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Hause arb...
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wie kann man das Gehalt eines MA sinnvoll erhöhen, so daß am Ende/ Netto genug beim MA hängen bleibt?
MA hat dummerweise Steuerklasse 1, daher ist es schwer das Brutto so deutlich zu erhöhen, daß es netto klingelt. Bei dieser Steuerklasse kommt bei bis zu 500€ Brutto Erhöhung ein Witz als Netto Erhöhung raus.......( hab es mit den Daten der MA vom Steuerbüro rechnen lassen) das kann man sich in die Haare schmieren, das sieht nur auf dem Papier gut aus und bringt der MA am Ende / Netto leider sehr, sehr wenig.....
Mir schweben eigentlich brutto für netto Leistungen vor.
Tankbeleg und VWL hat sie schon zum Gehalt.
Was kann man in der Richtung noch so alles machen, um die MA finanziell zu unterstützen?
daher meine Frage an euch, welche Möglichkeiten habe ich (Tankbeleg und VWL sind erschöpft) um der MA am Ende wirklich mehr Geld zukommen zu lassen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle, ich habe mal eine Frage:
wie kann man das Gehalt eines MA sinnvoll erhöhen, so daß am Ende/ Netto genug beim MA hängen bleibt?
MA hat dummerweise Steuerklasse 1, daher ist es schwer das Brutto so deutlich zu erhöhen, daß es netto klingelt. Bei dieser Steuerklasse kommt bei bis zu 500€ Brutto Erhöhung ein Witz als Netto Erhöhung raus.......( hab es mit den Daten der MA vom Steuerbüro rechnen lassen) das kann man sich in die Haare schmieren, das sieht nur auf dem Papier gut aus und bringt der MA am Ende / Netto leider sehr, sehr wenig.....
Mir schweben eigentlich brutto für netto Leistungen vor.
Tankbeleg und VWL hat sie schon zum Gehalt.
Was kann man in der Richtung noch so alles machen, um die MA finanziell zu unterstützen?
daher meine Frage an euch, welche Möglichkeiten habe ich (Tankbeleg und VWL sind erschöpft) um der MA am Ende wirklich mehr Geld zukommen zu lassen?
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alobar schrieb:
statt Tankbelege, bzw diese 44 € regelung, kannste auch max. die Summe Ihr geben, die der MA in der Steuer erklärung angibt. das wird dann nur von Dir versteuert, AN hat es Brutto zu Netto....keine Nebenkosten!sollte Dein steuerberater aber wissen.
Danke für die Antwort. Ich kann aber keinen Halbtagsjob und einen 400€ Job gleichzeitig an ein und dieselbe Person vergeben als Arbeitgeber.
Wir haben auch schon ein ausgeklügeltes Bonus und Provisionssystem, damit es keine Probleme mit "Scheinselbständigkeit " gibt. Das läuft alles schon.
Ich habe vom Steuerberater eine Liste, wie man neben VWL und Tankbeleg weiter vorgehen kann.... Das ist meines Erachtens nach Mumpitz, denn welcher Mitarbeiter freut sich, wenn er Wellness und Vorsorgeangebote bezahlt bekommt......
Nein ich meinte Dinge, wie Handy als Praxishandy anmelden und die Grundgebühr/ Rechnung zahlen (wie bei einem Geschäftsauto), geht so etwas, wenn ja, wie? Oder den privaten PC inclusive Internetzugang, oder, oder, oder....
Ich suche nach legalen Möglichkeiten, die dem Ma im Alltag zu Gute kommen, von denen er dann auch die volle Summe verwerten kann. Hier liegt die Betonung auf legal. Und es soll unter dem Strich ein Mehrwert für den MA darstellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Tom,
Danke für die Antwort. Ich kann aber keinen Halbtagsjob und einen 400€ Job gleichzeitig an ein und dieselbe Person vergeben als Arbeitgeber.
Wir haben auch schon ein ausgeklügeltes Bonus und Provisionssystem, damit es keine Probleme mit "Scheinselbständigkeit " gibt. Das läuft alles schon.
Ich habe vom Steuerberater eine Liste, wie man neben VWL und Tankbeleg weiter vorgehen kann.... Das ist meines Erachtens nach Mumpitz, denn welcher Mitarbeiter freut sich, wenn er Wellness und Vorsorgeangebote bezahlt bekommt......
Nein ich meinte Dinge, wie Handy als Praxishandy anmelden und die Grundgebühr/ Rechnung zahlen (wie bei einem Geschäftsauto), geht so etwas, wenn ja, wie? Oder den privaten PC inclusive Internetzugang, oder, oder, oder....
