Rezept von der AOK. Welche? Einege AOKs verzichten auf die Genehmigung
Dir fehlt die Genehmigung der Kasse. Warum? Rezept außerhalb des Regelfalles?
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Birgit88 schrieb:
Sorry, hatte mich bei Dir wohl verlesen.
Also, Du hast ein KG-ZNS Rezept von der AOK. Welche? Einege AOKs verzichten auf die Genehmigung
Dir fehlt die Genehmigung der Kasse. Warum? Rezept außerhalb des Regelfalles?
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Birgit88 schrieb:
Auf die Rezept Kopie ändern lassen und nachträglich Rezept als
"Nachforderung da Rezept heilbar gemacht"
notieren und nochmals abrechnen
Sollte wiederum eine Absage erfolgen mit dem Bundessozialgericht drohen, spätestens da, wurde bis jetzt immer klein bei gegeben
HeilMRL § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls Abs. 4 Satz 2 " ...Nach Vorlage der Verordnung durch die oder den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels..."
Wenn Ihnen also der Versicherte glaubhaft macht, dass er sich gesetzestreu um die Genehm. gekümmert hat, sind Sie raus aus allem Ärger.
Ich hatte in einen ähnlichen Fall dem AOK Vorstand einen Brief geschrieben und eine "persönliche" Mitarbeiterin von der AOK gestellt bekommen, die mir die Sache nachträglich genehmigt hat. In der Folge habe ich alle Probleme mit dieser Kasse über diese "persönliche" Beraterin geklärt. Höchst erfolgreich. Nu isse nich mehr da. Und keiner - wirklich keiner von dieser Ba...e fühlt sich verantwortlich. Also habe ich letzte Woche wieder mal an den Vorstand geschrieben. Ich bin voller Optimismus :smile:
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Xela schrieb:
Was vergessen? Mal ganz langsam. Die erste Frage wäre nämlich, ob Sie was vergessen können, was nicht Ihr Job war. Klar Sie müssen prüfen, ob eine Geneh. notwendig ist. Mehr aber im Grunde nicht. Denn:
HeilMRL § 8 Verordnung außerhalb des Regelfalls Abs. 4 Satz 2 " ...Nach Vorlage der Verordnung durch die oder den Versicherten übernimmt die Krankenkasse die Kosten des Heilmittels..."
Wenn Ihnen also der Versicherte glaubhaft macht, dass er sich gesetzestreu um die Genehm. gekümmert hat, sind Sie raus aus allem Ärger.
Ich hatte in einen ähnlichen Fall dem AOK Vorstand einen Brief geschrieben und eine "persönliche" Mitarbeiterin von der AOK gestellt bekommen, die mir die Sache nachträglich genehmigt hat. In der Folge habe ich alle Probleme mit dieser Kasse über diese "persönliche" Beraterin geklärt. Höchst erfolgreich. Nu isse nich mehr da. Und keiner - wirklich keiner von dieser Ba...e fühlt sich verantwortlich. Also habe ich letzte Woche wieder mal an den Vorstand geschrieben. Ich bin voller Optimismus :smile:
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