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Bad Driburg - Gräfliche Kliniken

Wir, die UGOS –
Unternehmensgruppe Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff – werden
in langer Familientradition
nachhaltig und mit hohem
Qualitätsanspruch inhabergeführt.
Was seine Vorfahren 1782 begannen,
führt Marcus Graf von
Oeynhausen-Sierstorpff mit seiner
Unternehmensgruppe inzwischen in
der siebten Generation als
Visionär mit Weitblick fort.

Heute ist die UGOS mit rund 1.500
Mitarbeitenden einer der größten
Arbeitgeber der Region und besteht
aus den drei Geschäftsbereichen:
Gräflic...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Selbstständig Gemeinschaftspraxis

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Neues Thema
Gemeinschaftspraxis
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fey
03.03.2019 07:29
Liebe Kollegen,
Ist es auch in einer Gemeinschaftspraxis möglich die geleisteten Stunden auf die jeweiligen Gesellschafter im Gewinn genau zu trennen?
Mein Kollege und ich streben eine 50/50 Gemeinschaftspraxis an... werden aber z .T. Verschiedenen Leistungen anbieten, die bekanntermaßen unterschiedlich vergütet werden..und natürlich auch mal unterschiedlich viele Stunden arbeiten.
Wer mag seine Erfahrungen teilen bzgl Urlaub und Fobi in einer Gemeinschaftspraxis?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Liebe Kollegen, Ist es auch in einer Gemeinschaftspraxis möglich die geleisteten Stunden auf die jeweiligen Gesellschafter im Gewinn genau zu trennen? Mein Kollege und ich streben eine 50/50 Gemeinschaftspraxis an... werden aber z .T. Verschiedenen Leistungen anbieten, die bekanntermaßen unterschiedlich vergütet werden..und natürlich auch mal unterschiedlich viele Stunden arbeiten. Wer mag seine Erfahrungen teilen bzgl Urlaub und Fobi in einer Gemeinschaftspraxis? Vielen Dank für eure Hilfe!
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fey schrieb:

Liebe Kollegen,
Ist es auch in einer Gemeinschaftspraxis möglich die geleisteten Stunden auf die jeweiligen Gesellschafter im Gewinn genau zu trennen?
Mein Kollege und ich streben eine 50/50 Gemeinschaftspraxis an... werden aber z .T. Verschiedenen Leistungen anbieten, die bekanntermaßen unterschiedlich vergütet werden..und natürlich auch mal unterschiedlich viele Stunden arbeiten.
Wer mag seine Erfahrungen teilen bzgl Urlaub und Fobi in einer Gemeinschaftspraxis?
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McMiki
03.03.2019 07:51
Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!!
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Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!!
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morpheus-06
03.03.2019 14:50
McMiki schrieb am 3.3.19 07:51:
Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!!


:thumbsdown: das ist immer der bessere Weg.
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[zitat]McMiki schrieb am 3.3.19 07:51: Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!! [/zitat] :thumbsdown: das ist immer der bessere Weg.
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morpheus-06 schrieb:

McMiki schrieb am 3.3.19 07:51:
Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!!


:thumbsdown: das ist immer der bessere Weg.

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McMiki schrieb:

Dann solltet ihr lieber eine Praxisgemeinschaft anstreben..zwei IK's..zwei Abrechnungen..zwei Rechnungen..zwei Praxen!!

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mbone
03.03.2019 09:00
Das ist durchaus möglich. Nur eine Frage der Vertragsgestaltung.
So einen Vertrag sollte man aber am Besten mit einem kundigen Rechtsanwalt zusammen ausarbeiten!

Grundsätzlich würde ich aber immer von einer Gemeinschaftspraxis abraten.
Bei Geld hört die beste Freundschaft irgendwann auf.
Eine klare Trennung und Definition der Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten ist mit einer Praxisgemeinschaft deutlich besser zu bewerkstelligen.

