Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
ich möchte meine Angestellten zukünftig nebst eines Grundgehaltes an ihren Umsätzen beteiligen.
Gibt es hier vielleicht jemanden, der das schon so praktiziert und mir ein paar Ideen dazu schreiben kann?
Vielen Dank schon mal !
Nick
Gefällt mir
Zum Anwalt, Inhalt und Vereinbarung rechtlich prüfen lassen (Arbeitsrecht!!),
dann zum Steuerberater/Lohnbüro (SV- und LSt prüfen lassen).
Unser Anwalt hat dann eine Vereinbarung erstellt, die als Vorlage hergenommen wird.
(Bei anwendung lassen wir die dann immer nochmal kurz checken wegen Gesetztesänderungen etc).
Hat zwar etwas Geld gekostet, ist aber m.E. am sichersten.
Denn machst du da Fehler, kann dich das ne menge Geld kosten, von der SV und LStrechtlichen Seite ganz zu schweigen.(Stichwort SV-Prüfung)
Wir haben dann eine Umsatzgrenze vereinbart, ab der der AN beteiligung i.H. von 50% bekam. (mehr geht natürlich auch, ich kenne Praxisinhaber, die sagen ab soundsoviel bekommt der An den gesamten rest.)
Die Umsatzgrenze war unser Mindestumsatz, ab dem wir neben dem AG-brutto, indirekte Kosten (ReZi) und Gewinn Kostendecken waren.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KGSchuller schrieb:
Wir haben das auch mal gemacht:
Zum Anwalt, Inhalt und Vereinbarung rechtlich prüfen lassen (Arbeitsrecht!!),
dann zum Steuerberater/Lohnbüro (SV- und LSt prüfen lassen).
Unser Anwalt hat dann eine Vereinbarung erstellt, die als Vorlage hergenommen wird.
(Bei anwendung lassen wir die dann immer nochmal kurz checken wegen Gesetztesänderungen etc).
Hat zwar etwas Geld gekostet, ist aber m.E. am sichersten.
Denn machst du da Fehler, kann dich das ne menge Geld kosten, von der SV und LStrechtlichen Seite ganz zu schweigen.(Stichwort SV-Prüfung)
Wir haben dann eine Umsatzgrenze vereinbart, ab der der AN beteiligung i.H. von 50% bekam. (mehr geht natürlich auch, ich kenne Praxisinhaber, die sagen ab soundsoviel bekommt der An den gesamten rest.)
Die Umsatzgrenze war unser Mindestumsatz, ab dem wir neben dem AG-brutto, indirekte Kosten (ReZi) und Gewinn Kostendecken waren.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Nick17571 schrieb:
Guten Morgen,
ich möchte meine Angestellten zukünftig nebst eines Grundgehaltes an ihren Umsätzen beteiligen.
Gibt es hier vielleicht jemanden, der das schon so praktiziert und mir ein paar Ideen dazu schreiben kann?
Vielen Dank schon mal !
Nick
Weil eigentlich hast du dir selbst die Frage bereits beantwortet. ->
Gesamtumsatz des AN - prozentualer Anteil = Beteiligung am Umsatz
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Alex Moro schrieb:
Gegenfrage, wie hast du es dir denn vorgestellt?
Weil eigentlich hast du dir selbst die Frage bereits beantwortet. ->
Gesamtumsatz des AN - prozentualer Anteil = Beteiligung am Umsatz
Mein Profilbild bearbeiten