WIR SUCHEN FÜR UNSERE STRANDKLINIK
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
direkt an der Erlebnis-Promenade.
SPO, das führende Seebad an
der Nordsee auf dem Festland,
besticht durch eine endlose Weite,
frische Nordseeluft und Raum für
lange Sparziergänge am Strand und
im UNESCO Weltnaturerbe
Wattenmeer. Wir sind sicher einer
der spannendsten und in...
AN DER NORDSEE EINEN
Physiotherapeuten (m/w/d)
Die Strandklinik St. Peter-Ording,
Fachklinik für Psychosomatik,
Pneumologie und Orthopädie, liegt
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SPO, das führende Seebad an
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Gibt es hier PI, die Gehaltskonzepte (ist das der korrekte Begriff?) in ihrer Praxis anwenden? Wie sehen diese aus und werden die bei den MA offengelegt?
Wer orientiert sich an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes? Werden Gehaltserhöhung bei tariflichen Einigungen zur Erhöhung gewährt und / oder bei Vergütungserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen?
Ich bin gespannt und danke im voraus
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Je höher das Grundgehalt, desto niedriger dann die zusätzliche Umsatzbeteiligung.
Gibt im wesentlichen 3 Grundmodelle bei Umsatzbeteiligung:
1) Fixer Grundlohn z.b. 12-20 Euro + zusätzlich 10-25% Umsatzanteil vom Gesamtumsatz.
2) eine Entweder oder Variante: recht hohe Umsatzbeteiligung z.b. 40-55% und nur wenn dieser den Grundlohn unterschreitet wird mind. der Grundlohn der immer mind. auf Mindestlohn liegen muss ausgezahlt. (Hier wird der Grundlohn in der Regel nur bei längerem Urlaub oder längerer Krankheit ausgezahlt)
3) ein mittel bis höherer Grundlohn + Bonus wenn gewisse Umsatzschwellen Überschritten werden z.b.: Grundlohn 18-22 Euro + Bonus für jeden Umsatz der ab gewisser Schwelle entsteht z.b. jeder Umsatz über 100k pro Jahr wird zusätzlich mit 30-50% Umsatzbeteiligung des Umsatzes über der Schwelle ausgezahlt.
Die 3. Variante ist vor allem für AN die eine hohe Sicherheit benötigen z.b. Familienverantwortung. Die 2te Variante ist eher für diejenigen AN die mit einer gewissen Unsicherheit keine Probleme haben dafür aber die Chance auf den höchsten Lohn (mehr Risiko = mehr Chance)
Alle Modelle haben gemeinsam dass sie für den AG keine Risiken beinhalten aber die Chance an die AN weitergibt von hoher Leistung zu Profitieren.
Höhere Leistung ist auch für den AG sehr vorteilhaft, denn die Fixkosten pro AN sind immer gleich sowie die Anzahl der Arbeitskräfte limitiert.
Ein Beispiel: ein AG verdient bisher nach Abzug aller Kosten vor Steuern 30k pro Jahr an einem AN bei 100k Gesamtumsatz des AN.
Wenn der AN nun 10% Mehrumsatz erbringt (also 110k Gesamt) Erhöht sich der Gewinn vor Steuern des AG um 33% und nicht nur um 10% (10k von 30k).
Daher kann ein AG einem Leistungsträger bei 10% Mehrumsatz deutlich mehr wie 10% Mehrgehalt bezahlen und profitiert trotzdem mehr von ihm als von einem Durchschnitts AN.
Es ist wichtig auch die Vorteile für AG zu verstehen, damit der AN in der Gehaltsverhandlung gute Argumente hat.
Jeder (mittel)große Betrieb oder größeres Therapiezentrum das sich dann vom Steuerberater oder BWLer beraten lässt versteht das, bei kleinen Praxen ist oft auch das Betriebswirtschaftliche Verständnis durch den PI in diesen Dingen nicht vorhanden.
Ein Leistungsträger kann immer überproportional bezahlt werden und dennoch hat der PI mehr von ihm.