Ich suche nach legalen Möglichkeiten, die dem Ma im Alltag zu Gute kommen, von denen er dann auch die volle Summe verwerten kann. Hier liegt die Betonung auf legal. Und es soll unter dem Strich ein Mehrwert für den MA darstellen.
Wie siehts aus mit AG finanzierter Altervorsorge?
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RoFo schrieb:
Privat genutzte Arbeitsmittel sind sozialversicherungspflichtig.
Wie siehts aus mit AG finanzierter Altervorsorge?
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alobar schrieb:
oder mehr urlaub?!?
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therapeutin schrieb:
16 € netto als Fehlgeldentschädigung ...z.b. :wink:
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Leni C. schrieb:
Jetzt mal ganz ehrlich : was kannst du dafür daß dein MA Steuerklasse 1 hat ? Da sind nun mal irre Abzüge , die du als AG aber nicht zu verantworten hast . Wenn er ordentlich Brutto verdient ist das nun mal so . Meine Teilzeitkraft hat Steuerklasse 5 , sind auch irre Abzüge .
Trotzdem: ich zahle z.B. Erholungsbeihilfe Erholungsbeihilfe
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Xela schrieb:
Seh ich ganz genauso. Mich stinkt schon an, wenn ich - obwohl jemand bei mir nur 20 Stunden arbeitet - seine gesamte SV (hälftig) übernehmen muss. Was gehen mich die 148 Stunden an, wo derjenige nicht bei mir arbeitet. Irgendwann muss ein AN auch mal das Wort EIGENVERANTWORTUNG begreifen. Und wer Steuerklasse 1 ist, hat alle vier Jahre die Möglichkeit, eine andere Steuerpolitik zu wählen.
Trotzdem: ich zahle z.B. Erholungsbeihilfe Erholungsbeihilfe
Ansonsten gibt es wenig Spielraum, außer deutlich mehr Brutto. Nur da bekommen jetzt wieder einige fleckige Gesichter.
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tom1350 schrieb:
Richtig. Man sollte nicht komplett auf ein Pferd setzen. Es gibt jede Menge interessante Minjobs, die nichts mit Physiotherapie zu tun haben.
Ansonsten gibt es wenig Spielraum, außer deutlich mehr Brutto. Nur da bekommen jetzt wieder einige fleckige Gesichter.
Mich stinkt schon an, wenn ich - obwohl jemand bei mir nur 20 Stunden arbeitet - seine gesamte SV (hälftig) übernehmen muss. Was gehen mich die 148 Stunden an,...
Kannst Du genauer erklären, was Du mit "übernehmen" meinst ?
Was heißt "gesamte SV" ?
Du musst doch nur für die 20 Std, in denen Dein Mitarbeiter Deinen Betriebsgewinn
erhöht, die SV-Beiträge dem Angestellten (indirekt) auszahlen. Denn diese muss er in den 20 Stunden auch erwirtschaften.
Mit der restlichen Zeit hast Du nichts zu tun.
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hermi schrieb:
Xela schrieb am 29.3.16 09:48:
Mich stinkt schon an, wenn ich - obwohl jemand bei mir nur 20 Stunden arbeitet - seine gesamte SV (hälftig) übernehmen muss. Was gehen mich die 148 Stunden an,...
Kannst Du genauer erklären, was Du mit "übernehmen" meinst ?
Was heißt "gesamte SV" ?
Du musst doch nur für die 20 Std, in denen Dein Mitarbeiter Deinen Betriebsgewinn
erhöht, die SV-Beiträge dem Angestellten (indirekt) auszahlen. Denn diese muss er in den 20 Stunden auch erwirtschaften.
Mit der restlichen Zeit hast Du nichts zu tun.
Kannst Du genauer erklären, was Du mit "übernehmen" meinst ?
Was heißt "gesamte SV" ?
Du musst doch nur für die 20 Std, in denen Dein Mitarbeiter Deinen Betriebsgewinn
erhöht, die SV-Beiträge dem Angestellten (indirekt) auszahlen. Denn diese muss er in den 20 Stunden auch erwirtschaften.
Mit der restlichen Zeit hast Du nichts zu tun.
Ich nehm den Faden nochmal auf, habs gerade erst wiedergefunden.
Ob ein Mitarbeiter mit 20 Stunden wöchentlich meinen Betriebsgewinn erhöht bleibt mal fraglich. Die Regel sollte es sein, feststehen tut es nicht.
Den Rest erkläre ich Ihnen gerne.
