Du bist begeistert davon, durch
deinen Beitrag Gesundheit zu
fördern?
Als eine der größten
Physiotherapiepraxen in der Region
Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
Therapiemöglichkeiten sowie
verschiedene Aufgaben und
Verantwortungsbereiche. Sowohl
kleinere als auch größere. Und
das alles in einem tollen Team. Du
hast die Wahl, wir stärken dein
Potential!
Dein Team:
Bei uns arbeitest Du mit Menschen,
die Deine Interessen teilen. Das
sind Irene, Silvia, ...
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fördern?
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Cochem bieten wir dir auf rund 500
qm eine vielfältige Palette an
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ich habe vor kurzem eine Praxis übernommen mit div. MA inkl. Arbeitsverträge.
der Arbeitsvertrag einer MA ist etwas kurios, was mir zwar klar und bewußt war, aber habe mich bislang nicht wirklich ernsthaft damit auseinandergesetzt - weil sie eine sehr tüchtige MA ist.
ABER, es kommt immer mal der Moment, wo es 'fragwürdig' wird:
Die MA ist Angestellt und macht ausschließlich nur HB
Im Arbeitsvertrag steht:
Gehalt:
Die Arbeitnehmerin erhält ein Gehalt von €xxxx.-
Berechnungsgrundlage hierfür ist ein vereinbarter Satz von €xx.- je Behandlung bei angenommenen 100 Behandlungen pro Monat.
Eine Anpassung des Monatsgehalts an die tatsächlichen geleistet Behandlungen bleibt voirbehalten.
Arbeitszeit
Die MA legt Ihre Arbeitszeiten in Bezug auf die jeweiligen Erfordernisse selbständig fest.
Urlaub
Die AN erhält in jedem Kalenderjahr bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arb.tagen bei 5-Tage-Woche...
Bisher konnte die MA das 'Konto' wohl immer bis Jahresende ausgleichen.
Da ich keine Information habe, ob es die letzten Jahre tatsächlich so war, habe ich in Erwägung gezogen, dass Gehalt anzupassen.
Meine Fragen:
* kennt jmd oder hat jmd solch einen Vertrag?
* wie bitte legt sich der bez. Urlaub fest bei keiner konkreten Arbeitstag Angabe?
Dankbar für jede Rückmeldung
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rabiata17 schrieb:
Hallo,
ich habe vor kurzem eine Praxis übernommen mit div. MA inkl. Arbeitsverträge.
der Arbeitsvertrag einer MA ist etwas kurios, was mir zwar klar und bewußt war, aber habe mich bislang nicht wirklich ernsthaft damit auseinandergesetzt - weil sie eine sehr tüchtige MA ist.
ABER, es kommt immer mal der Moment, wo es 'fragwürdig' wird:
Die MA ist Angestellt und macht ausschließlich nur HB
Im Arbeitsvertrag steht:
Gehalt:
Die Arbeitnehmerin erhält ein Gehalt von €xxxx.-
Berechnungsgrundlage hierfür ist ein vereinbarter Satz von €xx.- je Behandlung bei angenommenen 100 Behandlungen pro Monat.
Eine Anpassung des Monatsgehalts an die tatsächlichen geleistet Behandlungen bleibt voirbehalten.
Arbeitszeit
Die MA legt Ihre Arbeitszeiten in Bezug auf die jeweiligen Erfordernisse selbständig fest.
Urlaub
Die AN erhält in jedem Kalenderjahr bezahlten Erholungsurlaub von 30 Arb.tagen bei 5-Tage-Woche...
Bisher konnte die MA das 'Konto' wohl immer bis Jahresende ausgleichen.
Da ich keine Information habe, ob es die letzten Jahre tatsächlich so war, habe ich in Erwägung gezogen, dass Gehalt anzupassen.
Meine Fragen:
* kennt jmd oder hat jmd solch einen Vertrag?
* wie bitte legt sich der bez. Urlaub fest bei keiner konkreten Arbeitstag Angabe?
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Viel Erfolg
Uwe
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Muskelfreak schrieb:
Ist Alles ganz einfach. Nach BGB gilt der AV als Bestandsschutz für 1 Jahr. Danach kanst Du betriebliche Gegebenheiten anpassen.(Betriebsübergang)
Viel Erfolg
Uwe
Ansonsten gibt es immer die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Das macht auch Sinn um von Anfang an ein vertragliches Durcheinander zu vermeiden.
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tom1350 schrieb:
Ob es sich wirklich um einen Betriebsübergang handelt weiß die TE.
Ansonsten gibt es immer die Möglichkeit einer Änderungskündigung. Das macht auch Sinn um von Anfang an ein vertragliches Durcheinander zu vermeiden.
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Leni C. schrieb:
Die Urlaubstage stehen doch fest : berechne so , als wenn sie fünf Tage die Woche im Einsatz ist , also 30 Tagen sind 6 Wochen Urlaub .
wie ich die 100 Behandlungen auf die Urlaubstage umlegen soll.
da Sie sich die Arbeitszeit ja selbständig einteilen kann...
oder hab ich einen großen Denkfehler?
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Ramona Völlkopf schrieb:
Gib ihr einfach 6 Wochen.
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rabiata17 schrieb:
meine Kernfrage ist v.a. die,
wie ich die 100 Behandlungen auf die Urlaubstage umlegen soll.
da Sie sich die Arbeitszeit ja selbständig einteilen kann...
oder hab ich einen großen Denkfehler?
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