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Gert Winsa schrieb:
Jede Art von Umsatzabhängigem Gehalt finde ich persönlich für Ideal. Ein Grundgehalt mind. auf Mindestlohnbasis muss Gesetzlich immer eingearbeitet sein, das dann auch bei Krankheit und Urlaub gilt.
Je höher das Grundgehalt, desto niedriger dann die zusätzliche Umsatzbeteiligung.
Gibt im wesentlichen 3 Grundmodelle bei Umsatzbeteiligung:
1) Fixer Grundlohn z.b. 12-20 Euro + zusätzlich 10-25% Umsatzanteil vom Gesamtumsatz.
2) eine Entweder oder Variante: recht hohe Umsatzbeteiligung z.b. 40-55% und nur wenn dieser den Grundlohn unterschreitet wird mind. der Grundlohn der immer mind. auf Mindestlohn liegen muss ausgezahlt. (Hier wird der Grundlohn in der Regel nur bei längerem Urlaub oder längerer Krankheit ausgezahlt)
3) ein mittel bis höherer Grundlohn + Bonus wenn gewisse Umsatzschwellen Überschritten werden z.b.: Grundlohn 18-22 Euro + Bonus für jeden Umsatz der ab gewisser Schwelle entsteht z.b. jeder Umsatz über 100k pro Jahr wird zusätzlich mit 30-50% Umsatzbeteiligung des Umsatzes über der Schwelle ausgezahlt.
Die 3. Variante ist vor allem für AN die eine hohe Sicherheit benötigen z.b. Familienverantwortung. Die 2te Variante ist eher für diejenigen AN die mit einer gewissen Unsicherheit keine Probleme haben dafür aber die Chance auf den höchsten Lohn (mehr Risiko = mehr Chance)
Alle Modelle haben gemeinsam dass sie für den AG keine Risiken beinhalten aber die Chance an die AN weitergibt von hoher Leistung zu Profitieren.
Höhere Leistung ist auch für den AG sehr vorteilhaft, denn die Fixkosten pro AN sind immer gleich sowie die Anzahl der Arbeitskräfte limitiert.
Ein Beispiel: ein AG verdient bisher nach Abzug aller Kosten vor Steuern 30k pro Jahr an einem AN bei 100k Gesamtumsatz des AN.
Wenn der AN nun 10% Mehrumsatz erbringt (also 110k Gesamt) Erhöht sich der Gewinn vor Steuern des AG um 33% und nicht nur um 10% (10k von 30k).
Daher kann ein AG einem Leistungsträger bei 10% Mehrumsatz deutlich mehr wie 10% Mehrgehalt bezahlen und profitiert trotzdem mehr von ihm als von einem Durchschnitts AN.
Es ist wichtig auch die Vorteile für AG zu verstehen, damit der AN in der Gehaltsverhandlung gute Argumente hat.
Jeder (mittel)große Betrieb oder größeres Therapiezentrum das sich dann vom Steuerberater oder BWLer beraten lässt versteht das, bei kleinen Praxen ist oft auch das Betriebswirtschaftliche Verständnis durch den PI in diesen Dingen nicht vorhanden.
Ein Leistungsträger kann immer überproportional bezahlt werden und dennoch hat der PI mehr von ihm.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
Gibt es hier PI, die Gehaltskonzepte (ist das der korrekte Begriff?) in ihrer Praxis anwenden? Wie sehen diese aus und werden die bei den MA offengelegt?
Wer orientiert sich an den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes? Werden Gehaltserhöhung bei tariflichen Einigungen zur Erhöhung gewährt und / oder bei Vergütungserhöhungen der gesetzlichen Krankenkassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was spricht dagegen ? Ich habe nicht nach Gehaltszahlen gefragt 🤔
Naja, Das liegt ja irgendwo auf der Hand sweat_smile Genau solche Dinge sind ja klassischerweise "Betriebsgeheimnis". Selbst bei Firmen, die nach IG-Metall-Tarif bezahlen (Daimler, Bosch, Siemens, usw.) kommt es regelmäßig vor, dass auch außertarifliche Boni oder Ähnliches gezahlt werden. Das wird aber nirgendwo öffentlich kommuniziert.