Wenn jemand 20 Stunden bei mir arbeitet, kann er seinen gesamten Sozialversicherungsaufwand durch diese eine Tätigkeit regeln. Diesen Aufwand teilen wir uns. Damit hat der Mitarbeiter nicht nur die 20 Stunden versichert, sondern die ganzen 168 Stunden seines Wochenlebens. Ich frag mich als 20-Stundenarbeitgeber, was ich mit den restlichen 148 Wochenstunden eines (zweifellos wunderbaren) Therapeuten zu tun habe, aber (mit-) versichern muss / soll. So, wie mich diese restliche Zeit nichts angeht, will ich auch nicht - sozialversicherungsmäßig - dafür gerade stehen. So einfach. Ich will noch nicht mal, dass die Gesellschaft als Ganzes und so mir nichts dir nichts dafür gerade steht.
Als Menschen an 6 Tagen die Woche 50 Wochenstunden und mehr gearbeitet haben und abends ins Bett gefallen sind, um am nächsten Tag einem Arbeitgeber wieder zur Verfügung zu stehen, hätte ich das verstanden. Aber heute doch nicht. Ich will, dass sich Menschen in diesem Lande mit Eigenverantwortung (auch) an ihren Sozialleistungen in tatsächlicher und angemessener Höhe beteiligen und sich nicht aus einem 20 Stundenjob eine Vollkasko generieren.
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Xela schrieb:
hermi schrieb am 29.3.16 15:24:
Kannst Du genauer erklären, was Du mit "übernehmen" meinst ?
Was heißt "gesamte SV" ?
Du musst doch nur für die 20 Std, in denen Dein Mitarbeiter Deinen Betriebsgewinn
erhöht, die SV-Beiträge dem Angestellten (indirekt) auszahlen. Denn diese muss er in den 20 Stunden auch erwirtschaften.
Mit der restlichen Zeit hast Du nichts zu tun.
Ich nehm den Faden nochmal auf, habs gerade erst wiedergefunden.
Ob ein Mitarbeiter mit 20 Stunden wöchentlich meinen Betriebsgewinn erhöht bleibt mal fraglich. Die Regel sollte es sein, feststehen tut es nicht.
Den Rest erkläre ich Ihnen gerne.
Wenn jemand 20 Stunden bei mir arbeitet, kann er seinen gesamten Sozialversicherungsaufwand durch diese eine Tätigkeit regeln. Diesen Aufwand teilen wir uns. Damit hat der Mitarbeiter nicht nur die 20 Stunden versichert, sondern die ganzen 168 Stunden seines Wochenlebens. Ich frag mich als 20-Stundenarbeitgeber, was ich mit den restlichen 148 Wochenstunden eines (zweifellos wunderbaren) Therapeuten zu tun habe, aber (mit-) versichern muss / soll. So, wie mich diese restliche Zeit nichts angeht, will ich auch nicht - sozialversicherungsmäßig - dafür gerade stehen. So einfach. Ich will noch nicht mal, dass die Gesellschaft als Ganzes und so mir nichts dir nichts dafür gerade steht.
Als Menschen an 6 Tagen die Woche 50 Wochenstunden und mehr gearbeitet haben und abends ins Bett gefallen sind, um am nächsten Tag einem Arbeitgeber wieder zur Verfügung zu stehen, hätte ich das verstanden. Aber heute doch nicht. Ich will, dass sich Menschen in diesem Lande mit Eigenverantwortung (auch) an ihren Sozialleistungen in tatsächlicher und angemessener Höhe beteiligen und sich nicht aus einem 20 Stundenjob eine Vollkasko generieren.
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alobar schrieb:
das ist jetzt aber schon ein wenig merkwürdig.... wenn der AN nur 20h arbeitet, zahlst du auch nur für 20 stunden und nicht für die ganze woche, da war was mit Prozentuale Abgabe für Sozialkassen, pi mal daumen 33%?!? oder willst du etwas ganz anderes damit sagen?
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tom1350 schrieb:
Die Frage ist eher, wie die Angstellte selbst dafür sorgt, dass sich das Gehalt im Verhältnis zur Arbeitszeit erhöht. Meine Ideen sind Halbtagsjob plus Minijob ( da kommt man bei zusammen ca. 30 Stunden auf das Gleiche wie bei 40 Stunden Vollzeit ) oder neben dem Teilzeitjob als FM tätig sein.
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Inche schrieb:
Bei Mitarbeitern mit Kindern die Kosten der Kinderbetreuung übernehmen geht auch oder eine Betreibsrente
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Leni C. schrieb:
Kinderbetreuungskosten übernehmen geht nur bei den Kosten für den Kindergarten , hinterher in der Schule ( Betreung für die Grundschule ) nicht mehr .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hm, danke für die Anregungen. Es scheint nicht so einfach zu sein...
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anika666 schrieb:
Vielleicht ein auch privat zu nutzender Geschäftswagen. Wurde hier auch schon mal thematisiert.
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