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Wer wir sind?
Wir sind ein patientenorientiertes
Gesundheitszentrum für
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Wir suchen eine*n engagierte*n
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Was wir machen?
Wir haben ein breit gefächertes
Behandlungsspektrum, u. a.
Krankengymna...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Gemeinschaftspraxis zu Praxisgemeinschaft- gemeinsamer Mietvertrag

Neues Thema
Gemeinschaftspraxis zu Praxisgemeinschaft- gemeinsamer Mietvertrag
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Nickiiiii
Vor 2 Monaten
Hallo,

wir überlegen unsere Gemeinschaftspraxis ( GBR) in zwei Praxisgemeinschaften zu teilen. Es besteht ein gemeinsamer alter Mietvertrag.

Kann dieser Mietvertrag weiterhin so laufen, das wir intern eine Einigung haben, der eine zahlt 70 % und der andere 30 % ( je nach Fläche). Der Vermieter bekommt seine volle Miete.

Wie sieht es bei der Zulassung aus ? Brauchen die zwei Mietverträge oder reicht Aufteilung ?

Steuerrechtlich würden wir Steuerberater kontaktieren.

Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen

Danke
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Hallo, wir überlegen unsere Gemeinschaftspraxis ( GBR) in zwei Praxisgemeinschaften zu teilen. Es besteht ein gemeinsamer alter Mietvertrag. Kann dieser Mietvertrag weiterhin so laufen, das wir intern eine Einigung haben, der eine zahlt 70 % und der andere 30 % ( je nach Fläche). Der Vermieter bekommt seine volle Miete. Wie sieht es bei der Zulassung aus ? Brauchen die zwei Mietverträge oder reicht Aufteilung ? Steuerrechtlich würden wir Steuerberater kontaktieren. Vielleicht hat jemand ähnliche Erfahrungen Danke
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eim
Vor 2 Monaten
Siehe Praxisgemeinschaft : Hier schließen sich mehrere Praxen zusammen und benötigen dafür jeder Praxisinhaber eine eigene IK Nummer und somit rechnet jeder selber ab und es werden nur die Kosten für Praxis ,Reinigungskraft ,Rezeptionskraft etc. anteilsmäßig auf ein bestimmtes Konto gezahlt .steuerlich rechnet jeder seine Ein - und Ausgaben selber ab.Ich glaube nicht dass die Gemeinschaftspraxis so weiterhin bestehen kann da ja hier alle Ein - und Ausgaben ZUSAMMEN veranlagt sind. Also unbedingt trennen und Anwaltlich und Steuerlich beraten lassen..
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• Nickiiiii
Siehe Praxisgemeinschaft : Hier schließen sich mehrere Praxen zusammen und benötigen dafür [b]jeder Praxisinhaber eine eigene IK Nummer[/b] und somit rechnet jeder selber ab und es werden nur die Kosten für Praxis ,Reinigungskraft ,Rezeptionskraft etc. anteilsmäßig auf ein bestimmtes Konto gezahlt .steuerlich rechnet jeder seine Ein - und Ausgaben selber ab.Ich glaube nicht dass die Gemeinschaftspraxis so weiterhin bestehen kann da ja hier alle Ein - und Ausgaben ZUSAMMEN veranlagt sind. Also unbedingt trennen und Anwaltlich und Steuerlich beraten lassen..
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eim schrieb:

Siehe Praxisgemeinschaft : Hier schließen sich mehrere Praxen zusammen und benötigen dafür jeder Praxisinhaber eine eigene IK Nummer und somit rechnet jeder selber ab und es werden nur die Kosten für Praxis ,Reinigungskraft ,Rezeptionskraft etc. anteilsmäßig auf ein bestimmtes Konto gezahlt .steuerlich rechnet jeder seine Ein - und Ausgaben selber ab.Ich glaube nicht dass die Gemeinschaftspraxis so weiterhin bestehen kann da ja hier alle Ein - und Ausgaben ZUSAMMEN veranlagt sind. Also unbedingt trennen und Anwaltlich und Steuerlich beraten lassen..

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Nickiiiii schrieb:

Hallo,

wir überlegen unsere Gemeinschaftspraxis ( GBR) in zwei Praxisgemeinschaften zu teilen. Es besteht ein gemeinsamer alter Mietvertrag.

Kann dieser Mietvertrag weiterhin so laufen, das wir intern eine Einigung haben, der eine zahlt 70 % und der andere 30 % ( je nach Fläche). Der Vermieter bekommt seine volle Miete.

Wie sieht es bei der Zulassung aus ? Brauchen die zwei Mietverträge oder reicht Aufteilung ?

Steuerrechtlich würden wir Steuerberater kontaktieren.

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