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Felix Z. schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Naja, Das liegt ja irgendwo auf der Hand sweat_smile Genau solche Dinge sind ja klassischerweise "Betriebsgeheimnis". Selbst bei Firmen, die nach IG-Metall-Tarif bezahlen (Daimler, Bosch, Siemens, usw.) kommt es regelmäßig vor, dass auch außertarifliche Boni oder Ähnliches gezahlt werden. Das wird aber nirgendwo öffentlich kommuniziert.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Felix Z. ok Wenn das auch in der Physio Branche so ein Geheimnis ist, kann ich natürlich verstehen weshalb es hier so ungewöhnlich ruhig ist 🤣
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Felix Z. schrieb:
Das wird Dir hier kaum Jemand öffentlich darlegen smile
Ich habe schon unterschiedliche Konstellationen gehabt.
In einer Praxis waren es xx% vom jeweiligen Rezeptwert im Monat, Überstunden wurden somit direkt mit vergütet. Urlaub und Krankheit waren die durchschnittliche Summe aus drei Monaten.
In einer anderen Praxis hatten wir feste Summen für die jeweilige Behandlung je nach Zertifikat ausgerechnet. (Auch xx% von der Kassenleistung) Da wurde anhand einer Excel Tabelle der Tageslohn berechnet. 8xkg, 10xMt, 4xMld45 zum Beispiel.
In meiner ersten Praxis hatte ich ein Festgehalt, und habe alle möglichen Bonuszahlungen obendrauf bekommen.
Es gibt also einige Möglichkeiten, jeder wie es möchte, und wie der Angestellte mit klar kommt. Nicht jeder kann mit schwankendem Einkommen umgehen.
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Turnschwester17 schrieb:
Ich bin der Meinung, man darf ruhig über Geld reden. Wie sonst, sollen Neulinge von Erfahrenden lernen. Aber das soll jedem selbst überlassen sein.
Ich habe schon unterschiedliche Konstellationen gehabt.
In einer Praxis waren es xx% vom jeweiligen Rezeptwert im Monat, Überstunden wurden somit direkt mit vergütet. Urlaub und Krankheit waren die durchschnittliche Summe aus drei Monaten.
In einer anderen Praxis hatten wir feste Summen für die jeweilige Behandlung je nach Zertifikat ausgerechnet. (Auch xx% von der Kassenleistung) Da wurde anhand einer Excel Tabelle der Tageslohn berechnet. 8xkg, 10xMt, 4xMld45 zum Beispiel.
In meiner ersten Praxis hatte ich ein Festgehalt, und habe alle möglichen Bonuszahlungen obendrauf bekommen.
Es gibt also einige Möglichkeiten, jeder wie es möchte, und wie der Angestellte mit klar kommt. Nicht jeder kann mit schwankendem Einkommen umgehen.
Wichtig bei mir waren Verlässlichkeit, Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen und der klaren Ansage, dass planbare Freizeit und selbst geplanter Urlaub ein Heiligtum ist, an dem niemand kratzt.
Damit bin ich immer gut gefahren und hatte grundsätzlich niemals Personalmangel.
MfG :)
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Es ist eine Alternative zum FM, halt ohne Statusverfahren.
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massu schrieb:
@Ingo Friedrich Manch einer möchte gerne selber sein Gehalt bestimmen. Es sind dann die, die die Vorteile der Selbständigkeit mit der Sicherheit der Angestellte koppeln.
Es ist eine Alternative zum FM, halt ohne Statusverfahren.
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Ingo Friedrich schrieb:
Nach einigen Jahren Selbstständigkeit kann ich sagen, dass ich noch NIE einen Mitarbeiter hatte, der flexibel arbeiten wollte, an seiner tatsächlichen Auslastung beteiligt werden wollte oder viel bzw. weniger in guten bzw. schlechteren Zeiten verdienen wollte - ganz ohne Bewertung!
Wichtig bei mir waren Verlässlichkeit, Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen und der klaren Ansage, dass planbare Freizeit und selbst geplanter Urlaub ein Heiligtum ist, an dem niemand kratzt.
Damit bin ich immer gut gefahren und hatte grundsätzlich niemals Personalmangel.
MfG :)
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