Meine klare Empfehlung aber:

Den Laden alleine machen!
Die allermeisten gemeinsamen Projekte scheitern und die wenigen funktionierenden bestätigen nur als Ausnahme die Regel.

Ich hab es leider selbst erlebt wie scheinbar gut laufende Praxen selbst nach 15....20.. Jahren krachend an die Wand gefahren sind




Homo homini lupus
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• morpheus-06
Das ist durchaus möglich. Nur eine Frage der Vertragsgestaltung. So einen Vertrag sollte man aber am Besten mit einem kundigen Rechtsanwalt zusammen ausarbeiten! Grundsätzlich würde ich aber immer von einer Gemeinschaftspraxis abraten. Bei Geld hört die beste Freundschaft irgendwann auf. Eine klare Trennung und Definition der Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten ist mit einer Praxisgemeinschaft deutlich besser zu bewerkstelligen. Meine klare Empfehlung aber: Den Laden alleine machen! Die allermeisten gemeinsamen Projekte scheitern und die wenigen funktionierenden bestätigen nur als Ausnahme die Regel. Ich hab es leider selbst erlebt wie scheinbar gut laufende Praxen selbst nach 15....20.. Jahren krachend an die Wand gefahren sind Homo homini lupus
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mbone schrieb:

Das ist durchaus möglich. Nur eine Frage der Vertragsgestaltung.
So einen Vertrag sollte man aber am Besten mit einem kundigen Rechtsanwalt zusammen ausarbeiten!

Grundsätzlich würde ich aber immer von einer Gemeinschaftspraxis abraten.
Bei Geld hört die beste Freundschaft irgendwann auf.
Eine klare Trennung und Definition der Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten ist mit einer Praxisgemeinschaft deutlich besser zu bewerkstelligen.

Meine klare Empfehlung aber:

Den Laden alleine machen!
Die allermeisten gemeinsamen Projekte scheitern und die wenigen funktionierenden bestätigen nur als Ausnahme die Regel.

Ich hab es leider selbst erlebt wie scheinbar gut laufende Praxen selbst nach 15....20.. Jahren krachend an die Wand gefahren sind




Homo homini lupus

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Quietschmaus
03.03.2019 14:44
Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich.
Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis.
Insbesondere in Zeiten des Datenschutzes ist die Praxisgemeinschaft eher von Nachteil, aber da informiere Dich einfach selbst.
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Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich. Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis. Insbesondere in Zeiten des Datenschutzes ist die Praxisgemeinschaft eher von Nachteil, aber da informiere Dich einfach selbst.
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McMiki
03.03.2019 19:47
Quietschmaus schrieb am 3.3.19 14:44:
Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich.
Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis.
Insbesondere in Zeiten des Datenschutzes ist die Praxisgemeinschaft eher von Nachteil, aber da informiere Dich einfach selbst.


Genau so...nach Hamburg fahre ich das nächste mal auch über Moskau..wieso auch einfach?
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[zitat]Quietschmaus schrieb am 3.3.19 14:44: Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich. Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis. Insbesondere in Zeiten des Datenschutzes ist die Praxisgemeinschaft eher von Nachteil, aber da informiere Dich einfach selbst. [/zitat] Genau so...nach Hamburg fahre ich das nächste mal auch über Moskau..wieso auch einfach?
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McMiki schrieb:

Quietschmaus schrieb am 3.3.19 14:44:
Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich.
Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis.
Insbesondere in Zeiten des Datenschutzes ist die Praxisgemeinschaft eher von Nachteil, aber da informiere Dich einfach selbst.


Genau so...nach Hamburg fahre ich das nächste mal auch über Moskau..wieso auch einfach?

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Quietschmaus schrieb:

Kann man alles vertraglich regeln. Nimm dir einen Anwalt, der unsere Branche kennt. Ihr könnt die Kosten 50/50 teilen, aber den Umsatz anteilig auseinander rechnen. Eine gute Software macht es möglich.
Ein Zusammenschluß muss gut überlegt sein, aber wenn, dann auf jeden Fall Gemeinschaftspraxis.
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